2h30 Verspätung - Entschädigung?

Dieses Thema im Forum "Airberlin" wurde erstellt von Guest, 17. Dezember 2007.

  1. Guest

    Guest Guest

    Hallo.

    Ich bin gestern mit Airberlin (bzw Fly niki, HG8388) von München nach Wien geflogen. Der Flug sollte 17h45-18h50 stattfinden.
    Um 17h30 wurden wir informiert, dass der Flieger sich eine Stunde verspätet, da er zu dem Zeitpunkt erst in Wien gestartet ist.
    Gegen 18h45 sind wir an Board gegangen.
    Dann ist ein passagier vom Flug zurückgetreten, weshalb sein Gepäck entfernt wurden musste. Aber die Meister haben das natürlich net geschafft dieses Gepäckstück zu finden. Die haben alle koffer 2 mal aus- und eingeräumt. Dann kam ne Durchsage vom Kapitän, dass ein Gepäckstück zu viel an Board sei, und wir alle in 10er Gruppen aussteigen und unser Gepäckstück identifizieren sollen. 2min später dann dass das nur ein Fehler war und wir startbereit sind.

    Naja, Ich bin dann um 21h21 in Wien gelandet, statt 18h45.
    Somit 2h36 später als geplant. Und diese Verspätung war nicht Wetterbedingt.
    Mein Vater meinte dass wegen irgendeiner EU-Richtlinie Fluggesellschaften einem für Verspätungen ab 1h+ entschädigen müssten.

    Meine Frage nun: Stimmt das, kann ich für irgendeine Entschädigung (Preisnachlass, zusätzliche Meilen) fragen, bzw eine Verlangen?
    ich fliege am Sonntag wieder mit AirBerlin, von daher wär es recht interessant zu wissen was ich ggf. bekommen könnte.

    MFG
     
  2. Guest

    Guest Guest

    hi,

    ich würd mich auf jedenfall wegen der schlechten Information beschweren: es ist eine Unverschämtheit wenn man erst so spät informiert wird (bei dir 17.30 Uhr).
    Der Flieger startet 17.45 Uhr, der Vorflieger sollte um 17.05 uhr landen (und am Vorflughafen um 15.55 uhr starten). 25 Min ist vielleicht noch "Luft" um Verspätungen aufzuholen.
    Warum wurdet ihr nicht früher informiert ?
     
  3. dreilettercode

    dreilettercode Pilot

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    Bei einer Verspätung um mindestens zwei und weniger als drei Stunden bei einer Entfernung von 1.500 km oder weniger innerhalb der EU hat die Fluggesellschaft für Mahlzeiten / Erfrischungen im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit zu sorgen und unentgeltlich zwei Telefongespräche (oder andere Formen der Kommunikation) zu ermöglichen. Siehe Verordnung (EG) Nr. 261/2004.

    Da die Frage auf Geld oder Geldwertes zielte, heißt die Antwort somit: Nein. In Bezug auf eine mögliche Kulanzleistung gilt: Versuch macht kluch.

    Zu dem Vorschlag, sich wegen schlechter Information zu beschweren: Vielleicht wurde deshalb keine frühere Ansage getätigt, weil die dann unter dem Motto "nichts genaues weiß man nicht" gestanden hätte. Dann ließe sich das umdrehen in eine Beschwerde wegen unpräziser Information. :wink: Auf der Kurzstrecke halte ich es selbst bei großzügigem Ansatz der geplanten Flugzeiten für eher unwahrscheinlich, 25 Minuten aufzuholen.
     
  4. Snappy

    Snappy Silver Member

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    Also wenn du dich freundlich(!) per Mails beschwerst, springt vielleicht ein 50 Euro Gutschein für den nächsten Flug raus.
     
  5. anla

    anla Gold Member

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    @governator: Air Berlin wendet hier keine generelle Regelung an.

    Mir sind folgende bekannt (weil selbst schon erelebt):

    1. Essensgutscheine bei massiven Verspätungen: In München bekam ich, als Emma ihre Tage hatte, wegen einem verspäteten Flug nach Nizza einen Gratis-Essensgutschein, der überall am Flughafen München oder an Bord eingelöst werden konnte.

    2. Gutscheine nach massiven Verspätungen: Nach einer Beschwerde bei Air Berlin im Nachhinein bekam ich als Wiedergutmachung einen 50 Euro Gutschein.

    Aber wie gesagt - hier gibt es keine generelle Regelung. Das Ergebnis (Höhe des Gutscheinwertes zwischen 0 und 50 Euro) kann wie folgt berechnet werden:

    Freundlichkeit deiner Mail * Stimmungslage der AB-Mitarbeiterin / Wasserstand der Isar
     

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