Hallo zusammen, zu Beginn unseres diesjährigen Jahresurlaubes ist uns folgendes widerfahren: -Start der Reise war HAM mit BA nach LHR. -Die Maschine startete jedoch mit 2 Stunden Verspätung. -Aus diesem Grunde haben wir unseren Anschlussflug LHR nach LAS (auch mit BA) nicht kriegen können. -Der Ersatzflug nach LAS wurde exakt einen Tag später angesetzt. Nach meinen Recherchen sollte es hier eine Entschädigung der Airline geben. Bitte um Ratschläge, ob ich richtig liege und wie hoch die Entschädigung sein müsste? Vielen Dank im Voraus. MfG Matthias
Die Rechtslage ist derzeit noch unklar. Klar ist nur, dass für eine Entschädigung nach der EuGH-Rspr. zu sog. großen Verspätungen eine 3-stündige Ankunfts-verspätung erforderlich ist. Nur dann wird der Verspätungsfall einer Annullierung gleichgestellt. Unklar ist aber, ob auch der Abflug als nach Art. 6 der VO 261/2004 verspätet gelten muss. Art. 6 sieht je nach Flugstrecke bestimmte Mindestverspätungen vor: bis 1.500 km müssen es mindestens 2 Stunden sein, bei Flügen in die USA 4 Stunden. Hier ist 1. ist die Frage, ob überhaupt Art. 6 erfüllt werden muss und wenn ja, welche Flugentfernung zugrunde zu legen ist: die zwischen Hamburg und London oder die zwischen Hamburg und Las Vegas. Genau diese Fragen hat der BGH dem EuGH vorgelegt. Ich würde gegenüber British Airways Entschädigung geltend machen und mich auf die Ankunftsverspätung berufen. Bei Verweigerung wäre eine Möglichkeit, die EuGH-Entscheidung zunächst abzuwarten.
Hallo! British Airways hat die Entschädigung abgelehnt mit der Begründung, das der Flug von HAM nach LHR nicht storniert wurde. Werde jetzt das Urteil des EuGH abwarten... Danke für die Tips. MfG Matthias