Alte Programmbedingungen für M&M

Dieses Thema im Forum "ARCHIV Globale Allianzen" wurde erstellt von mmueller, 10. September 2008.

  1. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Natürlich kann das jeder halten wie dieser berühmte altbekannte "Dachdecker". 8)
    Und wer "aus Prinzip" oder "aus Hobby-Gründen" den Prozeß-Hanserl geben will,
    soll's selbstverständlich tun (können/dürfen/...). Aber warum "beklagt" er sich?
    Selbstverständlich ist jeder seines eigenen Glückes Schmied und soll's auch bleiben.

    :idea:
     
  2. peter42

    peter42 Diamond Member

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    Das ist wiederrum seine Rechtsauffassung. Ich denke nicht ohne Grund hat LH noch in keinem bekannten Fall eine Klage eingereicht, sondern im Zweifelsfall geschrieben, das sie positiv zur Kenntnis nahmen, dass wieder neue Meilen eingingen - also ricjtig sicher, sind die aich auch nicht.
     
  3. Sanne

    Sanne Gold Member

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    Es scheint so zu sein, wie mein Vorredner schreibt: Offensichtlich ist sich M&M nicht sicher.

    Da ich ja - als einer der "pösen Purschen" auch von Meilen-Rückführung betroffen bin, hatte ich seinerzeit juristischen Rat eingeholt um für den Fall, dass M&M wirklich in diesem Jahr die angedrohte Rechnung schreibt, gewappnet zu sein.

    Wie der geneigte Leser des anderen Threads sicherlich bemerkt hat, ist es (vorerst) nicht dazu gekommen. Und somit ist die erteilte Deckungszusage meiner Rechtsschutzversicherung aktuell auch hinfällig. Da meine RV relativ pingelig bezüglich der Erfolgsaussichten in einem Rechtsstreit ist, gehe ich davon aus, dass die Chancen für einen Prozessgewinn oder zumindest für einen Vergleich ganz gut wären.
     
  4. Guest

    Guest Guest

    Die Lösung für das Problem von mmueller (und mein eigenes) liegt in den Geschäftsbedingungen von m&m.
    Da heißt es inetwa sinngemäß: die Änderung der Geschäftsbedingungen werden vom Kunden anerkannt, wenn er nicht wiederspricht ODER wenn er die Miles&More-Karte weiter benutzt. Wenn Herr Müller also seit 2001 seine Karte nicht benutzt hat, hat er auch die neuen (mMn. unlauter geänderten) Geschäftsbedingungen nie anerkannt und sollte jetzt (genau wie ich es tun werde) schnellstmöglich unter Protest seine m&m-Karte kündigen.

    Kurz zu meiner Situation, Ich hatte im Dez. 2003 (als Senator) vor der Änderung der AGB's 2 Flüge gebucht. Zur Business-Class fehlten mir 10.000 Prämien-Meilen. Auf Anraten der freundlichen Lufthansa-Mitarbeiterin habe ich für die Business-Tickets mein Konto (um eben jene 10.000mls) überzogen. Auf ausdrückliche Nachfrage, was den geschehe, wenn ich die Meilen nicht zurückzahlen könne, wurde mir ausdrücklich zugesichert, dass dies keine Konsequenzen habe, da die AGB's für diesen Fall keine Regelung enthalten. Mit anderen Worten die Negativmeilen würden auf dem Konto bis zur Rückzahlung verbleiben.
    Ich habe mehrere Aufforderungen von m&m erhalten den Meilenkredit zurückzuzahlen, da man mir sonst den Kredit kündigen und das Meilendefizit berechnen würde. Ich habe allen Forderungen wiedersprochen, bin jedoch erst gestern auf die oben zitierte Formulierung in den AGB's gestoßen.
    Da ich meine Karte seit Ende 2003 nicht mehr benutzt habe, keine Meilen entnommen oder eingezahlt habe, ist die Änderung der AGB's für mich Gegenstandslos. Ich werde dies der Lufthansa in den nächsten Tagen Mitteilen und meine Karte mit dem Verweis auf die Änderung kündigen.

    Ich bestreite nicht die Rechtmäßigkeit der (Meilen-) Forderung der LH, schließlich habe ich hierfür eine Gegenleistung erhalten. Ich wehre mich aber gegen die Änderung der Spielregeln, nachdem das Spiel begonnen hat. Ich hätte den Meilenkredit mit Sicherheit nicht in Anspruch genommen, wenn mir zum Zeitpunkt der Entnahme eine Berechnung in Geld in Aussicht gestellt worden wäre.

    Ein weiterer Punkt ist folgender: bekommen eigentlich alle Karteninhaber Ihre Meilenguthaben ausgezahlt, wenn sich der Satus ändert oder wenn diese zu verfallen drohen? Ich glaube nicht. Hier misst die LH mit unterschiedlichen Maßstäben. Hätte ich 10.000 Prämienmeilen gehabt, wären diese längst verfallen, ohne das die LH sich auch nur gemeldet hätte.

    Glueckzu
     
  5. peter42

    peter42 Diamond Member

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    Das Akzeptieren von Änderungen durch fehlenden Widerspruch, vor allem ohne ausreichende Belehrung, ist schon öfter kassiert worden.
     

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