EasyJet-Flug Nizza-Berlin 29.6. - annulliert

Dieses Thema im Forum "Low Cost Carrier" wurde erstellt von smartgirl99, 5. Juli 2010.

  1. smartgirl99

    smartgirl99 Lotse

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    Hallo!
    Unser Abend-Flug wurde annulliert während wir schon am Check-in-Schalter anstanden. Daraufhin warteten wir ohne
    Info und Catering (kein Wasser, Bars waren bereits geschlossen) 3 Stunden auf Infos.
    Wir wurden ins Novotel eingebucht und auf EasyJet Flüge der nächsten Tage verteilt.
    Die Kommunikation am EasyJet-Schalter war natürlich sehr patzig, uninformiert und fehlerhaft ...

    Mein Ersatz-Flug am nächsten Nachmittag sollte über Basel gehen, auch da hatten wir natürlich
    wieder 2,5 Stunden Verspätung.

    Nun möchte ich eine Entschädigung geltend machen. Einige Infos, wie die dt. Adresse, habe
    ich hier bereits gefunden, vielen Dank dafür. Aber wo kann ich meine allererste Forderung
    nach Entschädigung geltend machen? Ich kann und möchte nicht gleich eine Klageschrift
    zusenden. Gibt es da eine Faxnummer?
    Ich freue mich über jede Info,

    viele Grüsse
    s
     
  2. Sir

    Sir Bronze Member

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    Du musst Dich als allererstes an den Customer Service wenden. Das geht über die Easyjet-Webseite, ist aber schön versteckt. Also ich schlage folgenden Weg vor:
    Gehe zunächst auf die Easyjet-Webseite

    Dann klicke auf Hilfe (oben im orangenen Bereich)

    Dann scroll ganz runter und klicke auf den Text:
    "Lesen Sie auch unsere häufig gestellten Fragen (FAQs). Dort finden Sie viele weitere Informationen, die Ihre Fragen beantworten könnten."

    Dann klicke auf den Beitrag
    "Aktualisiert - Kann ich meine Buchung stornieren?
    easyJet-Flüge sind grundsätzlich von einer Stornierung ausgeschlossen. Dies gilt auch in den folgenden Fällen: Änderungen der persönlichen Umstände Medizinische Gründe Weiterflüge...
    Aktualisierungsdatum: 05.07.2010 "

    Danach bekommt man neben dem Button "Antworten" einen weitern Button "Fragen Sie uns" (im oberen Bereich)

    Auf den Button "Fragen Sie uns" klicken.

    Dann kannst Du in den freien Feldern Dein Entschädigungsbegehren vortragen. Da der Flug annuliert worden ist, liegt ein Fall vor, bei dem man Entschädigung nach Art. 7 der europäischen Fluggastrechteverordnung verlangen kann. Schau dort mal, welcher Entschädigungsbetrag für Dich anwendbar ist (Diese sind nach Entfernung gestaffelt). Dabei natürlich sachlich und höflich bleiben.
    Die Antwort hat bei mir ca. 10 Tage gedauert. Aber es kam eine. Diese Antwort ist relativ wichtig, da sie Aufschluss darüber geben kann, ob sich eine Klage lohnt. Vermutlich wird sich der Customer Service auf das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände berufen. Die Frage ist aber welche, und ob diese nachvollziehbar sind.

    Ggf. müsste man in einer weiteren Email an den Customer Service den vorgetragenen Grund hinterfragen, um weitere Info zu bekommen.

    Gruß
    Sir

    P.S. Halte uns auf dem Laufenden
     
  3. smartgirl99

    smartgirl99 Lotse

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    Hallo!

    Erstmal vielen lieben Dank für die detailierte und idiotensichere(!) Antwort ;-)

    Ich halte euch natürlich über meine Fortschritte auf dem Laufenden.

    Bis dahin viele Grüsse
    Smartgirl
     
  4. Sir

    Sir Bronze Member

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    Bitte schön! Ich gebe auch gern weitere Tipps.
     
