Betrunkene LH-Stewardess: Kündigung

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von miles-and-points, 25. August 2007.

  1. miles-and-points

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    Alkoholfahne rechtfertigt Kündigung
    http://www.focus.de/jobs/berufsalltag/a ... 30488.html
     
  2. Guest

    Guest Guest

    Das ist ja nun wirklich doppelt "krank", denn wenn ich alkoholkrank bin, bin ich ja noch 100x fluguntauglicher als wenn ich mir ausnahmsweise, einmalig, unwiederholbar einmal einen Schluck zu viel gegönnt und dann unglücklicherweise 8 Sekunden später vom Standby zum Dienst gerufen wurde.

    Diese Verteidigung kommt mir so vor wie "Herr Richter, Sie können mich doch nicht wegen Mordes an meinem Kollegen verurteilen, schließlich bringe ich doch schon seit meiner Schulzeit jeden Monat jemanden um." :roll:
     
  3. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Die allerhellste scheint sie wirklich nicht (gewesen) zu sein. :roll:
     
  4. freejump

    freejump Silver Member

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    Naja, war doch eine interessante Argumentation, sicherlich arbeitsrechtlich nicht völlig abwegig... glücklicherweise ohne Erfolg!
     
  5. DariusTR

    DariusTR Platinum Member

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    Vielleicht war sie auch während der Gerichtsverhandlung betrunken ? :shock: 8)
     
  6. flyingthai

    flyingthai Pilot

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    Ihr Verteidiger muss ja wohl auch einen im Tee gehabt haben... :p
     
  7. berwangerfj

    berwangerfj Diamond Member

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    Es verteidigte sich der Mörder seiner Eltern:
    "Herr Richter, ich bitte um mildernde Umstände, schliesslich bin ich Vollwaise."
     
  8. trichter

    trichter Platinum Member

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    Auch wenn es jetzt alle hier wundert, dieses Urteil erscheint vor dem Hintergrund der in Deutschland oft kuriosen arbeitsrechtlichen Rechtsprechung zumindest ungewöhnlich:
    Normalerweise darf auf einmaliges Fehlverhalten nicht sofort gekündigt werden sondern es muss zunächst abgemahnt werden. Erst wenn dieses nicht hilft darf gekündigt werden. Weiterhin gestaltet sich eine Kündigung bei "Alkoholkrankheit" auch nicht ganz so einfach. Zunächst muss der AG z.B: eine Therapie anbieten um die "Krankheit" zu heilen...erst wenn das alles nichts bringt und ein Termin für eine Arbeitsfähigkeit nicht abzusehen ist kann eine Kündigung erfolgen. Somit ist (jedenfalls wenn die Kurzfassung des Urteiles so korrekt ist) das Urteil schon bemerkenswert! Könnte also gut sein, dass das Urteil in der nächsten Instanz wieder kassiert wird...
     
  9. Eagle_Eye

    Eagle_Eye Platinum Member

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    @trichter, endlich mal "jemand" der nicht nur volkes meinung dahinschwafelt, sondern aufgrund rechtlicher gegebenheiten argumentiert. 8)
    wenn das LArbG die revision zuläßt - was ich mir gut vorstellen kann, dann dürften sich die parteien vor dem BArbG wiedersehen + wie der rechtsstreit dann ausgeht, darauf würde ich nicht wetten wollen. :mrgreen:
     
  10. Guest

    Guest Guest

    Jaja, vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand...
     
  11. Guest

    Guest Guest

    Mal ganz ehrlich, wie kann man nur der Meinung sein das es gerechtfertigt ist das jemand der Alkoholkrank ist fristlos und ohne Abmahnung entlassen werden kann/darf. Gerade in einem Unternehmen von der Groesse der LH geht es auch um soziale Verantwortung. Sicher ist eine Stweardess mit einer Suchtkrankheit eine Gefahr fuer den Flugbetrieb, aber sie ist danach in aller erster Linie krank.
     
