5000 Meilen vom DVP (Deutscher Pressevertrieb)?

Dieses Thema im Forum "- Mehr Meilen (Payback)" wurde erstellt von Guest, 24. Juni 2008.

  1. Guest

    Guest Guest

    Wer hat schon mal Prämienmeilen vom DPV (Deutscher Pressevertrieb) für die Vermittlung eines Abonnements erhalten? Ich habe vor fast drei Monaten einen Leser für die Brigitte gewonnen. Dafür wurden mir vom DPV 5000 Prämienmeilen versprochen, auf die ich noch immer warte. Das Abo wurde sofort nach Erhalt der Rechnung bezahlt, DPV vertröstet mich jedoch schon seit Wochen mit den Worten, ich solle mich noch etwas gedulden. Gibt es hier im Forum jemand, dem je Prämienmeilen vom DPV gutgeschrieben wurden? Wenn ja, wie lange hat es gedauert?
     
  2. grodek

    grodek Gold Member

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    Habe auch ein Brigitte Abo, gezahlt allerdings per Bankeinzug, Meilen waren nach ein paar Tagen auf dem Konto. Habe auch noch ein paar andere Abos über den DPV, da gab es nie Probleme mit der Meilengutschrift.
     
  3. raluedino

    raluedino Einsteiger

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    Ich hatte im April eine Freundschaftswerbung für die Brigitte gemacht, und dasselbe erlebt, immer wieder vertröstet von Gruner&Jahr und DVP. Nach einem letzten Drohbrief wurden dann tatsächlich letzte Woche die 5000 Meilen auf das Meilenkonto gebucht. Also: immer wieder nachfragen, auch direkt bei Gruner&Jahr. Good Luck!
     
  4. Guest

    Guest Guest

    Wenn Du mit DVP den DPV Deutscher Pressevertrieb GmbH als Servicegesellschaft für Gruner + Jahr AG meinst, dann kann ich dir nur beipflichten. Die Damen und Herren im Callcenter sind ausgesprochen freundlich aber auch ausgesprochen inkompetent. Telefonische Zusagen werden nicht eingehalten, Drückerorganisation halt.

    Meilengutschriften dauern teilweise sechs Monate und länger.

    Versuche am Telefon immer einen Supervisor oder Schichtleiter zu bekommen, die haben etwas mehr Entscheidungskompetenz.

    Anfragen, Beschwerden per Email oder Brief sind zwecklos. Emails und Briefe landen bei denen im "Schwarzen Loch". Selbst Einschreiben mit Rückschein sind nicht auffindbar.

    Bei Kündigungen besonders aufpassen; es werden zwar Kündigungsbestätigungen hin und wieder versandt, jedoch wird weitergeliefert und dann wird eine Rechnung nebst Mahnungen geschickt.

    Nepper, Schlepper, Bauernfänger nannte man das früher.


    NIEMALS bei denen per Lastschriftverfahren oder per Kreditkarte zahlen.
     
  5. zardi

    zardi Diamond Member

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    Wieso nicht? Lastschrift ist besser als eine Rechnung bezahlen. Wenn ich selbst bezahlt habe, ist das Geld weg. Eine Lastschrift per Einzugsermächtigung (nicht Abbuchungsauftrag!) kann ich jederzeit, auch noch Jahre später, zurück gehen lassen (die 6-Wochen-Frist ist Gerücht, das sich hartnäckig hält). Deshalb zahle ich grundsätzlich über Einzugsermächtigung. Sicherer gehts nicht.
     
  6. peter42

    peter42 Diamond Member

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    Inzwischen steht die 6-Wochen Frist in fast allen Bank-AGBs.
     
  7. AntonBauer

    AntonBauer Diamond Member

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    Ist das wieder ein Spaßposting?