  5. smartgirl99

    smartgirl99 Lotse

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    Hallo!
    Ich habe gestern an die angegebene EJ-Adresse gemailt und tatsächlich heute schon ein erstes Feedback bekommen,
    in denen nach noch fehlenden Daten gefragt wurde ... ich bin gespannt auf den weiteren Verlauf und melde mich.

    Viele Grüsse
    smartgirl
     
  6. Sir

    Sir Bronze Member

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    Hallo smartgirl99,

    würdest Du, wenn es Dir nichts ausmacht, die Antwort von Easyjet hier ins Forum posten? Das könnte interessant für die Forumbesucher sein, um eventuelle Schema F-Vorgehensweisen von Easyjet bei der Behandlung von Entschädigungsforderungen entdecken zu können. Außerdem lässt sich leichter einschätzen, wie weiter vorgegangen werden könnte.

    Gruß
    Sir
     
  7. smartgirl99

    smartgirl99 Lotse

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    Hallo!

    EJ hat sich nun zu meinen Forderungen nach Entschädigung geäußert, hier der Wortlaut:

    "Eines unserer Hauptziele ist es, unseren Passagieren einen pünktlichen und effizienten Service zu gewähren. Vor allem bei diesen Situationen sollte den Bedürfnissen der Passagiere große Aufmerksamkeit entgegen gebracht werden. Es kommt immer wieder vor, dass Flüge nicht stattfinden, durch Umstände die außerhalb unserer Kontrolle liegen. Ich bin mir sicher Sie verstehen, dass bedingt durch die Flugkontrolle der Flugbetrieb nicht möglich war.

    Die Ansprüche der Kunden in einem solchem Fall sind in unseren Geschäftsbedingungen festgehalten, zusätzlich auch in den Richtlinien der Europäschen Union. Ein solches Ereigniss stellt im Rahmen der EU Bestimmungen einen „außergewöhnlichen Umstand“ dar, welcher außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt. Aus diesem Grund bedauere ich Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir Ihnen diese Entschädigung nicht zahlen können.

    Nochmals vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns zu kontaktieren. Sollten Sie weitere Hilfe benötigen, zögern Sie bitte nicht, erneut mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir sind Ihnen gerne jederzeit behilflich."

    Also eine Standardantwort ohne jeglichen Hinweis auf den konkreten Flug und die Umstände der Anullierung. Es gab am Flughafen in Nizza auch auf konkrete Nachfrage nie ein definitives Statement zum Flugausfall, deswegen schenke ich diesem larifari-Anschreiben auch keinen Glauben.

    Die Frage lautet nun: Soll ich nun gleich ein Einschreiben an EJ mit meinen Forderungen schicken oder ist es möglich, den
    Grund für den Flugausfall irgendwo zu recherchieren. Genau derselbe Flug wurde bereits 2 Wochen vor meinem Termin
    schon mal gecancelt ... also bezweifle ich irgendwelche aussergewöhnlichen Gründe bis auf den, das EJ eine extrem
    unprofossionelle Airline ist...

    Vielen Dank im voraus für Tipps,
    S
     
  8. bartel

    bartel Silver Member

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    das problem mit easy ab/bis berlin ist bekannt.
    hier: http://www.tagesspiegel.de/berlin/verke ... 86198.html
    habe das mehrfach selbst erlebt. streik/krankheit/verspätung und über die erlaubte flugzeit...
    deshalb musste ich mich leider entschliessen easy nicht mehr zu fliegen. unsicherheitsfaktor zu gross. schade.

    habe dann bei der hotline angerufen. würde nach dem genauen grund fragen und sie sollen diese aussage als copy senden. wenn dies nicht erfolgt eine beschwerde an das lba. hier: http://www.lba.de/DE/Buerger_Service/Fl ... l?nn=23314

    ist halt eine frage wieviel zeit und energie man investieren möchte.
     
