Fliegen während COVID-19: EASA veröffentlicht Richtlinien

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Die neu eingeführten Hygienestandards und Richtlinien bei den verschiedenen Airlines wie Lufthansa, Qatar Airways oder Air France haben uns bereits einen kleinen Vorgeschmack gegeben, wie das Flugerlebnis in den kommenden Monaten aussehen wird. Fakt ist: Die Einschränkungen sind durchaus nicht gering und das Passagiererlebnis macht etwas weniger Spaß. Die European Safety Agency hat nun einen Maßnahmenkatalog veröffentlicht, in dem konkrete Richtlinien für das Fliegen in Europa während COVID-19 festgelegt sind. Die Richtlinien sollen als Hilfestellungen für Behörden, Airlines und Airport dienen, um den Passagierflugverkehr mit einer entsprechenden Sicherheit wiederherzustellen. Die wichtigsten Punkte haben wir hier gesammelt:

Zutritt zum Terminal nur für Passagiere und Mitarbeiter

Die EASA empfiehlt, dass nur Passagiere und Mitarbeiter von Fluggesellschaften, des Airports sowie externe Dienstleister das Terminal betreten dürfen. Sollten Freunde oder Angehörige die Passagiere zum Airport begleiten, soll diesen nur unter speziellen Umständen der Zutritt erlaubt sein. Dazu zählt z.B., wenn der begleitete Passagier aufgrund körperlicher Einschränkungen Hilfe benötigt oder wenn es sich um Kinder handelt.

Social Distancing

Auch an Flughäfen soll eine Distanz zu anderen Passagieren und Mitarbeitern eingehalten werden. Es gelten hier die 1,5 Meter. Fluggesellschaften und Flughäfen sollen dafür sorgen, dass es möglichst wenige bis keine Schlangen vor Check-In-Schaltern oder an der Sicherheitskontrolle bzw. am Gate gibt. Auf dem Boden sollen Markierungen als Hilfestellung zur Einhaltung des Mindestabstands dienen. Der Kontakt zu Oberflächen soll reduziert werden, z.B. durch mobilen Check In oder kontaktlosem Boarding. Sollte das Flugzeug auf einer Außenposition stehen, sollen deutlich mehr Busse eingesetzt werden, um auch dort einen zu engen Kontakt mit anderen Menschen zu vermeiden. Die Airlines sollen dafür sorgen, dass – sofern es die Auslastung erlaubt – an Bord ein Mindestabstand zwischen Passagieren eingehalten wird.

Fliegen während COVID-19

COVID-19 Tests vor Abflug werden nicht empfohlen

Aktuell empfiehlt die EASA nicht, dass Passagiere vor dem Abflug auf COVID-19 getestet werden. Sollten zuverlässige Immunitätstests entwickelt werden, kann dies nochmal überarbeitet werden.

Maskenpflicht

Alle Passagiere und Mitarbeiter in Flughäfen und an Bord von Flugzeugen sollten ab dem Moment wo das Terminal betreten wird Masken tragen. Nur Kinder unter 6 Jahren und Personen mit entsprechenden medizinischen Einschränkungen sollen davon ausgenommen sein. Bei längeren Reisen sollten ausreichend Masken von Crew und Passagieren mitgeführt werden, damit nach vier Stunden gewechselt werden kann. Zudem sollen Passagiere daran erinnert werden, dass die Gesichtsmaske nicht die sonstigen Maßnahmen wie 1,5m Distanz, Hygienevorschriften etc. ersetzt. Über regelmäßige Lautsprecherdurchsagen und Hinweisschilder soll an die Maskenpflicht, Social Distancing & Co erinnert werden. Passagiere, die sich nicht an die Maskenpflicht und ähnliche Vorschriften halten, soll der Zugang zum Terminal bzw. der Flug verweigert werden.

Für Mitarbeiter am Flughafen und an Bord, die direkten Kontakt mit Passagieren haben, ist zudem das Tragen von Handschuhen empfohlen. Die Uniform sollte täglich gewechselt werden.

Temperaturmessungen zur COVID-19 Identifikation

Vor dem Abflug sollten Temperaturmessungen vorgenommen werden, um Personen mit einer Temperatur von über 38 Grad Celsius zu identifizieren. EASA weißt jedoch darauf hin, dass nicht alle COVID-19 Patienten an erhöhter Temperatur erkennbar sind.

Weniger Handgepäck

Um den Boardingprozess zu beschleunigen und somit Schlangen zu vermeiden, soll das erlaubte Handgepäck an Bord reduziert werden.

Kontakt zwischen Crew und Passagieren minimieren

Fluggesellschaften sollten folgende Maßnahmen in Erwägung ziehen, um den Kontakt zwischen Crew und Passagieren so gering wie möglich zu halten:

  • Kein Duty Free Verkauf an Bord
  • Reduzierter Getränke- und Essenservice
    • Wenn möglich: Getränke und Essen in Einzelverpackungen
  • Bargeldloses Bezahlen

COVID-19 Ansteckung an Bord reduzieren: Toiletten

Um auch an Bord Menschenansammlungen zu vermeiden, soll die Cabin Crew dafür sorgen, dass es keine Schlangen vor den Toiletten gibt. Eine Toilette soll nur für die Crew zugänglich sein.

Passenger Locator Cards

Fluggesellschaften sollten an Bord Passenger Locator Cards verteilen. Auf dieser soll der Sitz, der volle Name sowie eine Handynummer oder Email-Adresse angegeben werden.

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