Hallo miteinander, ich möchte mich möglichst sachlich und kurz halten: 1. Flug Köln->Lissabon über LH gebucht, dabei Teilstrecke von Köln->Frankfurt mit Zugzubringer ICE als LH-"Flug" LH 3611. 2 Personen. 2. Der Zeitpuffer von Zugankunft bis Abflug nach Lissabon betrug 1,5h. Einen größeren Puffer konnte ich online direkt bei der LH nicht wählen. 3. Aufgrund flexiblen Erfahrungen mit dem LH-Zugzubringer und allgemein negativen Erfahrungen bei Pünktlichkeit mit der Bahn, habe ich vorab telefonisch versucht einen früheren LH-"Flug"-Zug nehmen zu dürfen. Dies hat bereits 2x (jeweils Zubringer nach FFM; ein Flug nach Recife/Brasilien, ein anderer nach Barcelona) geklappt. LH verweigerte diesmal jedoch den Wunsch, bestätigt aber, dass die Zubringung wie ein Flug gilt und bei Verpassen des Flugs eine Umbuchung erfolgt. 4. Zug hat (natürlich) Verspätung (wegen Personen im Gleis), Flug wird verpasst, Flug wird umgebucht - 5h 55min später als gebucht, 2*10€ Verpflegungsgutschein ausgegeben. Gibt es Erfahrungen mit Entschädigungen aufgrund verpassen des Anschlussflugs aufgrund eben Verspätungen mit dem Zubringer-Zug? Wird durch die entsprechenden EU-Gesetze und gesprochenen Urteile ein Zug als Flug gewertet, wenn dieser durch LH durchgeführt wird? Besteht die Möglichkeit auf Entschädigung iHv 2*400€ (>3 verspätete Ankunft bei >1500km)? Hierbei ist insbesondere interessant, ob Personen im Gleis als außergewöhnlicher Umstand gesehen werden? Jeder DeutscheBahn-Kunde würde es aber wohl als erwartbar betrachten, dass Züge regelmäßig Verspätungen haben. So wie ich es tat und mich eben gerne früher auf den Weg machen wollte, die LH dies aber als nicht notwendig sah. Würde mich über etwaige Erfahrungen oder Rechtsauffassungen sehr freuen. Viele Grüße aus Köln P.S. Falls ich mich schriftlich an die LH wenden sollte: Es gab ja den Rat nicht nach Gütersloh, sondern direkt nach Köln zu schreiben. Leider hat die LH doch nun ihren Kölner Standort geschlossen; gibt es noch eine andere Alternative zur Kundenbetreuung in Gütersloh?
Zunächst hast du einen Anspruch auf Ersatz deines konkreten Schadens gegen die Personen im Gleis. Sollten diese nicht mehr am Leben sein, so solltest du unverzüglich deine Ansprüche gegenüber den Erben schriftlich anmelden.
Der war wirklich gut...:icon_lol: Ja, der Zug gilt als Flug, wenn die Reise auf einem Ticket gebucht wurde. Aber ich gehe davon aus, dass Personen im Gleis als höhere Gewalt gilt. Eventuell kann man prüfen, ob es wirklich so war, oder eher (wie es früher so schön hieß), "Behinderungen im Betriebsablauf".
Nagut dann spar ich mir mal die Mühe. Ist halt einfach etwas ärgerlich, dass es - wenn auch nicht in dieser Form - voraussehbar war und ich gerne einfach nen Zug eher genommen hätte. Nochmal zum Erbenanspruch ;-) Als die Leute im LH-Zugabteil wahnsinnig nervös und motzig wurden hab ich mal in unnötig lautem Ton zu meiner Freundin gesagt "schon krass...da ist vielleicht jemand in Lebensgefahr oder stirbt sogar und die Leute flippen hier nach 15 min schon total aus". Danach hat sich der Mob doch erstmal etwas beruhigt ;-)
Was kostet ein Bahnticket Köln-Frankfurt? Hätte man dieses nicht auf eigene Kosten kaufen und früher fahren können?
Mann könnte auch 3 Tage früher nach fahren, inkl. 3 Hotelübernachtungen. Dann hat man noch mehr Puffer für den Fall, dass etwas schief geht.
Höhere Gewalt? Die Bahn könnte ihre Schnellbahnstrecken auch einfach mal vernünftig sichern, so wie es die Franzosen auch tun!
Ach, und Du glaubst also wirklich, dass es in F keine "Personenschäden" gibt?! :icon_eek::icon_arrow::icon_lol:
Hallo thin11, schau mal was ich hier tolles gefunden habe. Ein super Gespräch mit einem Rechtsanwalt, der sich bestens auskennt zu deinem Problem. Kurz und knapp. http://www.daserste.de/information/...agazin/service/service-fluggastrechte100.html Das wichtigste sind die ersten 53 sek. 01sek-30sek sagt er man bekommt bei einer Verspätung 2std. bekommst du einen Gutschein für Verpflegung (scheint mir bei dir der Fall zu sein, finde jedoch 2,10€ extrem gering...HAHA kriegst nicht mal eine Cola für den Preis) Denn ab 3Std. (30sek-53sek) sagt er man bekommt dann Geld zurückerstattet zwischen 200€-600€
Hallo thin11, ich bins noch mal Soooo habe mich schon mal mit diesem Thema intensiv beschäftigen müssen, da meine Oma ein ähnliches Problem hatte. Also die Problematik ist mir bekannt. Erstmal hier die Definition zur höheren Gewalt, für das Verständnis . http://de.wikipedia.org/wiki/Höhere_Gewalt Tatsächlich liegt hier in deinem Fall höhere Gewalt vor. Wichtig wäre gewesen, dass du dir das von der deutschen Bundesbahn hättest bescheinigen lassen sollen, somit hättest du dann was in der Hand. Aber hey weißt du was, durch den Vorfall mit meiner Oma bin ich auf eine Seite hier im Internet gestoßen, die wirklich sehr gut ist und dir da bestens weiterhelfen kann. Hier der Link zu der Seite, die sich genau mit solch Problemen befasst. Kann ich dir nur empfehlen. http://www.flightright.de/flugversp...chte-pflichten-und-der-entschaedigungsrechner Schau mal im 3ten Absatz, da steht was zu höherer Gewalt Flightright hat mir damals wirklich sehr weitergeholfen. Kompetent und super freundlich. Also wie schon gesagt, ich war total zu frieden mit denen Hoffe ich konnte dir weiterhelfen. BTW ich hasse die deutsche Bahn auch
maccaroni1to5 Wasn los? P.s. wenn du drauf antwortest bist du ein Troll (denn es ist dein 3er Post ^^)
In den Schulen werden gerade die Laternen für den RabimelRabamelRabum-Umzug gebastelt. Da gibt es keine Hausaufgaben und die Buben haben wieder Zeit für solchen Blödsinn!