  12. Guest

    Guest Guest

    Mal ganz ehrlich, wie kann man anderer Meinung sein? 8)
     
  13. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Noch dazu, wo es sich hier ja nun wirklich nicht um eine fristlose Kündigung gehandelt hat:
    http://www.morgenweb.de/nachrichten/pol ... 83711.html

    Selbstverständlich hat ein Konzern wie die Lufthansa eine (auch soziale) Verantwortung; aber in allererster Linie natürlich den Kunden gegenüber. Bisher hat doch hier auch noch niemand etwas gegen einen "sozialen Umgang" mit der alkoholkranken Frau gesagt.

    Nur: Fliegen soll sie bitte nie wieder beruflich (als Flugbegleiterin), solange sie durch ihre Krankheit doch wohl eindeutig als "fluguntauglich" (und damit als "unfähig", den Beruf einer FB ausüben zu können) einzuordnen sein dürfte. Ich finde tatsächlich, daß eine mehr oder minder ständig betrunkene Putzfrau, Kellnerin oder Verkäuferin, die Umgang mit Publikum hat, als Mitarbeiterin untragbar ist. Und zwar auch dann, wenn dieser bedauernswerte Zustand durch eine Krankheit bedingt ist. Eine Stewardess aber, die darüberhinaus doch auch noch mithelfen soll, die Sicherheit der Passagiere zu garantieren, muß sich an sehr viel strengeren Maßstäben messen lassen.

    Ob dieser Dame letztlich noch die Kosten einer Therapie zugesprochen werden oder nicht, interessiert mich eigentlich eher weniger. Meinetwegen soll sie auch noch ein "Übergangsgeld" oder gar eine Abfindung erhalten, wenn das Gericht dieser Meinung sein sollte. Aber von der Lufthansa erwarte ich (wie ich es auch von anderen Airlines erwarten würde), daß sie ihre Passagiere vor solchen Leuten schützt.
     
  14. Guest

    Guest Guest

    Ich verstehe sowieso nicht, weshalb es auf den Grund der Alkoholisierung ankommt. Ob sie nun krank war, Stress mit dem Freund hatte, sonstige private Probleme, am Vorabend eine Megaparty gefeiert hat oder was auch immer ist doch irrelevant. Relevant ist, dass sie betrunkten zum Dienst an Bord eines Flugzeugs erschienen ist, anstatt sich als dienstunfähig abzumelden. Die Gründe kann man dann separat erfragen. Und wenn der Grund ist, dass sie alkoholkrank ist, bedeutet das ja nur, dass es sich um keinen Einzelfall gehandelt hat, sondern dass die FB grundsätzlich bis zur Genesung dienstunfähig ist. Dass LH jemanden, der sich durch sein betrunkenes Erscheinen zum Dienst grob fehlverhalten hat, nicht auch noch eine teure Therapie bezahlen will, ist ja nur logisch.
     
  15. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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  16. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Und noch ein Fall:
    Staplerfahrer, Arbeitsantritt mit 2,8 Promille; nicht alkoholkrank;
    Urteil: Kündigung erst nach erfolgloser Abmahnung möglich

    Interessant hierbei dieser Auszug aus der Urteilsbegründung:
    http://www.haufe.de/SID106.U8kcnkbUd4g/ ... 6%20Gehalt

    Wenn das bei einer betrunkenen Flugbegleiterin nicht der Fall sein soll, dann weiß ich wirklich nicht...

    Womit wir nach diesen "Ausflügen" wieder beim Ausgangsfall gelandet sind.
     
  17. kasi

    kasi Diamond Member

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    Womit die Dame vor Gericht offensichtlich nicht glaubhaft machen konnte, daß ihr Verhalten krankheitsbedingt war.
     
  18. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Eben. Genau dies ist doch die diskussionswürdige Frage, die das Landesarbeitsgericht mit seinem Spruch ausgelöst hat:
    Das stand ja genau so schon im "Focus"-Zitat des Eröffnungs-Beitrages.
    Wer lesen kann...
     
  19. kasi

    kasi Diamond Member

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    würde so manchen Beitrag hier nicht schreiben. Aber das wäre dann doch so ruhig ...
     

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