    Wenn ja: Hahaha, so lustig, selten so gelacht. :roll:

    Wenn nein: Ich habe im letzten Jahr einen sechsstelligen Betrag G+J-Meilen generiert, und hatte eigentlich keinerlei schlechte Erfahrungen. G+J finde ich sehr zuverlässig, fast so gut wie Burda, und 1000x besser als diese Axel-Springer-Chaoten oder die oft überforderten FR-Leute. Du musst ziemlich Pech gehabt haben.
     
  8. zardi

    zardi Diamond Member

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    Papier ist geduldig.
    Was zählt ist die höchstrichterliche Rechtssprechung und die sagt: "verjährt nie". Ist zwar ein Hammer, aber Tatsache.
     
  9. AntonBauer

    AntonBauer Diamond Member

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  10. peter42

    peter42 Diamond Member

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  11. zardi

    zardi Diamond Member

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    Ich bin kein Jurist, aber es scheint noch andere Urteile zu geben. Mir hat der Vorstandsvorsitzende einer Bank vor ca. einem Jahr gesagt, wenn ein Kunde nach z.B. zwei Jahren kommt und eine Lastschrift zurück geben möchte, müssten sie es tun, selbst wenn in ihren AGB's etwas anderes stünde. Wir haben lang darüber diskutiert, denn ich bin in diesem Fall auf Seite der Banken. Was ist z.B. wenn das Gegenkonto gar nicht mehr existiert? Von wem bekommt die Bank dann ihr Geld zurück? Ist wohl alles sehr undurchsichtig. Um aber auf die Ursprungsfrage zurück zu kommen: Lastschrift ist nicht nur bequem, sondern auch sicherer als Selbstüberweisung... zumindest 6 Wochen lang auf jeden Fall.
     
  12. peter42

    peter42 Diamond Member

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    Soweit Full Ack.
     
  13. Guest

    Guest Guest

    Nein, es ist kein Spass-Posting! DPV vertröstet mich weiterhin. Habe mich mittlerweile direkt an den Abo-Service von Brigitte gewandt und die Mail in Kopie an DPV geschickt, woraufhin von DPV prompt die Antwort kam, dass es leider technische Probleme gäbe und ich mich noch weiter gedulden solle. Axel-Springer-Chaoten? Bekam 15.000 Meilen für mein Welt-Abo, noch bevor die erste Ausgabe im Briefkasten lag. Auch Focus ist sehr schnell. Bereits einen Tag nach meiner Abo-Bestellung hatte ich die Meilen bereits auf dem Konto. Und auch bei Merian und ASSTEL ging es recht flott. Hatte bisher noch keine Probleme mit Meilengutschriften ..... bis ich auf DPV traf!
     
  14. Guest

    Guest Guest

    War wohl 'ne Parkbank. :roll:

    Fakt ist: Spätestens 6 Wochen nach Quartalsende gilt der Abschluss durch den Kunden als genehmigt.
    Steht übrigens auch auf dem Kontoauszug zum Quartalsende.

    Die Banken haben untereinander Verträge und schließen ihrerseits Verträge mit ihren Kunden.
    Die 6-Wochen-Frist nach Quartalsende wird dabei von allen vertraglich akzeptiert.

    Wenn ein Kunde eine Lastschrift zurück gibt, erhält er sein Geld von der Zahlstelle (also seiner Bank) zurück.
    Diese reicht die Lastschrift bei der ersten Inkassostelle (also die Bank des Zahlungsempfängers) ein und erhält von dort ihrerseits das Geld zurück. Die erste Inkassostelle belastet anschließend wiederum das Konto des Zahlungsempfängers.

    Nach Ablauf von 6 Wochen nach Quartalsende kann keine Bank mehr das Geld von einer anderen Bank zurückfordern. Sie würde also im Falle einer längeren Fristvereinbarung mit ihren eigenen Kunden auf dem Schaden sitzen bleiben, wozu sie natürlich nicht bereit ist.

