Hallo liebes Forum, ich habe ein riesen Problem bezgl. Airberlin und hoffe es kann mir jemand weiterhelfen. Zur Sachlage: Hinflug : Hamburg-München am Sa. 21.11 14Uhr Rückflug : München-Hamburg So. 22.11 21Uhr Am 21.11 bin ich via Airberlin von Hamburg nach München geflogen und wollte am 22.11 wieder nach HH zurück. Leider musste ich aus persönlichen Gründen am 21.11 schon wieder nach HH.Telefonisch informierte ich mich bei Airberlin über einen möglichen Rückflug noch am selbigen Tag.Da jedoch der nächste Flug erst am 22.11 11Uhr zu bekommen war und mir dieser Termin zu spät war, lies ich meinen eigendlichen Flug am 22.11 21Uhr verfallen und bin noch am Abend des 21.11 mit der Bahn zurück. Einige Wochen später trudelte eine Rechnung von Airberlin ein, mit der Aufforderung einen Betrag von 125,- Euro zu bezahlen, da ich ja am 21.11 meinen Flug umgebucht hätte. Dieser Rechnung widersprach ich, denn ich hatte mich ja nur informiert.Leider mit wenig Erfolg, denn heute traf die "Letzte Zahlungserinnerung" ein und Airberlin beharrt drauf, dass ich am besagten Tag eine Umbuchung getätigt habe. Hat jemand ähnliches erlebt oder kann mir beim weiterin vorgehen helfen??? Danke im Vorraus !!! Gruß Kira
Nur um das richtig zu verstehen: AB behauptet, Du hättest auf den Flug am 22. um 11h vormittags umgebucht und die 125 EUR sind der Aufpreis hierfür? Ich würde mal recht schnell Deine Kreditkartenauszüge ansehen, AB macht nämlich gewöhnlich nichts auf offene Rechnung - Umbuchungen werden gewöhnlich direkt belastet, die Umbuchungs-Rechnung kommt dann erst später per Post oder Email. Hatte das selber gerade im November auf DME-MUC, als ich einen Tag länger bleiben wollte/mußte. Telefonisch haben die sogar noch eindeutig nachgefragt, ob sie den Mehrpreis auf die zur Zahlung des Fluges genutzte Karte buchen können. Rechnung kam dann 3 Tage später mit dem Vermerk "bereits bezahlt durch Mastercard"
Ja richtig verstanden.AB hat auch versucht von meiner Visa abzubuchen.Doch da es eine Prepaid-Kreditkarte ist und ich kein geld aufgeladen habe, konnten sie nicht abbuchen und haben mir somit eine Rechnung geschickt.
Nein gibt es nicht.Da diese ja angeblich von mir telefonisch in Auftrag gegeben sein soll.Ein paar Tage nach dem " umgebuchten Rückflug" habe ich von AB eine Bestätigungsmail der Umbuchung bekommen.
Es gibt das Bestätigungsmail der Umbuchung. Also was schriftliches. Ich befürchte fast du mußt bezahlen. Wünsch dier viel Glück nicht zahlen zu müssen.
Beim Call-Center der airberlin werden meines Wissens nach alle (100%) der Gespräche aufgezeichnet. Forde doch mal diesen Mitschnitt an. Sollte man über die Agentenkennung sowie Uhrzeit/Datum in wenigen Augenblicken finden. Viel Erfolg!
125.-€ Umbuchungsgebühr für ein Ticket- komisch, habe selber für meine Frau und mich am 5.1.09 den Flug TFS- NUE - DUS am 27.1. auf den 26.1. TFS - DUS umgebucht- kosten 40€ p.Person. Übrigens,das Ticket war ein billiger Tarif. Die 40.-€ fand ich OK, aber 125.-, da stimmt doch was nicht, oder ist es ein komplett neues Ticket? Grüsse aus Teneriffa - Volker
Ich tippe schwer, dass es keine günstigen Tickets mehr gab, da der Abflug am nächsten Tag war. Ich schätz mal 40+85. Die 85 dürften wohl der Aufpreis gewesen sein.
