Erlaubt?

Dieses Thema im Forum "Besser Buchen" wurde erstellt von Guest, 7. Oktober 2008.

  1. Guest

    Guest Guest

    ...oder erleidet man damit eine Bruchlandung, weil es gegen irgendwelche Bestimmungen verstößt? (Abfliegen der Tickets in nummerierter Reihenfolge)

    z.B.:

    1) 02.11. HAM - STR

    2) 14.11. STR - HAM
    5) 14.12. HAM - STR

    3) 16.11. HAM - STR
    4) 12.12. STR - HAM
     
  2. miles-and-points

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    Guckstu mal bei "Überkreuzbuchungen". Dazu gibt es inzwischen schon gefühlte Hunderte an Beiträgen, unterschiedlichen Auslegungen der verschiedenen Gerichtsurteile wie auch Unterscheidungen zwischen Privat- und Geschäftsfliegern. Eine einfache Antwort (Ja oder Nein) gibt es nicht, weil es ja durchaus Differenzen zwischen den einzelnen Usern hier, den diversen Rechtsgelehrten und den Luftfahrtunternehmen gibt - und es darüberhinaus auch noch Unterschiede zwischen "Bestimmungen" (wessen?), den entsprechenden Auslegungen und vor allem dem tatsächlichen Geschehen (hier noch unterschieden zwischen theoretisch und praktisch) zu verzeichnen gibt. :idea:
     
  3. Guest

    Guest Guest


    Genau.. :D..ich meine Danke für den Terminus technicus.

    Fliege ausschließlich zu meinem privaten Vergnügen :oops: , mit LH, undzwar nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch und tatsächlich.

    Verzeihung, ob solch stupider Anfrage. Aber im Zustand temporärer Erblondung und mit nur rudimentärer, weil weiblich, ausgeprägter - wegen des durchaus fortgeschrittenen Alters dazu noch deutlich reduzierter - grauer Gehirnmasse, gelang es mir leider nicht auf Anhieb, die Suchfunktion erfolgreich zu nutzen ;-)

    Vielleicht finde ich jetzt ja, was ich suche...
     
  4. miles-and-points

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    Siehste, da sind wir (selbst wenn meine Hirnmasse möglicherweise ein klein wenig größer und meine Haarpracht etwas weniger blond sein sollte) durchaus auf einer Linie im praktischen Leben. :wink:

    Und bei mir sind anläßlich ganz ähnlicher Überkreuzbuchungen (und vor allem ohne ein "geplantes Weglassen" einzelner Segmente) bisher noch keinerlei "Probleme" aufgetaucht. Wobei der grundlegende Unterschied zwischen meinem Flugverhalten und dem manch anderer Passagiere wohl darin liegt, daß ich im Gegensatz zu so manchen Geschäftsfliegern auch mit den unterschiedlich kombinierten Return-Tickets nicht gegen von den Fluggesellschaften vorgegebene Regeln (etwa die "Sunday-Rule" o.ä.) verstoße. :D

    Bei MA, deren Firmen-Reisestellen derartige Mehrfach-Buchungen vornehmen, damit die z.B. auch mit kombinierten Billigst-Tickets etwa morgens hin und abends zurück fliegen können (was normalerweise einen sehr viel teureren Tarif erfordern würde), reagieren die Airlines (wie man hört) gelegentlich durchaus "grantig". :idea:
     
  5. Guest

    Guest Guest

    ...wollte ich nur noch betonen :mrgreen: , Merci.

    Genau rampagent :), still und leise...meistens jedenfalls.
     
  6. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Bitte sehr - wie kann ich etwas behaupten, ohne die betreffende Person zu kennen? :idea:
     
  7. niceguy

    niceguy Bronze Member

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    Einfach eine zweite Identität zulegen und problemlos abfliegen :twisted: :mrgreen:
     
  8. vielfliegercgn

    vielfliegercgn Platinum Member

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    wenn man die nicht im M&M Profil hinterlegt sollte das doch gehen oder? woher sollen die dann beim Check in wissen das ich noch ein offenes segment habe?
     
  9. FlyingStefan

    FlyingStefan Pilot

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    Also direkt beim Check-In bemerken Sie es wohl nicht, aber dann darfst du nicht auf beiden Flügen Meilen sammeln, mit dem gleichen Ausweis einchecken oder beide Tickets auf dem gleicher Karte gespeichert haben (etix). Wenn du die Tarife in Y gebucht hast, also voll flexibel, werden sie auch nichts sagen, dann könntest du die aber auch gleich in die richtige Reihenfolge buchen ;-) Wenn das aber nicht zutrifft und sie kriegen spätestens hinterher raus, dass du cross-ticketing betrieben hast, dann werden sie dir vielleicht eine Nachbelastung in Rechnung stellen. Zumindest hab ich on FT schon mehrmals davon gelesen. Zwei Gerichte haben zwar entschieden, dass das in ähnlichen Situationen rechtswidrig war, aber will man den ganzen Ärger mit dem Gericht haben?!
     
