Hallo, meine Partnerin und ich konnten aufgrund einer plötzlichen schwereren Erkrankung eine geplante Flugreise mit Air France nicht antreten. Wir informierten fristgerecht unsere Reiserücktrittsversicherung (nicht direkt über Air France abgeschlossen) und diese schickte uns ein Schadensformular. Neben zwei Fragebögen u. einem ärztlichen Attest verlangt die Versicherung eine Bestätigung von Air France, dass die Flüge nicht angetreten wurden und nicht erstattbar sind. Genau diese Bestätigung erhalte ich aber nicht! Die Hotline stellt sich stur ("sowas machen wir nicht") und per E-Mail ist Air France quasi nicht erreichbar; wenn man sich durchs Kontaktformular quält (es hat einige Tücken!), kommt einfach keine Antwort. Dies habe ich meiner Versicherung mitgeteilt, doch diese stellt sich ebenfalls stur und schreibt mir einfach erneut, dass sie diesen Beleg dringend benötigt... ... und nun? Jemand eine Idee?
Wenn die sich nicht anders rühren beantrage die Erstattung der Gebühren der nicht genutzten Flüge, das musst du sowieso im Zuge der Schadensminimierung machen. Dann müssen sie antworten, dauert halt nur ewig.
Das habe ich direkt einen Tag vor dem Abflug gemacht. Reaktion kann aber 4 - 6 Wochen dauern, lt. Hotline. Ist doch alles Käse... Aber, bevor ich es vergesse, DANKE für die Antwort!
Ward Ihr nach dem Abflugtermin denn nicht mehr in ärztlicher Behandlung? Denn dann würde ja eine Bescheinigung des Arztes, daß Ihr am soundsovielten bei ihm ward, ausreichen. Wenn nicht, wird der Rat von tristarfreak helfen. Informiere vorsorglich die Versicherung, daß Du auf die mit dem in Kopie beigefügten Schreiben beantragte Erstattung wartest und dann mit einem entsprechenden Kontoauszug oder einer Abrechnung von Air France den Nachweis führen wirst. Dann dauert es eben 6 Wochen. Und?
Einfach nochmal in den Ticketbedingungen (also im sogen. 'Kleingedruckten') nachschauen. Da wird ja auch drinstehen, daß die Flüge nicht stornierbar sind/waren. Ansonsten kann man gegenüber der Versicherung einen Alibizeugen benennen, der bestätigen kann, daß man nicht weggeflogen war.