  9. MandM

    MandM Bronze Member

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    Sicher ein schwacher Trost, aber:
    http://www.tagesspiegel.de/berlin/flugg ... 86376.html
    "Fluggäste am Boden
    Easyjet kämpft weiter mit Problemen – und entschuldigt sich. Berliner Politiker saß in Nizza fest
    ...
    Fluglotsenproblemen in Frankreich, Griechenland, Spanien und Italien zu kämpfen, und für diese Woche sind neue Streiks angekündigt“, sagte Aust. Da bei Easyjet 60 Prozent des Geschäfts über den französischen Luftraum laufen, sei die Gesellschaft mit derzeit 130 000 beförderten Passagieren bei 1200 Flügen täglich besonders betroffen. Man müsse Frankreich oft umfliegen, dadurch gebe es eine Verkettung von Schwierigkeiten , Crews rechtzeitig von A nach B zu bekommen. Französische Gesellschaften hingegen würden im Inland von den Lotsen vorgezogen.
    ..
    Entschädigungszahlungen für Passagiere gebe es nicht, so Aust, das sehe das europäische Flugrecht nicht vor. Die Fluggäste könnten gratis umbuchen oder ihr Geld zurückbekommen. ..
    Leser schilderten dem Tagesspiegel am Sonntag, dass es in den vergangenen Wochen immer mal wieder solche Flugausfälle gab.

    Eine Odyssee mit Easyjet erlebte der Landesvorsitzende der Berliner Linken, Klaus Lederer in Nizza. Alle saßen schon im Transitraum, da leuchtete das „Cancelled“-Zeichen auf. Das Gepäck war schon aufgegeben. Ersatz gab es erst einen Tag später. Lederer flog dann mit einer anderen Gesellschaft nach Stuttgart, um von dort mit dem Nachtzug zurück nach Berlin zu reisen."

    -->
    Na, wenn Politiker mal davon betroffen sind, dann ... :?: :mrgreen:

    (Sorry, aber ich sehe mich immer wieder bestätigt, mit EasyJet NICHT zu fliegen.)
     
  10. Sir

    Sir Bronze Member

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    Hallo smartgirl99,

    die Textbausteine von Easyjet kenne ich. In meinem eigenen Fall wurde aber wenigstens noch angegeben, auf welchen außergewöhnlichen Umstand sich Easyjet beruft.

    Du kannst Dich natürlich beim Bundesluftfahrtamt beschweren. Das bringt Dich Deiner Entschädigung aber nicht näher. Du solltest, in einer weiteren Email darum bitten, dass Dir der außergewöhnliche Umstand dargelegt wird, da sich dieser weder aus der Situation am Flughafen noch aus der Email-Antwort ergeben hat. Erst danach würde ich ggf. den Aufwand weiterer Recherchen betreiben. Die Fluglotsenprobleme, die im Tagesspiegel beschrieben werden, beziehen sich ja wohl offensichtlich auf dieses Wochenende (17.7./18.7.). Es bleibt also völlig unklar, was am 29.6. der außergewöhnliche Umstand gewesen sein könnte. Ein Einschreiben ist nicht notwendig. Easyjet antwortet auch auf Deine Emails. Allerdings solltest Du die Antwort-Emails natürlich speichern.

    Sir
     
  11. Sir

    Sir Bronze Member

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    Noch ein Nachtrag:

    einge Forenmitglieder berichten, dass auch ein Brief an die deutsche Niederlassung zur Zahlung der Entschädigung geführt hat, ohne dass eine Klage/ ein Mahnbescheid notwendig wurde.

    Wenn Du das machen willst, hier die Adresse:
    easyJet Airline Company Limited, Deutsche Niederlassung, Flughafen Berlin-Schönefeld, 12529 Berlin

    Vom Inhalt her solltest Du Zahlung der Entschädigung von 250,- unter Berufung auf Art. 7 der europäischen Fluggastrechteverordung auf das von Dir angegebene Konto verlangen. Zusätzlich solltest Du dies mit einer Fristsetzung versehen und der Androhung, bei Verstreichen, rechtliche Schritte einzuleiten. Die Fristsetzung sollte fairerweise zumindest drei Wochen betragen. Das braucht ebenfalls nicht per Einschreiben geschehen. Mit einem Einschreiben kannst Du vor Gericht ohnehin nicht die Zustellung beweisen.