    Alles andere als die 6-Wochen-Frist ist also eine Mär, der man besser keinen Glauben schenkt.
    Wer's aber trotzdem glaubt, kann es ja mal - bei möglichst geringen Beträgen - ausprobieren. :wink:

    Im Übrigen haben Banken Bilanzen zu erstellen und Jahresberichte zu tätigen, die bei langfristigen Rückgabefristen der Lastschriften zur Freude der Bankenaufsicht ja ständig zu revidieren wären. Dividende könnte an Aktionäre nur unter Vorbehalt der Rückzahlung ausgeschüttet werden.

    Der Aufsichtsrat sollte sich also seinen Vorstandsvorsitzenden bei solchen Aussagen mal kräftig zur Brust nehmen.
    Sonst ist bald Schluss mit Ausschüttungen. :wink:
     
  15. AntonBauer

    AntonBauer Diamond Member

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    Schauen wir doch mal ins Urteil. Da steht:

    Daraus schließe ich:

    1) Die Lastschrift konnte deswegen auch ein Jahr später zurückgehen, weil es keinen AGB-Passus gab.

    2) Ergo hat peter42 Recht.

    3) Zardi dürfte seinen Bankdirektor missverstanden haben. Vermutlich sagte der: "Alle jemals durchgeführten Lastschriften könnte man zurückholen", auch viele Jahre später; aber eben nicht mehr nach AGB-Anpassung.
     
  16. zardi

    zardi Diamond Member

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    Muss ich so eine despektierlich Äußerung kommentieren?

    Bevor du ungeprüft Fakten zum Besten gibst, solltest du dich erst mal in die Materie einarbeiten.

    Dass es genau umgekehrt und die 6-Wochen-Frist eine Mär ist, geht aus dem Urteil wohl klar hervor. Scheinbar hast du's nicht gelesen. Und wie gesagt: Es soll auch noch andere Urteile geben. Das wiederum weiß ich allerdings nur vom Hörensagen und kann es somit nicht als Faktum bestätigen. Deswegen gehöre ICH zu denjenigen Leuten, die in solchen Fällen von "soll" sprechen.

    Seit wann sind das Argumente, die die Justiz interessieren?
     
  17. Guest

    Guest Guest

    Man kann natürlich die Realität ausblenden und weiterhin auf uralten Gerichtsurteilen herumreiten.

    Gerade aufgrund des zitierten BGH-Urteils aus dem Jahre 2000 haben sämtliche (!) Banken und Sparkassen ihre AGB geändert. :!:
    Und diese AGB gelten aktuell, nicht die von 2000 und davor. Tempora mutantur.

    Ich halte es für unverantwortlich, weiterhin falsche Behauptungen hartnäckig aufrecht erhalten zu wollen und eventuell Leser des Forums zu leichtsinnigem Handeln zu animieren.
     
  18. peter42

    peter42 Diamond Member

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    IMHO war die 6 Wochen Frist früher eine Mär, heute ist sie per AGB geregelt.
     
  19. AntonBauer

    AntonBauer Diamond Member

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    Mehr als das Urteil zitieren kann ich nicht. :roll:

    Es ist exakt so, wie es peter42 und die Urteilsbegründung sagen.

    Wenn in AGB geregelt: Lastschrift genehmigt.

    Wenn nicht geregelt: keine automatische Genehmigung. D.h. Lastschriften aus der Zeit vor der AGB-Anpassung ließen sich evtl. noch heute, mehr als 10 Jahre später, zurückholen.

    Aber nicht die vor 2 Jahren, denn da hatte jede Bank schon neue AGBs.
     
  20. Guest

    Guest Guest

    Dies ist so nicht ganz korrekt.

    Durch die neuen AGB wurden die alten Regelungen 'geheilt', wenn dem nicht einer vorgegeben Frist widersprochen wurde.
    Dies musste also bereits 2000 geschehen.
    Heute, am 27. Juni 2008 gibt es keine Möglichkeit mehr, 'uralte' Lastschriften zu widerrufen.
     

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