Easyjet - Streitfrage Annullierung

Dieses Thema im Forum "Low Cost Carrier" wurde erstellt von socks, 4. Juni 2012.

  1. socks

    socks Einsteiger

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    Hallo ihr Vielfliger :)

    am 20. April 2012 wollte ich und meine Freundin mit dem Easyjet Flug 4987 von Rom-Fiumicino nach Berlin Schönefeld fliegen.
    Vier Stunden, nach der regulären Startzeit, wurden alle in ein Hotel gebracht da der Flug aufgrund technischer Probleme nicht stattfinden konnte.
    Am darauf folgenden Tag, dem 21. April 2012, wurden wir durch ein anderes Flugzeug mit der Flugnummer EZY9987 (reguläre Abflugszeit 9:20) - nach erneuter Verspätung - nach Berlin-Schönefeld geflogen.

    Im Mai teilte ich Easyjet meine Forderung in Höhe von je 250 Euro pro Person (500 Euro insgesamt), aufgrund der Annullierung des Fluges 4987 am 20. April 2012 von Rom-Fiumicino nach Berlin Schönefeld nach VO (EG) Nr. 261/2004 samt Fristsetzung mit.

    Heute kam ein Brief aus UK indem mir Frau Monika Nowak mitteilt, dass für eine Verspätung keine Entschädigung gezahlt werden muss und dies der EUGH im Fall IATA/ELFAA 2006 bestätigt.

    Meines Erachtens handelt es sich hierbei um eine Annulierung da wir mit einem anderen Flugzeug am darauffolgenden Tag mit ca. 12h Verspätung nach Berlin geflogen wurden.
    Ich besitze eine Email indem Easyjet die technischen Probleme bestätigt und einen Boarding Schein der Flugnummer EZY9987.

    Laut (EuGH 19.11.2009 verb Rs C-402/07 und C-432/07) ist sowohl bei Verspätung als auch für Annulierung die Ausgleichszahlung zu zahlen allerdings scheint es so als ob Easyjet hier gerne auf Zeit spielt um ggf. Ihre Klage in UK
    gegen diese Urteile abzuwarten.

    Ich möchte nun gerne irgendwie beweisen dass es sich hierbei um eine Annullierung handelt um erfolgreich in König Wusterhausen Klage einreichen zu können.
    Leider finde ich keine historischen Daten oder dergleichen indem der Flug 4987 als gecancelt drin steht.

    Denkt Ihr eine Klage würde erfolgreich sein? Ich habe leider etwas Angst was passiert wenn ich die Klage verliere (ich denke das wird mich dann 300Euro kosten) habe leider keinen Rechtsschutz und würde das alles selber Aufsetzen.

    Wäre für alle Hinweise dankbar!
     
  2. hi,
    Du hast deinen fall sehr gut beschrieben
    ohne rechtsschutzversicherung ist das prozesskostenrisiko leider eine rechengrösse, kann durchaus auch
    mehr als die von Dir genannten 300 € betragen

    Ich habe mich in einem ähnlichen fall mit meiner freundin in dem hotel und während des erzwungenen overnight stop einfach gut unterhalten , wir hatten ja keine zusatzkosten und noch einen tag graqtisurlaub in PMI

    da keine RSV vorhanden , würde ich einfach abraten , blank zu ziehen ...
     
  3. socks

    socks Einsteiger

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    Danke rudolfrodolfo ich würde es trotzdem sehr gerne probieren, wenn die Klage vom Gericht abgelehnt wird dann kostet es mich nur die Klage also ca 100Euro?

    weiß jemand ob vielleicht das Luftfahrt Bundesamt mir eine Antwort ob eine Annullierung oder Verspätung vorlag geben kann?
    Hat hier jemand die Ausgleichszahlungen auch bei Verspätung mit Easyjet durchsetzen können?
     

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