  10. DariusTR

    DariusTR Platinum Member

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    ähm wo liegt das PRoblem?
    Ich denke der OP hat 3 Tickets gekauft, also nach 3 Ticketbedingungen die Tickets erstanden. Ob er jetzt zurück fliegt auf einem anderen Ticket kann der Airline ziemlich egal sein, denn die Reihenfolge der Segmente innerhalb des Tickets stimmt ja. Wenn nicht, klärt mich bitte auf, was ich übersehen habe. ;)
    Das haben doch viele bei der LX Promotion in den letzten Jahren auch gemacht. Überkreuzbuchungen sind ja rechtlich nicht verboten, weil ja verschiedene Tickets vorliegen.
     
  11. FlyingStefan

    FlyingStefan Pilot

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    Also soweit ich die Bedingungen von LH kenne, ist es bei denen verboten, Überkreuzbuchungen oder noch schlimmer "nested tickets" zu buchen. Also zum Beispiel:

    Woche 1: Di hin (Ticket A)
    Woche 1: Do zurück (Ticket B)

    Woche 2: Di hin (Ticket B - Zweiter Teil)
    Woche 2: Do zurück (Ticket A - Zweiter Teil)

    Insbesondere die Sunday-Rule wird ja auf diese Weise umgangen. Minimum-stay-Angaben sind auch bei manchen Tarifen zu erfüllen, das hängt aber immer vom Tarif ab. Die Airlines wollen damit erreichen, dass der Kunde, der zweimal Di-Do fliegen will, auch die Tickets getrennt zum teueren Tarif bucht. Bucht man hingegen das obige Beispiele, so umgeht man diese Regelung und bekommt somit in den Genuss der verbilligten Tarife. Meines Wissens gab es schon verschiedene Gerichtsurteile zu genau diesem Thema, hängt also vom Einzelfall ab.

    Sollten sich die Bedingungen inzwischen geändert haben bzw. die Rechtslage anders sein, so freue ich mich aber über eine Richtigstellung. Ich selbst fliege zur Zeit zwar auch mehrere "nested Tickets" ab, aber die sind alle bei TUIfly / Ryanair, da wird eh alles zum gleichen One-way-Preis gekauft, somit haben die keine entsprechende Regelung.
     
  12. DariusTR

    DariusTR Platinum Member

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    Das ist richtig. Es ging aber in den Gerichtsurteilen immer darum, dass ein Teil des Tickets nicht abgeflogen wurde und so der Passus mit den in der richtigen Reihenfolge abgeflogenen Segmenten in Kraft trat (so meinte die LH jedenfalls ....) ;) . Und das wäre ja bei deiner Beschreibung nicht der Fall. Hast du dazu mal ein link, dass es so ein Verbot gibt ? Bei LX klappt dies nämlich immer hervorragend und war noch nie ein Problem. Auch dann nicht, wenn ich alle Tickets auf meine M&M gekauft hatte.
     
  13. Tiani

    Tiani Entdecker

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    Ja, da geb ich Darius recht,
    wenn du alle Strecken nutzt ist das iO.
    Probleme könnte es nur geben wenn Strecken absichtlich ausgelassen werden, also wenn flüge fiktiv gebucht werden nur den Preis zu drücken.
    Und die FFN kannst du natürlich auch angeben.
    Hab noch nie gehört dass es da Ärger gab... und ich hab schon viele wilden Kombinationen gesehen ;-)
     
  14. red star

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    Kann natürlich passieren. Im Frühjahr hat LH mich deswegen in FRA gestoppt. Lustigerweise war es in DEM Fall aber nun gerade nicht so, sondern nur ein Z- Flug ex ATH mit umgehender Rückkehr. Hat mich trotzdem 3 Stunden gekostet ehe ich LH klar machen konnte, dass ich in diesem Fall exakt ihre eigenen Regeln einhalte. Bei den wirklichen nested-, cross- flights gab es nie ein Problem.
     
  15. Flyer05

    Flyer05 Platinum Member

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    :lol:
     
  16. Ventus2

    Ventus2 Gold Member

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    Gab dann ja wohl hoffentlich eine gute Entschädigung von LH (bei 3h hast du ja auch bestimmt den Flieger verpasst...)
     
  17. red star

    red star Platinum Member

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    Schlimmer. Die 3 Stunden waren für Bad und Lunch im FCT geplant. Pünktlich zum Anschlussflug durfte ich weiter. Kein Essen, kein Bad, keine Kompensation. Man mag sich gar nicht vorstellen was sie mit jemandem machen, der keinen SEN- Status hat.
     
  18. BrennendesTriebwerk

    BrennendesTriebwerk Gold Member

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    Denen hätte ich die SEN Karte in die Hand gedrückt und gewartet was dann kommt...
     

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