AA Verspätung -Anschlussflug nicht erreicht

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von marius90, 22. Februar 2015.

  1. marius90

    marius90 Newbie

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    Hallo Leute,

    Wir hatte auf unserer USA Reise Letzte woche ein kleines Problem und würde gerne wissen ob uns eine Entschädigung zusteht...

    Also geplant war der Rückflug so:
    15.7 mit AA von Miami nach Chicago 1 1/2 Stunden Später mit BA von Chicago nach London und von da aus nach Düsseldorf ...sollte ja eigendlich kein Problem sein wenn da nicht immer diese AA Flüge wären die irgendwie immer zu Spät unterwegs sind.

    So dann ging es in Miami los...die Maschiene standt schon ettlich zeit vor dem bording am Gate und es war Leer gewesen...
    Als es dann los gehen sollte standen wir ca. 40 min nach abflugzeit noch am Gate dann ging es los...
    In chicago gelandet haben wir erstmal eine 15 minütige Flughafen rundfahrt bekommen und standen dann weitere 10 min vor dem Gate ohne das dass Flugzeug ran fuhr...geplante landung war 19.10Uhr tatsächliche Landezeit 20.19Uhr...wir hatten dann exsakt 6 minuten zeit den AA flieger zuverlassen von Terminal 3 zu Terminal 5 zu fahren und durch die sicherheitskontrolle zu kommen.

    Wir dachten BA wartet, aber nix wir sind gerant um es irgendwie noch zu schaffen...aber die nette dame an der sicherheitskontrolle sagte uns dann das der Flieger weg sei...:?:

    Wir also zurück nach AA die haben uns dann auch ohne Problem auf den nächsten tag umgebucht und ein Hotel gegeben und essensgutscheine...

    Wir sind also am 16.2 zurückgeflogen und mittags am 17.2 in Düsseldorf gewesen...meine Freundin und ich mussten am 17.2 aber weider arbeiten....(ja ich weiß ein tag puffer wäre immer sin voll),was ist mit einer arbeitsausfall entschädigung?

    Jetzt wurde mir von jemandem gesagt ich solle mich mal wegen einer Entschädigung schlau machen...die es geben sollte

    Frage ist jetzt wer ist dafür verantwortlich die Reise war auf ein Ticket von BA gebucht...
    An wehn kann ich mich wenden?
    Innerhalb welcher zeit muss ich meine ansprüche geltent machen?
    Geht es unkompliziert oder wird das ein längerer prozess?

    wenn jemand die selbe erfahrung gemacht hat und weiß wie es geht meldet euch bitte bei mir....

    vielen dank im vorraus
     
  2. sailingthoms

    sailingthoms Newbie

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    Hallo,

    du kannst es mal hier: http://www.flightright.de/versuchen. Da bekommst du zumindest eine info ob da ggf. eine chance besteht.

    Gruß
    sailingthoms
     
  3. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    1.
    Die Verspätung resultierte aus einem inneramerikanischen Flug, welcher zudem mit einer amerikanischen Fluggesellschaft durchgeführt wurde. Dieser inneramerikanische Flug ist als gesonderter Flug zu werten. Auch wenn die Flüge auf einem Flugticket von British Airways aufgeführt sind, so unterliegt der inneramerikanische Flug nicht den Bestimmungen der 'europäischen Fluggastrechteverordnung', der VO (EG) 261/2004. Insofern kann man als Passagier nach dieser Bestimmung keine Ausgleichszahlung als pauschalen Schadenersatz einfordern.

    Als weiterer Grund, daß man hier von British Airways keine Ausgleichszahlung nach der VO (EG) 261/2004 fordern kann, ist anzuführen, daß sich Forderungen nach dieser Vorschrift immer gegen das 'ausführende Luftfahrtunternehmen' zu richen haben; also in diesem Falle wäre das die amerikanische Fluggesellschaft.

    2.
    Das Montrealer Abkommen, wonach man aufgrund einer Verspätung einen konkreten Schaden (bwps.: Verdienstausfall) bei der Fluggesellschaft geltend machen kann, kommt hier nicht zum Zuge, da es sich um einen inneramerikanischen Flug handelt - das Montrealer Abkommen jedoch nur für internationale Luftbeförderungen gilt (also grenzüberschreitende Luftbeförderungen). Das ist bei diesem innerameriknaischen Flug nicht der Fall.