100,- Aufpreis für das Ticket (am Sonntag gab es 3 Flüge Richtung HH zu unterschiedlichen Preisen) + 25,- Umbuchungsgebüren
Danke für die Antworten !!! Leider zeichnet AB nicht alle Telefongespräche auf und ich habe dadurch keine Beweise nicht umgebucht zu haben. Dank der Willkür der Servicemiarbeiter von AB darf ich dann wohl zu Unrecht eine Umbuchung bezahlen, die ich nie in Auftrag gegeben habe :cry:
Hast du bei AB deine Kreditkarte hinterlegt oder am Telefon angegeben? Vielleicht kommst du mit nem Rechtsverdreher dann da raus, da man argumentieren könnte, dass wenn du wirklich nen Flug gewollt hättest am Tel deine Nummer angegeben hättest, bzw diese aufgeladen. Keine Ahnung ob das klappt. Mein letzten PC hatte ich bei Dell bestellt. Zuerst im Internet, dann mussten aber einige Sache mehrmal geändert werden und am Telefon wollten die Servicemitarbeiter jedes Mal meine CC-Nummer neu. Beim zweiten Mal hab ich dann gefragt warum und er meinte, das ist so üblich, da sie dann keine Probleme haben mit Leuten, die sagen, dass sie am Telefon aber was ganz anderes wollten. Er hat mich auch jedes mal davor gefragt, ob ich meine Änderungen vor der Bezahlung nochmal per Mail/Fax erhalten möchte. Keine Ahnung wie das bei AB an der Hotline läuft. Hast du ne Rechtsschutzversicherung, dann such nen Anwalt auf, der sich bei sowas auskennt und lass dich beraten. Hast du keine vielleicht noch Verbraucherschützer oder doch Bildzeitung :twisted: :twisted:. Grüße und viel Glück.
Ich bin kein Rechtsexperte, aber wieso musst du beweisen, dass du keine Umbuchung wolltest? Wenn ich eine Rechnung für eine Sache bekommen, die ich weder beauftragt habe, noch in Anspruch genommen habe, würde ich auch erst einmal nicht zahlen. Du bist schließlich nicht mit Air Berlin geflogen und kannst sicherlich an Hand des Bahntickets beweisen, dass du schon am Sonnabend wieder zurück musstest. Warum solltest du Sonnabends zurückfahren, wenn du einen Rückflug für Sonntags hast. Ein Vertrag kann sicherlich mündlich zustande kommen, aber letztlich muss doch gefühlt derjenige den Beweis erbringen, der Geld für eine Leistung erwartet. Ganz abgesehen davon, dass du bei einem nicht angetretenen Flug doch eigentlich Steuern und Gebühren zurück bekommen solltest (oder muss man den nachweislich storniert haben?). Schönen Gruß, Joniper
1) Zu beweisen, dass man keine Umbuchung getätigt hat, ist unmöglich. 2) AB will von Dir Geld. 3) Eine Umbuchung ist ein neuer Vertrag. Derjenige, der sich auf den Vertrag beruft (AB will Geld von Dir), muss beweisen, dass Du diesem Vertrag zugestimmt hast. 4) Eine Bestätigungsmail von AB ist zwar "was Schriftliches", allerdings ist das rechtlich weiter nicht relevant, da AB ja damit keinesfalls nachweisen kannst, dass Du die Umbuchung wolltest. Also, keine Sorge. Widersprechen Sie der Forderung von AB per Einschreiben. Wenn ein Mahnbescheid kommt, dann widersprechen Sie Diesem. Ein Anklage brauchen Sie nicht zu befürchten, da die von AB beauftragten Anwälte vorher prüfen, wenn sie klagen. Tja, und Die finden schnell raus, dass sie den Umbuchungsvertrag nicht beweisen können.
Also - entweder beweist dir Air Berlin an Hand eines Telefonmitschnittes, dass du definitv umgebucht hast....oder.....viel Glück Air Berlin!!!! Air Berlin muss bei einer Zivilklage beweisen, dass du es getan hast.......und ob da die Aussage oder ein Click eines Call-Centers reicht ???? Wage ich irgendwie zu bezweifeln. Würde jedenfalls Rechtsschutz in Anspruch nehmen, falls vorhanden. Sehe aber auch ohne Rechtsschutzversicherung kein erhöhtes Risiko, diese Forderung nicht zu bezahlen.
Ich verstehe Dich nicht. Wie soll jmd. beweisen, dass er an einem Telefon etwas Bestimmtes NICHT gemacht hat?
Hallo! Ich habe heute wieder mit AB telefoniert, da auch mein 2.Widerspruch abgelehnt worden ist.Außerdem habe ich "meine" Umbuchung anbei per Mail bekommen.AB sagt ich hätte die Umbuchung vorgenommen, da AB versucht hat die Gebühren für diese über meine Kreditkarte abzubuchen.Meine Kredikartennummer hätte ich bei dieser Umbuchung angegeben, da die Damen im Callcenter keinen Zugriff auf diese Daten haben. Somit müsse man bei einer Umbuchung jedesmal seine Daten sowie Kriditkartennummer angeben um überhaupt umbuchen zu können. Und da die Callcenterdame nicht Hellsehen kann habe ich nicht nur umgebucht sondern auch noch meine Kreditkartennummer angegeben. :?: :?:
Hast Du denn die Daten Deiner Prepaid Visa im Telefonat damals angegeben? Oder woher haben sie diese Nummer sonst?