Ausgleichsleistung nach Fluggastrechtverordnung 261/2004

Dieses Thema im Forum "Austrian" wurde erstellt von ghandi22, 8. April 2011.

  1. ghandi22

    ghandi22 Entdecker

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    Hallo zusammen,

    ich fordere von Austrian Airlines eine Ausgleichsleistung in Höhe von EUR 500.00. Allerdings sind sie nicht bereit mir den Betrag in voller Höhe zu bezahlen. Ich wollte euch fragen, ob ihr schon Erfahrungen in diesem Gebiet mit Austrian gemacht habt und was ihr mir rät, wie ich mich in der Sache weiter verhalten soll. Ist ein Anwaltsschreiben eine Option?

    Der Sachverhalt sieht wie folgt aus:

    Mir wurden jeweils Hin- und Rückflug auf der Strecke Wien-Basel storniert. Beim Hinflug wurde ich über Zürich geleitet und kam schlussendlich mit einer Verspätung von 4.5h in Basel an. Zurück bin ich unter gleicher Flugnummer am nächsten Tag geflogen.

    Auf dieses Schreiben habe ich geantwortet, dass ich weiterhin auf meiner Forderung bestehen bleibe. Die Begründung befreit sie nicht von der Pflicht Ausgleichsleistungen zu zahlen. Daraufhin hat Austrian geschrieben, sie können mir nicht weiter entgegenkommen. Sie sind bereit die nötigen Unterlagen (TechLog etc.) an das BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie) zu leiten, welches in Österreich für diese Art von Streitigkeiten zuständig ist.

    Ich bitte um euren Rat und freue mich auf eure Antworten.
     
  2. Guest

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