4U / FR / EZY: Schönefeld geschlossen

Dieses Thema im Forum "Low Cost Carrier" wurde erstellt von Guest, 9. Dezember 2010.

  1. Guest

    Guest Guest

  2. mwsun

    mwsun Silver Member

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    Hallo Vielflieger,

    mein EZY Flug, 10.12.2010 SXF-AMS, wurde ebenfalls gestrichen. Für diesen Flug wurde mir eine vollständige Rückerstattung angeboten.

    Was passiert mit dem EZY Rückflug, 12.12.2010 AMS-SXF? Das Hotel habe ich separat über expedia gebucht, Rate nicht erstattbar.

    Easyjet schreibt mir als Grund für die Annullierung heftige Schneefälle.
    Im Internet wird von fehlendem Enteisungsmittel gesprochen.

    1.Bekomme ich den Rückflug ebenfalls erstattet bzw. habe ich Anspruch auf Rückerstattung?
    2.Gibt es eine Möglichkeit für das Hotel Geld erstattet zu bekommen?

    Danke für Eure Meinungen und Tipps!

    Grüße aus Berlin

    mwsun
     
  3. mwsun

    mwsun Silver Member

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    So steht es auf der EZY-Homepage:

    "Berlin-Schönefeld - Auf Grund eines Lieferengpasses von Enteisungsmittel ist die Enteisung auf dem Flughafen zwischenzeitlich eingestellt, daher werden alle unsere Flüge von und nach Berlin Schönefeld für den Rest des Tages annulliert".


    Im Umkehrschluss würde es doch bedeuten, dass die Flüge bei ausreichend Enteisungsmittel rausgegangen wären. Somit wäre es doch keine höhere Gewalt, sondern Verschulden vom Flughafen bzw. eventuell von der Fluggesellschaft.

    Was sagt Ihr?

    mwsun
     
  4. miles-and-points

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    Verklag den Flughafen und berichte darüber, bitte.
     
  5. mwsun

    mwsun Silver Member

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    Gerne auch weitere und realistische Tipps!

    Danke...
     
  6. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Verklage EZY. 8)
     
  7. Sire83

    Sire83 Diamond Member

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  8. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Verklagen? :p Sind das nicht Basler? :roll: Egal: Verklagen. :lol:
     
  9. mwsun

    mwsun Silver Member

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    @miles-and-points

    Melde dich hier ab und berichte darüber, bitte!
     
  10. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Verklagen. :lol:
     
  11. berlinerjunge

    berlinerjunge Platinum Member

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    In der entsprechenden EU Verordnung lautet der Abschnitt:

    "Sie haben jedoch keinen Anspruch auf eine Ausgleichsleistung gemäß der EU Verordnung, wenn das Vorkommnis auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen.."

    Ist die Bevorratung von ausreichend Enteisungsmittel im Winter eine "zumutbare Maßnahme" ?

    PS: Danke M&P für den LINK im anderen Thread
     
  12. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Gerne doch (hatte ich schon geschrieben, oder?) 8)


    Wenn klar ist, wer diese Maßnahme hätte treffen müssen.
     
  13. Guest

    Guest Guest

    Nein, die kann weder das Zeug bestellen noch stellt sie die Einrichtungen dafür - das liegt in der Hand der Flughafenbetreiber.

    Für den Flughafen durchaus, die Anforderungen beziehen sich aber auf die Airline, die mit den Einteisungseinrichtungen nichts zu tun haben und somit unmittelbar auch nicht haftbar bzw. verantwortlich sind.
     
  14. berlinerjunge

    berlinerjunge Platinum Member

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    Darüber läßt sich vortrefflich streiten

    Grundsätzlich möchten die Airlines, dass ihre Flugzeuge enteist werden. Die erhalten den Service vom Flughafenbetreiber. Es ist m.E. eine "zumutbare Massnahme" den Flughafenbetreiber vertraglich zu verpflichten, im Winter genügend Enteisungsmittel vorzuhalten. Schliesslich werden auch die Schneepflüge nicht ohne Grund schon im November aufgerüstet.

    Vielleicht interessant die Entgeldordnung in SXF: http://www.berlin-airport.de/DE/Geschae ... lteSXF.pdf

    Für alle Luftfahrzeugbewegungen werden durch den Beauftragten des Flughafens Infrastruktureinrichtungen vorgehalten.
    Für die Vorhaltung dieser Infrastruktur ist bei jeder Landung im gewerblichen Verkehr ein Entgelt an den Flughafenunternehmer zu entrichten.
    1.8.1. Das Basisentgelt für Vorhaltung der Enteisungseinrichtungen beträgt je bei Luftfahrzeugen mit einem Höchstabfluggewicht über 10 t
    MTOW bis 50 t 10,00 €
    MTOW über 50 t 30,00 €
    Für Landungen im nichtgewerblichen Luftverkehr wird dieses Entgelt nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme, d.h. im Ereignisfall berechnet.
     
  15. miles-and-points

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    Hat die denn einen direkten Einfluß auf die erhoffte Entschädigung für Hotelkosten?
     
  16. berlinerjunge

    berlinerjunge Platinum Member

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    Wer redet den von Hotelkosten? Nur Bares ist Wahres! Und das gibt bei Entschädigungsleistungen
     
  17. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    "mwsun" hatte danach gefragt:


    Wenn man nicht genug davon hat, mag das stimmen.



    Nicht immer. Aber manchmal.



    Daher zurück zu meiner Frage zu Deiner Anmerkung:
    Egal, ob diese Entschädigung aus einem Gutschein oder einem Scheck besteht.
     
  18. somkiat

    somkiat Diamond Member

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    Befinde mich momentan in Shantou , Provinz Guangdong und stand ebenfalls vor einem Enteisungsproblem : 2 Dosen Tsingtao gedogt von einem Gläschen Chivas haben jedenfalls bei mir sofortige Flugtauglichleit hergestellt . Mir ist als wenn ich flöge , sozusagen .
     
  19. berlinerjunge

    berlinerjunge Platinum Member

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    Solange der Cptn noch herkömmliche Enteisungsmethoden benutzt, ist alles gut 8)
    Geht Dein Flug in die EU, am Besten mit EZY nach SXF? Sonst wird's schwierig mit der Entschädigung und passt auch nicht zum Thema :shock:
     
  20. somkiat

    somkiat Diamond Member

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    Der Flug geht erst mal nach Bangkok . Dort tanzen wir mit den Freunden auf den Straßen nachdem wir für die Airport-Limo in Thai-Begleitung nur 800 Baht bezahlen mußten und reisen dann weiter zur Schnittlauchernte in den Süden .

    Wir wohnen in unseren Suiten an der Sathorn .
     

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