Hilfe! Was tun?! Flug storniert, keinerlei Reaktion der Fluggesellschaft

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Hansi321, 26. November 2015.

  1. Hansi321

    Hansi321 Entdecker

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    Guten Tag,

    folgendes Problem:

    Im April/Mai hatte ich für meine Familie Flugtickets für September nach Asien über ein Vergleichsportal gekauft.
    Leider konnten wir aus Beruflichen Gründen die Reise nicht antreten, weshalb ich (ca. einen Monat vor Abflug) eine Stornierung bei der Fluggesellschaft eingereicht habe. Leider verwies mich diese aber an das Vergleichsportal.

    Nachdem ich dann nichts mehr von der Fluggesellschaft gehört habe, recherchierte ich im Internet und bin von 2014 auf einen Präzedenzfall gestoßen, bei der die Airline 95 % des Flugtickets zurück zahlen musste.
    Nun ja, nochmal einen Brief aufgesetzt mit Frist, dass zumindest die Steuern und Gebühren mir überwiesen werden sollen. (Diese sollten mir doch zu 100 % zustehen, da wir den Flug nicht angetreten sind? Oder habe ich hier etwas falsch verstanden?)

    Daraufhin kam wieder die gleiche Antwort wie schon beim Storno, dass ich mich doch an das Vergleichsportal bzw. den Vermittler wenden soll.

    Was würdet ihr in meinem Fall tun?
    Wäre Anwalt die richtige Lösung? Oder versuchen die Dienstleistung einer ticket refund website in Anspruch zu nehmen?

    Hoffe ihr könnt mir wertvolle Tipps geben.
     
  2. A346

    A346 Silver Member

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    Wurde denn schon Kontakt mit dem Vergleichsportal aufgenommen ? An wen wurde damals gezahlt ?
     
  3. Hansi321

    Hansi321 Entdecker

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    Es wurde zeitgleich ein Storno an das Vergleichsportal als auch an die Airline gesendet.
    Bezahlt wurde an das Vergleichsportal.
    Da ich aber auf etlichen Seiten im Internet gelesen hatte, dass man sich direkt an die Airline wenden soll, habe ich nichts weiter bezüglich des Vergleichsportal unternommen.
     
  4. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Du solltest doch wissen, bei wem du das Ticket gekauft hast. Wenn dein Vertragspartner das Portal war (was stark zu vermuten ist), musst du dich auch bezüglich der Rückabwicklung an die wenden.
     
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  5. Moritz

    Moritz Guide

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    Grundsätzlich gilt immer: Rückerstattungen/Stornierungen sind beim Vergleichsportal durchzuführen. Es gibt zwar ein Einzelfallurteil, das dem entgegensteht, dieses wird aber nicht angewendet. Um dein Geld direkt von der Airline zurückzubekommen, musst du dich also über den Rechtsweg durchschlagen (Ausgang ungewiss).

    Stattdessen solltest du dich einfach an die Stelle wenden, bei der du auch gebucht hast. Bleibt allerdings die Frage, ob das ein "seriöser" Vermittler war oder eine der ganz billigen OTA. Bei denen fällt nämlich noch ein sattes Stornierungsentgelt an, sodass du vermutlich auch von den Steuern & Gebühren nicht viel zurückbekommen wirst.
     
  6. Hansi321

    Hansi321 Entdecker

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    Die machen dann die "Abrechnung" und zahlen mir dann die Steuern und Gebühren aus?
     
  7. Hansi321

    Hansi321 Entdecker

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    Natürlich weiß ich wo ich das Ticket gekauft habe. Nachdem dort aber wieder Gebühren anfallen würden, aber Airlines das eigentlich nicht berechnen dürfen. Habe ich mich an die Airline direkt gewandt. Des Weiteren (wie bereits o.g.) weisen viele Seiten daraufhin sich direkt mit der Airline in Verbindung zu setzen.

    Ist es wirklich so, dass ich mich immer an den Vermittler wenden muss? Würde das bedeuten, dass ich mit der Airline keinen Vertrag eingegangen bin??

    @all: Was ist den generell von flightright oder ticketrefund zu halten?
     
  8. Moritz

    Moritz Guide

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    Der Vermittler ist nun einmal dein direkter Vertragspartner. Wenn du etwas bei Amazon kaufst und dein Geld zurück willst (Garantie ist ne andere Geschichte), weil du innerhalb von vierzehn Tagen vom Widerrufsrecht Gebrauch machst, wendest du dich ja auch an Amazon und nicht an den Hersteller. Im Falle einer Garantie bezahlt dich übrigens auch Amazon (nicht der Herstellung) dich aus, wenn das Produkte irreparabel / nicht ersetzbar ist.

    Der Vermittler macht dir entsprechend auch eine Abrechnung und zahlt dir die Steuern & Gebühren - Gebühr (meist mindestens 50 Euro pro Person) aus. Die Idee, dass Airlines diese Gebühr nicht erheben, ist allerdings auch Wunschdenken. Air Berlin berechnet trotz entgegenstehender Urteile beispielsweise 25 Euro.

    Generell ist von flightright und tickterefund durchaus etwas zu halten. Die nehmen halt nur verhältnismäßig einfalle Fälle an und lassen sich eine fürstliche Provision zahlen. Ob Sie in deinem Fall eingreifen würde, bezweifle ich. Wenn sie es doch tun, weißt du, dass du mit etwas nachhaken auch ohne hohe Provision an dein Geld gekommen wärst ;)
     
  9. A346

    A346 Silver Member

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    Da zeigt es sich mal wieder was man davon hat wenn man nicht direkt bei einer Airline bucht. :D
     
  10. Hansi321

    Hansi321 Entdecker

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    Man lernt nie aus!
    Ich habe meine Lektion definitiv gelernt.
     
