Anschlussflug verpasst wg. Sicherheitskontrolle

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von hugo, 27. Januar 2013.

  1. hugo

    hugo Einsteiger

    Beiträge:
    2
    Likes:
    0
    Hallo zusammen,

    uns ist Folgendes passiert und ich bitte um eine Einschätzung.

    Wir leben derzeit in Kanada und haben für meine Frau und unsere 2 kleinen Kinder einen Flug von Montreal nach Santiago de Chile über ein deutschsprachiges Reiseportal (travelstart.de) gekauft.

    Auf dem Rückflüg ging der Flug von Santiago nach Lima, von dort nach Miami und von dort nach Montreal. An der Sicherheitskontrolle in Miami dauerte die Sicherheitskontrolle mit Wartezeit etwa eine Stunde und für eine weitere Stunde wurden meine Frau und die Kinder in ein Büro gebracht zur genaueren Kontrolle. Als Grund wurde hinterher eine Verwechslung angegeben. Den Anschlussflug nach Montreal hat sie verpasst und wurde auf einen anderen Flug am folgenden Tag umgebucht. Das notwendige Hotel müssen wir aber selber zahlen.

    Gibt es hier eine Möglichkeitg, die Hotelkosten erstattet zu bekommen, nur von wem? Ein Verschulden meiner Frau liegt nicht vor, ebensowenig eines der Fluggesellschaft nehme ich an. Wer könnte aber letztlich für die Mehrkosten haftbar gemacht werden? - oder ist ein solcher Fall unter "Pech" zu verbuchen und die Kosten selber zu tragen.

    Vielen Dank für Hinweise.
     
  2. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    3.880
    Likes:
    226
    Vermutlich. Wie Du bereits festgestellt hast, ist die Fluggesellschaft nicht verantwortlich. Grundsätzlich sind Flüge mit Anschluß, besonders über USA, mit ausreichend zeitlichem Puffer zu buchen.
     
  3. hugo

    hugo Einsteiger

    Beiträge:
    2
    Likes:
    0
    ... zum zeitlichen Puffer: eigentlich war der Flug so gebucht, dass beim Umsteigen knapp vier Stunden zur Verfügung stehen sollten. Etwa einen Monat nach der Buchung haben wir eine Mail erhalten, nach der sich die Flugzeiten geändert haben: Die Umsteigezeit hat sich dadurch auf etwas über zwei Stunden verkürzt - wahrscheinlich dann wohl doppelt Pech...
     
  4. phoneman

    phoneman Co-Pilot

    Beiträge:
    31
    Likes:
    0
    Schadenersatz wird nicht möglich sein, da kein Verschulden vorliegt - also eher unter "Pech" zu verbuchen.

    Eine passende Reiseversicherung (in vielen der besseren Kreditkarten enthalten) deckt solche Kosten allerdings oft ab, Vielleicht hast du ja hier eine Möglichkeit.
     
  5. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    3.880
    Likes:
    226
    Ja, leider. ....und der US Einreisebehörde sind Anschlußflüge ja so was von Wurscht! :evil:
     
  6. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Ich würde die Airline oder den Reiseveranstalter kontaktieren, um wenigstens die Unkosten (Hotel, Verpflegung) ersetzt zu bekommen, und so argumentuieren, dass die Sache gemäß der urprünglichen Buchung nicht schiefgegangen wäre. An Rechtsansprüche glaube ich jedoch nicht, da Du die Umbuchung stillschweigend akzeptiert hast.
     
  7. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Da mir dieses in der letzten Zeit immer häufiger drüben passiert (normale Einreiseschlange in ORD war 3-4h!!), versuche ich Umstiege in den USA generell zu vermeiden.
     
  8. bangkok-magic

    bangkok-magic Gold Member

    Beiträge:
    959
    Likes:
    30
    selber schuld, wer da überhaupt freiwillig hinfliegt

    und ist es beruflich bedingt, wen stören dann die kosten, die kann dann die firma übernehmen
     
  9. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    War immer ein großer Fan der USA aber so langsam sehe ich das auch so. Fahr mal in der Nähe der mex. Grenze (50-200km nördlich) Auto: dauernde Checkpoints der Border Patrol ala Südamerika, Schikaniererei ala DDR-Grenze. Das Land entwickelt sich zu einem Polizeistaat.
     
  10. Genervt

    Genervt Einsteiger

    Beiträge:
    4
    Likes:
    0
    Ich würde auf jeden Fall bei der Fluggesellschaft die Hotelkosten u.a. Kosten geltend machen (vorausgesetzt, dass der Anschlussflug zusammen mit dem vorherigen Flug gebucht wurde). Die Fluggesellschaft ist rechtlich dafür verantwortlich, dass der Anschluss funktioniert.
     
  11. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    3.880
    Likes:
    226
    :lol: :lol: :lol:

    Hast Du auch ein AZ für uns?!
     
  12. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Aber nicht für die 2nd Inspection - über die halbierte Übergangszeit müsste man reden.
     

Diese Seite empfehlen