Hallo zusammen, uns ist Folgendes passiert und ich bitte um eine Einschätzung. Wir leben derzeit in Kanada und haben für meine Frau und unsere 2 kleinen Kinder einen Flug von Montreal nach Santiago de Chile über ein deutschsprachiges Reiseportal (travelstart.de) gekauft. Auf dem Rückflüg ging der Flug von Santiago nach Lima, von dort nach Miami und von dort nach Montreal. An der Sicherheitskontrolle in Miami dauerte die Sicherheitskontrolle mit Wartezeit etwa eine Stunde und für eine weitere Stunde wurden meine Frau und die Kinder in ein Büro gebracht zur genaueren Kontrolle. Als Grund wurde hinterher eine Verwechslung angegeben. Den Anschlussflug nach Montreal hat sie verpasst und wurde auf einen anderen Flug am folgenden Tag umgebucht. Das notwendige Hotel müssen wir aber selber zahlen. Gibt es hier eine Möglichkeitg, die Hotelkosten erstattet zu bekommen, nur von wem? Ein Verschulden meiner Frau liegt nicht vor, ebensowenig eines der Fluggesellschaft nehme ich an. Wer könnte aber letztlich für die Mehrkosten haftbar gemacht werden? - oder ist ein solcher Fall unter "Pech" zu verbuchen und die Kosten selber zu tragen. Vielen Dank für Hinweise.
Vermutlich. Wie Du bereits festgestellt hast, ist die Fluggesellschaft nicht verantwortlich. Grundsätzlich sind Flüge mit Anschluß, besonders über USA, mit ausreichend zeitlichem Puffer zu buchen.
... zum zeitlichen Puffer: eigentlich war der Flug so gebucht, dass beim Umsteigen knapp vier Stunden zur Verfügung stehen sollten. Etwa einen Monat nach der Buchung haben wir eine Mail erhalten, nach der sich die Flugzeiten geändert haben: Die Umsteigezeit hat sich dadurch auf etwas über zwei Stunden verkürzt - wahrscheinlich dann wohl doppelt Pech...
Schadenersatz wird nicht möglich sein, da kein Verschulden vorliegt - also eher unter "Pech" zu verbuchen. Eine passende Reiseversicherung (in vielen der besseren Kreditkarten enthalten) deckt solche Kosten allerdings oft ab, Vielleicht hast du ja hier eine Möglichkeit.
Ich würde die Airline oder den Reiseveranstalter kontaktieren, um wenigstens die Unkosten (Hotel, Verpflegung) ersetzt zu bekommen, und so argumentuieren, dass die Sache gemäß der urprünglichen Buchung nicht schiefgegangen wäre. An Rechtsansprüche glaube ich jedoch nicht, da Du die Umbuchung stillschweigend akzeptiert hast.
Da mir dieses in der letzten Zeit immer häufiger drüben passiert (normale Einreiseschlange in ORD war 3-4h!!), versuche ich Umstiege in den USA generell zu vermeiden.
selber schuld, wer da überhaupt freiwillig hinfliegt und ist es beruflich bedingt, wen stören dann die kosten, die kann dann die firma übernehmen
War immer ein großer Fan der USA aber so langsam sehe ich das auch so. Fahr mal in der Nähe der mex. Grenze (50-200km nördlich) Auto: dauernde Checkpoints der Border Patrol ala Südamerika, Schikaniererei ala DDR-Grenze. Das Land entwickelt sich zu einem Polizeistaat.
Ich würde auf jeden Fall bei der Fluggesellschaft die Hotelkosten u.a. Kosten geltend machen (vorausgesetzt, dass der Anschlussflug zusammen mit dem vorherigen Flug gebucht wurde). Die Fluggesellschaft ist rechtlich dafür verantwortlich, dass der Anschluss funktioniert.