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  11. A346

    A346 Silver Member

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    Trotzdem sollte man versuchen sich solchen Portalen gegenüber durchzusetzen.
    Meine Devise ist, direkt bei der Airline buchen und Codeshareflüge meiden, dann gibt es die wenigsten Probleme.
     
  12. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    1.
    Wie hier aus einigen Antworten hervorgeht, soll das Vergleichsportal bzw. das (Online-)Reisebüro nur Vermittler sein. Im gleichen Atemzug wird aber gesagt, man solle sich an dieses wenden, da es Vertragsparnter sei.
    Diese Aussagen 'beißen' sich!!!

    Richtig ist: Das Vergleichsportal bzw. das (Online-)Reisebüro ist nur Vermittler (und nicht Vertragspartner)! Es vermittelt einen Beförderungsvertrag (Unterfall des Werkvertrags) zwischen der Airline und dem Passagier. Nach der Vermittlung hat das Protal bzw. das (Online-)Reisebüro seine Schuldigkeit getan und ist somit 'außen vor'. Es bestehen dann direkte Vertragsbziehungen zwischen der Ariline und dem Passagier!!!

    (Genauso verhält es sich beim Immobilienvermittler oder -makler: Dieser vermittelt einen Kauf- oder einen Mietvertrag zwischen einem Käufer und einem Verkäufer bzw. zwischen einem Mieter und einem Vermieter. Der Makler/Vermittler ist dabei selbst nicht Vertragspartner.)

    Die meisten Flugtrarife sind heutzutage günstig, dafür aber wenig flexibel und bspw. nicht stornierbar und nicht umbuchbar. Zumindest die Steuern und Gebühren für Dritte müssen dem Passagier von der Airline im Falle des freiwiliigen Nichtflugantritts zurückgezahlt werden.

    Oft verweisen die Airlines die Passagiere jedoch an die Vermittler/(Online-)Reisebüros zwecks Erstattung zurück. Diese Vergleichsportale bzw. (Online-)Reisebüros verlangen dann häufig für die reine Rückabwicklung wiederum hohe Gebühren, die die Steuern- und Gebührenerstattung 'auffrißt'. Diese Verfahrensweise dient lediglich dazu, Passagiere von der Erstattung abzuhalten.

    Der Passagier muß sich jedoch nicht an den Vermittler zurückverweisen lassen!

    2.
    Und: Wenn man der Airline gegenüber nachweisen kann, daß sie den stornierten Sitzplatz anderweitig verkauft hat, dann (und nur dann!) hat man Anspruch auf Rückzahlung des kompltten Flugpreises, denn die Airline muß sich den Vorteil duch den Neuverkauf des Tickets an eine andere Person anrechnen lassen.


    Hierzu:
    Mit einem aktuellen Urteil stärkt das Landgericht Frankfurt die Rechte von Fluggästen: Storniert der Passagier seinen Flug vor Antritt der Reise, bekommt er nicht nur Steuern und Gebühren erstattet. Er hat auch Anspruch auf zumindest einen Teil des Flugpreises, selbst wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft vorsehen, dass dieser nicht erstattet wird, etwa bei nicht flexiblen Tarifen.

    Wie die Frankfurter Richter entschieden, muss die Airline in solchen Fällen mit dem Fluggast abrechnen. Unter anderem muss sie darlegen, „ob und wenn ja zu welchem Preis sie die stornierten Flug-Tickets an Dritte weiterverkaufen konnte“.

    In dem vorliegenden Fall hatte die Klägerin Tickets bei Alitalia gebucht, aber mehr als ein halbes Jahr vor dem Flug wieder storniert. Deshalb sei davon auszugehen, dass die Flüge mindestens zu dem ursprünglichen Preis weiterverkauft werden konnten, so das Gericht.

    Da die Airline auf Aufforderung des Gerichts nicht das Gegenteil belegte, wurde sie zur Rückzahlung des vollen Flugpreises verurteilt (LG Frankfurt, Az.: 2-24 S 152/13). Reiserechtler Ernst Führich nennt den Richterspruch vom 6. Juni 2014 „ein wegweisendes neues Urteil“.Quelle: http://www.touristik-aktuell.de/nac...irlines-muessen-teil-vom-flugpreis-erstatten/

    Zur Vertiefung der Rechtslage in das Thema: http://fluggastrecht.blogspot.de/2014/02/steuern-und-gebuhren-ruckzahlung-bei.html
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. November 2015
  13. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Sorry,@Schlesinger, abstrakt juristisch vielleicht richtig, aber praktisch graue Theorie.
    Wenn du zB. bei "vornesitzen.de" und deren angeschlossenen Büros ein Ticket buchst (sie sind nur Vermittler) hast du keine Chance mit der Airline direkt in Kontakt zu treten bzw. dort etwas zu erreichen.
    Ich hatte (bei den Zitierten) ein EK Ticket (HAM-BKK) in F gebucht und wurde (offenbar vom Computer) downgegradet, weil auf meinem Flug DXB-BKK plötzlich keine F mehr angeboten wurde, obwohl 30 Minuten früher eine weitere Verbindung mit freien Sitzen in F bestand. Bei EK angerufen, keine Chance! Der nette Mensch hat mir bestätigt, dass es freie Plätze auf dem früheren Flug gab, mich aber an den Vermittler verwiesen. Er dürfe und werde die Änderung nicht vornehmen.
    Klappte dann beim Vermittler (danke noch einmal, Emporium!).
     

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