BGH: Kein Schadensersatz bei verpassten Anschlussflügen

Dieses Thema im Forum "Economy" wurde erstellt von Guest, 30. April 2009.

  1. Guest

    Guest Guest

    Falls es noch nicht da war: http://www.tagesschau.de/inland/anschlussfluege100.html

    Kurzform: Die Fluggesellschaften müssen keinerlei Schadensersatz leisten, wenn ein Fluggast selbst verschuldet seinen Anschluss verpasst oder der Flug durch höhere Gewalt (Wetter) verspätet ist - dies wurde nun höchstrichterlich bestätigt. Die Klausel zur Nichtbeförderung sei hier nicht anwendbar.

    Einerseits begrüße ich diese Feststellung, andererseits ist die Sache mit der höheren Gewalt wie wir wissen ja flexibel...
     
  2. phieps

    phieps Pilot

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    Soweit ich den Artikel verstehe, dürfte es sich dabei aber um zwei getrennt gebuchte Tickets gehandelt haben.
     
  3. svenhertlie

    svenhertlie Silver Member

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    Der Artikel von Tagesschau ist schlecht geschrieben.
    Ich vermute nicht, dass es sich um zwei getrennt gebuchte Tickets gehandelt hat. Die Passagiere sind womöglich in Paris zu spät am Boarding Gate eingetroffen (hier wurde check-in mit boarding gate verwechselt). Grund dafür war die wetterbedingte Verspätung aus Hamburg.

    Ich denke mal, dass Jedem schon vor dem Urteil klar gewesen sein muss, dass direkte Wettereinflüsse die EU Kompensation ausschliessen.
     
  4. Guest

    Guest Guest

    Nein, es war ein Ticket - den Bericht darüber gibts auch noch auf anderen Seiten.
     

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