Easyjet annulliert Flug und verweigert Kostenerstattung

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Luischen, 22. Juni 2012.

  1. Luischen

    Luischen Einsteiger

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    Hallo, wir wollten am 06.04.12 von Düsseldorf nach Basel. Als wir schon oben am Gate standen wurde der Flug plötzlich annulliert. Es dauerte natürlich eine Ewigkeit bis jemand kam und uns erklärt, der Flug sei wegen Systemausfall annulliert, und wurde empfohlen runter zum Easyjet-Schalter zu gehen, dort würden wir weitere Informationen erhalten. Dies haben wir dann auch getan (wir sind mit 2 kleinen Kindern unterwegs gewesen). Die Dame erklärt uns dann, wir könnten in ein Hotel (Kosten würden von Easyjet übernommen), man könnte uns auf eine andere Airline umbuchen oder wir könnten mit der Deutschen Bahn fahren (sie hat uns sogar noch die Zeiten rausgesucht, wann die nächste Bahn nach Basel fährt. Das haben wir dann auch getan und waren am nächsten Morgen gegen 07:00 Uhr in Basel. wieder zu Hause habe ich dann Easyjet kontaktiert wegen der Flugkostenerstattung und der Kostenerstattung für die Bahn, dann hieß es von Easyjet "schlechtes Wetter". Ich habe dann einen Anwalt beauftragt, dem haben sie erst geschrieben "widrige Wetterverhältnisse in Nizza", jetzt bei der letzten Mail wurde dann doch ein Systemausfall eingeräumt, aber die Bahnkosten wollen Sie trotzdem nicht zahlen, da "alternative Bahnbeförderungen definitiv nicht angeboten bzw. nicht empfohlen wurden". Wir wollen jetzt gerichtlich gegen Easyjet vorgehen und ich habe jetzt auch die Adresse in Berlin hier über das Forum herausgefunden.

    Kurzum: Ich suche Passagiere, die am 06.04.12 ebenfalls von Düsseldorf nach Basel fliegen wollten und denen das gleiche passiert ist wie uns, die ggf. auch bestätigen können das die Bahnfahrt von den Easyjet-Mitarbeiterinnen angeboten wurde.

    Würde mich freuen wenn sich jemand melden würde.
     
  2. Ihr seid in einer misslichen Lage:

    Wenn EasyJet keine Fahrkarten oder zumindest Gutscheine(Voucher) direkt am Schalter herausrückt, kann und wird
    die Information zur Bahnbenutzung als nur hilfreiche Unterstützung zur eigenen Initiative bewertet werden.
    Ein EY Mitarbeiter am Flughafenschalter hat NULL Kompetenz irgendetwas anzubieten , was nicht vom
    head office vorgegeben ist.
    "wenn Sie wollen , können Sie ja die Bahn nehmen ....." das ist noch lange keine Kostenübernahmeerklärung.

    Ich hoffe Ihr habt einen guten Anwalt.
     
  3. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Welcher gute Anwalt würde den Fall übernehmen......
    S
     
  4. herward1

    herward1 Bronze Member

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    GAB es denn noch andere Passagiere ? Das würde am ehesten den "Systemausfall" erklären.
     
  5. Luischen

    Luischen Einsteiger

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    Uns wurde die Kostenübernahme ausdrücklich bestätigt. Man uns ja auch in den ersten Mail gesagt, der Flug wäre wegen schlechten Wetters ausgefallen. Jetzt in der letzten hieß es dann plötzlich doch "Systemausfall". Auch den anderen Passagieren wurde die Kostenübernahme zugesicher, darum bin ich auf der Suche nach denen.
     
  6. meilenheini

    meilenheini Bronze Member

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    wurde es schriftlich bestätigt ?
     
  7. Worte sind Schall und Rauhauch!!!
     
  8. Travelman

    Travelman Bronze Member

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    Also, wenn Du eine Bestätigung hast, dass es sich um einen Systemausfall handelt, dann dürften euch 250€ Entschädigung nach EU-VO 261/04 pro Person zustehen (denn technische Probleme werden regelmäßig von Gerichten nicht als außergewöhnliche Umstände anerkannt). Siehe http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 007:de:pDF Artikel 5 (1) c) verweist auf Artikel 7 der euch 250€ pauschale Entschädigung zugesteht. Des Weiteren verweist Artikel 5 (1) a) auf Artikel 8 nach dem Ihr Recht auf Ersatzbeförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt habt. Auch wenn Ihr euch für den Zug entschieden habt, dürfte es sich hierbei um "vergleichbare Reisebedingungen" handeln.
    Ich hoffe, euer Anwalt hat euch auf die Entschädigungsmöglichkeit nach der EU-VO aufmerksam gemacht...
     

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