Easyjet: Flug gestrichen, Bahnkosten werden nicht erstatten.

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von goodhope, 24. April 2012.

  1. goodhope

    goodhope Einsteiger

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    Hallo zusammen,

    da ich aktuell Probleme mit easyjet habe und nicht weiterkomme, möchte ich mich an die Experten hier wenden.

    Folgende Situation:

    Meine Partnerin und ihre Tochter wollten mich vor Ostern in der Schweiz besuchen. Einige Stunden vor Abflug war auf der Homepage des Flughafens zu sehen, dass der Flug gestrichen wurde. Auf der Easyjet Homepage stand (planmässig).
    Natürlich waren wir daher verunsichert und ich habe die Hotline angerufen. Man hat mir versichert, dass der Flug gehen wird, da der Flieger nicht über Frankreich fliegt und somit nicht von den Streiks dort
    betroffen ist. Weiterhin sagte man mir, dass sie sich zum Flughafen begeben sollen.

    Sie sind dann also dort hingefahren und was ist natürlich passiert, der Flug fand nicht statt und die Hotline von easyjet hat Mist erzählt.

    Der nächste Flug (Am Folgetag früh morgens) war bereits ausgebucht und ein Flug am Abend kam für uns nicht in Frage, da wir eben eh nur wenig gemeinsame Tage haben und eben auch alles geplant
    und gebucht hatten (Mietwagen, Europapark, Hotel).
    Sie sind dann vom Flughafen zum Banhnhof und haben sich in den Nachtzug gesetzt. Somit kamen sie am nächsten morgen in Basel an und wir konnten wie geplant unseren Urlaub antreten.

    Ich habe nun die Kosten für die Bahn von easyjet gefordert. Easyjet hat hingegen aber nur 56.- Euro für die beiden Tickets gutgeschrieben.

    Sie berufen sich darauf (Zitat Easyjet):

    Ich bestätige noch einmal, dass Passagiere laut Artikel 5.1 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 im Falle einer Flugstreichung folgende Möglichkeiten haben/hatten:

    1) Stornierung des Fluges und Erstattung innerhalb von sieben Tagen, oder
    2) Umbuchung unter vergleichbaren Transportbedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt, oder
    3) Umbuchung unter vergleichbaren Transportbedingungen zu einem späteren Zeitpunkt.

    easyJet betrachtet ‘vergleichbare Transportbedingungen‘ als solche innerhalb des easyJet-Angebots und betrachtet Reisen mit anderen Transportmitteln oder anderen Fluggesellschaften als nicht-vergleichbare Transportbedingungen.


    Ist Easyjet wirklich im recht? Easyjet kann die Fluggastverordnung doch nicht so auslegen wie sie es wollen, oder?
     
  2. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Re: Easyjet: Flug gestrichen, Bahnkosten werden nicht erstat

    Alles Unsinn.
    Art. 5 ist schon falsch zitiert. Die aufgezählten Leistungen bestehen kumulativ, nicht "oder".
    Easyjet scheint ja nicht von höherer Gewalt auszugehen (ich habe aus deiner Schilderung nicht verstanden, warum der Flug annulliert wurde!), dann müssen sie auch Ausgleichzahlung leisten.
    Die ist nach Art.5 Abs.1 c) iii) nur ausgeschlossen, wenn bei einer kurzfristigen Annullierung das Ziel mit Ersatzflug nicht später als 2 Stunden als geplant erreicht wird. Ansonsten sind (neben der Rückerstattung) 250 Euro fällig.
    Mit den Kosten der Bahnfahrkarte kommst du nach der EU VO nicht weit. Die regelt solche Ersatzansprüche nicht.
     
  3. goodhope

    goodhope Einsteiger

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    Re: Easyjet: Flug gestrichen, Bahnkosten werden nicht erstat

    Hallo und vielen Dank für die Antwort. Der Flug viel wegen Streiks aus, daher verweigert easyjet (ich denke zu recht) die Ausgleichszahlung.
    Was bedeutet das nun für die Erstattung der Bahntickets? Nur weil es nicht in der EU VO steht, darf doch nicht jede Airline entscheiden was ein vergleichbares Transportmittel ist, oder?
     
  4. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Re: Easyjet: Flug gestrichen, Bahnkosten werden nicht erstat

    Die EU VO gewährt keinen "konkreten" Schadensersatz (also zB. für selbst organisierte Ersatzbeförderung, Hotelkosten, wenn das Hotel selbst ausgesucht wird, etc).
    Damit soll verhindert werden, dass jeder Pax nach eigenem Gutdünken Transport etc. selbst organisiert und dann der Airline in Rechnung stellt.
    Deshalb sind die Ersatzleistungen ziemlich genau benannt, wie ja zB. die Höhe der jeweiligen Ausgleichszahlung.
    Andere Ansprüche kann man nach dem jeweils geltenden Recht einzuklagen versuchen, was wohl beschwerlich wäre.
     
  5. goodhope

    goodhope Einsteiger

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    Re: Easyjet: Flug gestrichen, Bahnkosten werden nicht erstat

    Alles klar, klagen ist natürlich mühsam und easyjet weiss natürlich, dass die wenigsten diesen Weg tatsächlich gehen. Daher werde ich wohl die Kosten für die Bahntikets selber bezahlen müssen :-(.
     

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