    Sich direkt an die deutsche Niederlassung zu wenden, könnte möglicherweise etwas Zeit sparen. Der Nachteil ist, dass Easyjet Deutschland bzw. deren Anwaltskanzlei vielleicht nicht reagiert, und Du dann in Zugzwang bist, Klage zu erheben oder einen Mahnbescheid zu beantragen ohne zu wissen, ob Easyjet sich nicht ausnahmsweise doch auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen kann.

    Meine Empfehlung wäre daher nach wie vor die softere Methode einer weiteren Email an den Customer Service.

    Sir
     
  12. diddi4

    diddi4 Entdecker

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    Hallo,

    auch Gestern und Heute sind reichlich Flüge bei Easyjet gestrichen worden. Ich bin zwar schon oft mit Easyjet gelogen und hatte noch nie Pech, doch jetzt werde ich unruhig, da ich im Herbst mit sechs Freunden zum Wandern nach Sardinien fliegen will. Da wir zwei Autos und Hotels gebucht haben, bin ich jetzt natürlich in Sorge, dass uns bei Streichung der Urlaub flöten geht.

    Wie ist das eigentlich, wenn man sich man gleichen Tag einen Flug auf eigene Faust bei Airberlin oder Lufthansa besorgt? Wenn die Annullierung bis zu drei Stunden vorher bekannt ist (war heute z. B. bei Budapest so), könnte das noch funktionieren. Muss Easyjet die Mehrkosten übernehmen, mir ist so, wenn sie nicht in einer angemessenen Zeit (ich glaube zwei bis drei Stunden) eine Ersatz bieten können.

    Die Begründung für die heutigen Streichungen (Budapest und Paris) war übrigens Fluglotsenstreik in Frankreich, habe ich nichts drüber gehört. Insider in Berlin sagen, dass Easyjet Personal fehlt!
     
  13. Sir

    Sir Bronze Member

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    Nach Art. 8 Abs. 1 der europäischen Fluggastrechteverordnung hat die Fluggesellschaft die Pflicht:
    eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
    . . .,
    anzubieten.

    Die Erstattung von Mehrkosten hängt also davon ab, ob überhaupt ein Ersatztransport angeboten wird. Ich würde mich zunächst an die Fluggesellschaft wenden und um einen Ersatztransport bitten. Wird der rundweg abgelehnt, kannst Du m.E. buchen und davon ausgehen, dass die Erstattung erfolgen muss. Wird ein Ersatztransport angeboten, kommt es auf die vergleichbaren Reisebedingungen an und ob es tatsächlich der frühestmögliche Zeitpunkt war.
    So eine ganz sichere Kiste ist das also nicht. Leichter ist es, die Entschädigung zu bekommen. Und diese deckt ja vielleicht die Mehrkosten eines Ersatzfluges ab. Im übrigen müsstest Du damit rechnen, dass ein Gericht Dir den Mehrkostenersatz zwar zuspricht, diesen Betrag aber auf die Entschädigung anrechnet.

    Sir
     
  14. diddi4

    diddi4 Entdecker

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    Danke für die antwort. Wie ist " frühestmöglichen Zeitpunkt" zu verstehen? Rein theoretisch könnte mir Easyjet uns für den nächsten Tag einen Flug anbieten, falls 6 Plätze frei sind, da die Berliner herbstfereien beginnen. Wäre das noch zumutbar oder gegenüber einem Flug am gleichen Tag mit Airberlin nicht annehmbar? Ich weiß, schwierige Frage. Lässt sich wahrscheinlich doch nur vor Gericht klären.
     
  15. Travelman

    Travelman Bronze Member

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    Frühestmöglich heißt im Prinzip, dass wenn am gleichen Tag noch ein Mitbewerber dieselbe Strecke fliegt, diese in Anspruch genommen werden kann... Allerdings stellt sich Easyjet hier Stur und wird dir ziemlich sicher nichts anderes als der Klageweg übrig bleiben.
     
