EasyJet - technische Probleme ???

Dieses Thema im Forum "Low Cost Carrier" wurde erstellt von JayHay, 26. August 2010.

  1. JayHay

    JayHay Einsteiger

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    Hallo zusammen,

    Gute Nachrichten: ich habe direkt am Heiligabend ein Anerkenntnisurteil des Amtsgerichts Königs Wusterhausen im schriftlichen Vorverfahren "unter den Gabentisch" gelegt bekommen:

    Das sieht ja schon mal sehr gut aus, aber mir kommen bei zwei Begriffen Zweifel auf, ob nicht doch noch ein Widerspruch durch EasyJet möglich ist: das ist einmal der Begriff "schriftliches Vorverfahren" und zweitens die Formulierung, dass das Urteil vorläufig vollstreckbar ist.

    Kann ich mich jetzt direkt an EasyJet wenden, um die Kosten regulieren zu lassen, oder sollte ich zunächst eine mögliche Widerspruchsfrist abwarten ?

    FrageGruß,
    JayHay
     
  2. Sir

    Sir Bronze Member

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    Glueckwunsch! Es gibt keinen Grund zur Beunruhigung. Du hast ein vollwertiges Urteil in der Tasche. Und der Betrag wird Dir von cms Hasche Sigle auch bald ueberwiesen, ohne dass Du etwas machen musst. Es kann aber gut sein, dass Du wegen Deiner Prozesskosten, also bei Dir die Gerichtsgebuehren, noch einmal an Easyjet herantreten musst. Gut, dass Du es durchgezogen hast!!
     
  3. 01i3um73vxc1

    01i3um73vxc1 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Nachdem mein Flug am 08.10.2010 von DTM nach LTN gecancelt wurde nachdem wir im Flugzeug saßen (laut Aussage am Flughafen passierte das aufgrund des Nachtflugverbotes) und div. Aussagen des deutschen Easyjet Supports, dass es unvorhersehbare Umstände auf einem vorgehenden Flug waren, habe ich nun, immerhin 2 Monate nach meine Anfrage beim englischen Easyjet Support folgende Info bekommen:

    "After checking with the airport in question I can confirm that the reason for your flight being cancelled was due to its failure of last minute safety checks which resulted in the aircraft being taken out of service."

    Das liest sich jetzt so als hätte ich einen Freifahrtschein in der Tasche weil es technische Probleme waren, deute ich den Text richtig?
     
  4. Guest

    Guest Guest

    Es könnte dir die Sache erheblich erleichtern, aber ein Freifahrtschein ist es noch nicht. Technische Defekte gelten zwar gemäß aktueller Rechtssprechung nicht mehr als "Ausrede", aber das gilt nach wie vor nicht für wirklich unvorhersehbare Störungen. Ist die Maschine noch hergeflogen und wurde erst beim letzten Check ein offenkundig neu aufgetretener Fehler entdeckt der folglich evtl. auch nicht zu erwarten und vermeidbar war, kann es durchaus anders aussehen - das könnte ein größerer Streitfall sein, der jedenfalls mehr Informationen über die Art des Defekts braucht.
     
  5. 01i3um73vxc1

    01i3um73vxc1 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Die ich aber von Niemandem kriegen werde. Weder der Airport, noch Easyjet Deutschland, noch Easyjet Great Britain sagt mir was dazu.
    Ich nehme mal an, wenn es denn wirklich erst bei der letzten Sicherheitsprüfung aufgefallen ist, dass sie es auch erst dann bemerkt haben. Sonst hätte man uns ja garnicht einsteigen lassen. Die Aussage von Easyjet GB passt aber nicht zu dem was bisher verbreitet wurde, Stichwort Nachtflugverbot. Im Flugzeug kamen ja auch mehrere Durchsagen, dass man noch mit dem Tower verhandelt ob man aufgrund der Uhrzeit noch starten darf.
    Hab die Angelegenheit auch vor 5 Wochen an einen Anwalt abgegeben, seitdem aber auch nichts mehr gehört.
     
  6. giulianna

    giulianna Co-Pilot

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    was der TWR aber nicht entscheiden kann. in DTM gibt es ein nachtflugverbot. der airport schließt in der regel um 22uhr. für alles andere bedarf es einer ausnahmegenhmigung. es ist nicht unwahrscheinlich, dass diese einfach nicht erteilt wurde.
     
  7. 01i3um73vxc1

    01i3um73vxc1 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Sehe ich auch so. Easyjet GB sagt nun aber es waren technische Probleme. Und nun?
    Wir saßen auch um 5 vor 10 alle im Flieger und die Sicherheitsunterweisung wurde bis genau 22 Uhr durchgeführt. Man hätte es also grad so schaffen können.
     
  8. Sir

    Sir Bronze Member

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    Du hast es doch sowie so schon Deinem Antwalt gegeben. Müsstest Du ihn nicht um Rat fragen? Aber selbst wenn man hier nichts genaues weiß, würde ich die Forderung beim Customer Service kurz und knackig geltend machen und dann klagen. Meine Erfahrung mit Easyjet ist, dass man keine aufwändigen Darlegungen macht, was den außergewöhnlichen Umstand angeht. Falls doch etwas kommt, einfach die Klage zurücknehmen. Dann spart man einige Kosten. Aber im jetzigen Stadium nicht unbedingt noch bis ins Endlose recherchieren.
     
  9. 01i3um73vxc1

    01i3um73vxc1 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Sicher, da der die Unterlagen aber schon seit 5 Wochen prüft denke ich mal, dass da nicht mehr allzuviel kommen wird. Meine letzte Email wurde auch nicht nicht beantwortet (kommt dann vielleicht diese Woche wegen den Feiertagen).
     

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