    Zwischenergebnis: Nach europäischem Recht bzw. gegen British Airways kann man keinen Schadenersatz geltend machen.

    3.
    Allenfalls kommt somit eine Schadenersatzforderung aufgrund des Vespätungsschadens gegen American Airlines in Betracht. Hierzu habe ich jedoch wiedersprüchliche Informationen, und zwar zum einen, daß es in Amerika keine Fluggastrechte gäbe: 'Eine gesetzliche Fluggastrechte-Verordnung wie in der EU gibt es in den USA nicht.

    Die Abteilung Verbraucherschutz für die Luftfahrt des amerikanischen Transportministeriums (Aviation Consumer Protection and Enforcement, U.S. Department of Transportation) weist darauf hin, dass Verspätungen nun mal vorkommen und die Passagiere bei wichtigen Terminen oder Anschlussflügen in weiser Voraussicht eben eine Maschine früher buchen müssten.

    Leider kommt es in den USA sehr häufig vor, dass inneramerikanische Flüge stark verspätet sind oder last minute gestrichen werden. Wenn das passiert, wird die Airline versuchen, die Passagiere auf den nächst möglichen Flug umzubuchen, soweit freie Plätze vorhanden sind.
    ' Quelle: https://www.arbeitsgemeinschaft-fin..._USA_bei_Versptung_und_Annullierung_von_Flgen (dieser Artikel ist vom 30.01.2013).

    Zum anderen soll es auch in Amerika eine entsprechende Fluggastrechteverordnung geben wie in Europa: 'Die USA haben die Rechte von Flugpassagieren ausgeweitet. Nachdem das US-Verkehrsministerium bereits Ende April ein entsprechendes Programm angekündigt hatte, ist am Dienstag ein Teil der neuen Regelungen in Kraft getreten.

    So haben Passagiere, die ihre Reise nicht planmäßig antreten können, weil der Flug überbucht ist, nun Anspruch auf eine höhere Entschädigung. Bisher stand den Passagieren eine Zahlung in Höhe des Ticketpreises (höchstens 400 US-Dollar) zu, wenn die Airline sie innerhalb einer gewissen Zeit an ihr Reiseziel befördert. Bei inneramerikanischen Flügen soll die Ankunft dabei maximal zwei Stunden später als bei dem urspünglich gebuchten Flug erfolgen, bei internationalen Flügen höchstens vier Stunden später. Nach der neuen Regelung können die Passagiere nun den doppelten Ticketpreis, maximal aber 650 Dollar, verlangen.
    ' Quelle: http://www.airliners.de/usa-erweitern-fluggastrechte/25007 (dieser Aritkel ist vom 24.08.2011). Sollte es solch eine Vorschrift in Amerika geben, müßte man wissen unter welchen Voraussetzungen (ab wieviel Stunden Verspätung) gezahlt werden muß und ob auf das Endziel (in diesem Fall Europa) abzustellen ist. Hier fehlen mir die entsprechenden Detailkenntnisse des amerikanischen Rechts und der dazu dort ergangenen dortigen Rechtsprechung. Letzte dürfte nicht sehr ergiebig sein, da es, wenn es in den USA eine Fluggastrechteverordnung geben sollte, diese noch sehr jung sein müßte.

    Insofern kann der Fragestelleer einfach mal versuchen, seinen vermeintlich Anspruch auf Schadeneersatz formlos bei American Airlines geltend zu machen ('auf die Tränendrüsen drücken'). Sollte Amarican Airlines nicht zu einem Schadenersatz oder annehmbaren Kompromiss bereit sein, bleibt dem Fragesteller nichts anderes übrig als mal nach dem amerikanischen Fluggastrechten zu googeln.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Februar 2015
  4. Jet1

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  5. helge610

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    Wie Schlesinger schon schrieb werden alle Fluggastrechte-Inkassodienste hier nicht helfen können!


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  6. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Das habe ich zwar so nicht wörtlich geschrieben. Es ist aber die logische Folge aus dem von mir in Antwort #3 Gesagten. ;)
     

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