  16. diddi4

    diddi4 Entdecker

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    da würde ich es darauf ankommen lassen. Eine Kollegin von mir hat das mal von Rom aus gemacht. Easyjet hat erst auch nicht zahlen wollen. Nach einem Brief an das LBA haben die dann die Mehrkosten ganz schnell gezahlt.
     
  17. smartgirl99

    smartgirl99 Lotse

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    Hallo,

    EJ hat mir nun den vorgeblichen Grund der Fluganullierung genannt:
    "Ihr Flug wurde aus folgendem Grund anulliert.

    Wegen Schliessung des Flughafens Nizza (Jetway Feuer) und daraus entstandenen Ueberschreitung der zulaessigen
    Hoechstarbeitszeit der Flugzeugbesatzung.

    Das wird als aussergewoehnlich angesehen.
    Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben."

    Ich glaube jedoch nicht, das dies korrekt ist. An diesem Abend wurde nur unser Flug anulliert, Flüge direkt vor und danach wurden
    weiterhin abgefertigt. Das ist doch seltsam? Ausserdem wurde exakt dieser Flug (Abflug 21:10) bereits mehrfach gecancelt. Vermutlich
    durch Verspätungen über den Tag, die dann einen stark verspäteten Abflug aus Nizza zur Folge gehabt hätten. Dies wäre aber durch ein
    Nachtflugverbot nicht möglich gewesen.
    Gibt es denn eine Möglichkeit, zu prüfen ob diese Angaben korrekt sind? Vielleicht gab es ein Jetway Feuer und EJ hat dies
    nur dankbar zum Anlass genommen, ihren Flug aus diesem Grund anullieren zu können? Vielleicht mal die LBA kontaktieren?

    Danke schon mal im voraus
    Smartgirl99
     
  18. Sir

    Sir Bronze Member

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    Hallo smartgirl99,

    Du schriebst doch ursprünglich, Du warst schon am Flughafen. Du müsstest doch eigentlich auch etwas von der Flughafensperrung bemerkt haben. Außerdem sind doch andere Flugzeuge abgefertigt worden? Das erscheint mir widersprüchlich. Könnte es sein, dass nur ein einzelnes Gate gesperrt war? In diesem Fall müsste aber die Möglichkeit bestanden haben, auf ein anderes auszuweichen. Wenn Du denkst, an dem was EJ sagt, könnte tatsächlich etwas dran sein, könntest Du kurz beim Flughafenbetreiber nachfragen. Wenn Du und die Bearbeiter in Nizza englisch können, ist das ein einfacher Weg. Ich weiß nicht, ob das Luftfahrtbundesamt die Information hat.

    Sir
     
  19. smartgirl99

    smartgirl99 Lotse

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    Hallo Sir,

    danke für das schnelle Feedback. Ja, ich war am Flughafen und der Flugbetrieb ging ganz normal weiter - ausser bei unserem Flug.
    Ich versuche mal mein Glück am Flughafen Nizza, guter Tipp. Und parallel LBA, mal sehen.

    Ich melde mich hier sobald es Neugikeiten gibt.

    Grüsse
    Smartgirl99
     
  20. Sir

    Sir Bronze Member

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    Oder was Du auch machen könntest: Schreib einfach nochmal an den Customer Service und hak noch mal nach. Schön wäre es, eine Aussage dahingehend zu bekommen, dass das Feuer nur sehr lokal war. Denn dann müssten genügend Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung gestanden haben. Am besten Du legst einfach bei der weiteren Email an den Customer Service ein bisschen Arglosigkeit an den Tag. Nach dem Motto: Du hälst es für möglich, dass die Informationen des Customer Service nicht korrekt sind oder ein Versehen vorliegt. Denn als Du am Flughafen warst, habe alles ganz normal geschienen und sogar andere Flugzeuge seien ganz normal abgefertigt worden. Vielleicht rückt der Customer Service mit weiteren Info raus. Und einfach ist das mit der Email auch.

    Und wie gesagt, halt uns auf dem Laufenden.

    Sir
     

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