Erstattung bei umgebuchtem Flug?

Dieses Thema im Forum "Low Cost Carrier" wurde erstellt von Guest, 24. September 2008.

  1. Guest

    Guest Guest

    Hallo,

    ich hoffe ich stelle diese Frage nicht zum 100. Mal, aber ich habe bisher keinen entsprechenden Eintrag gefunden und auch Googlen brachte nicht das erhoffte Ergebnis.
    Die Situation ist die folgende: Ich war im Urlaub und mein Rückflug sollte um 14:30 Uhr ab Antalya mit SkyAirlines nach Frankfurt gehen.
    Einen Tag vor Abflug erhielten wir (per Aushang, keine direkte Kommunikation war erfolgt!) die Nachricht, dass wir stattdessen mit Condor um 21:15 Uhr starten. Das Problem an der Sache: Da zu der dadurch entstehenden Landezeit keine Züge mehr fuhren, bedeutete dies: Eine wunderschöne Nacht am Frankfurter Flughafen, sowie ab 12 Uhr kein Essen und Trinken mehr im Hotel, das Zimmer musste geräumt werden, ergo sinnloses Herumhängen in der Lobby und Nachkaufen teurer Getränke und Speisen. Obwohl wir unseren Reiseleiter auf die unglückliche Situation hinwiesen, wurde uns keine Alternative angeboten!

    Der Flug kam schliesslich auch noch mit deutlicher Verspätung an (Landung um 1:20 Uhr) und die Ankunft bei mir zuhause war dann erst gegen 7 Uhr morgens, statt wie ursprünglich geplant gegen 20 Uhr abends (am Tag vorher).

    Da ich am folgenden Tag arbeiten musste, konnte ich auch nicht schlafen und hatte einen schlechten Tag.
    Daher meine Frage: Habe ich da jetzt Anspruch auf Entschädigung? Falls ja, wieviel und an wen muss ich wenden? Reiseveranstalter (GTI), Fluglinie (Sky Airlines) oder Reisebüro?

    Danke schon einmal für jede Hilfe :)

    Viele Grüße,

    Tobka
     
  2. peerdd

    peerdd Silver Member

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    Du wendest dich an die stelle, bei der du gebucht hast. Also dein Reisebüro (die dann deine Beschwerde weiterleiten). Speisen und Getränke werden dir erstattet, in FRA hättest du ein Hotel nehmen sollen, denn das Geld gibts ebenfalls zurück. Einen ausgefallenen Arbeitstag dürfte man dir ebenfalls erstatten, wenn du nicht arbeiten gegangen wärst. Zusätzlich dazu würde ich 15-20% des Reisepreises Rückfordern ("aufheben des Urlaubseffektes" usw...).
     
  3. Peruaner

    Peruaner Diamond Member

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    Buche niemals GTI
     
  4. Guest

    Guest Guest

    Das Geld hätte es zurückgegeben?
    Ich hatte extra angefragt beim Reiseleiter, obs da nicht solche Leistungen gäbe (z.B. auch Erstattung der Kosten für einen Mietwagen o.Ä.). Das hat er aber ausdrücklich verneint.
     
  5. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Klar - der Reiseleiter hätte ja auch nix erstattet. :idea:
     
  6. trichter

    trichter Platinum Member

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    Das ist schon hart... :lol:
     
  7. Guest

    Guest Guest

    Pauschalreisende. :lol:
    Die sollte man näher erforschen.
    Aber mit Schutzbrille! :mrgreen:
     
  8. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Und ansonsten hilft dieser Spezies doch "Bild" und "RTL" ganz gut weiter...
     
  9. somkiat

    somkiat Diamond Member

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    Tobka ,

    spontan kann ich dir hier nichts verraten was dir weiterhilft , als erste Erkenntnis hast du aber schon mal mitnehmen dürfen , daß es nicht nur unter Reiseverantaltern sondern auch unter Forumsmitgliedern in der Wolle gefärbte Idioten gibt . Was du noch nicht weißt ist , daß hier vom Grundsatz her keine Pauschalurlauber erwünscht sind ; es handelt sich bei den hier vorkommenden Postern ausschließlich um steinreiche Individualreisende . Dies resultiert unter anderem daraus , daß hier und woanders jeder ungeprüft behaupten kann was er will und als weitere Folge sich deswegen der Anteil der F - Passagiere inzwischen auf stabile 130 % aller Teilnehmer eingespielt hat . Du solltest zur Imagepflege eine längere Tirade loslassen , in der ein Porsche Cayenne vorkommt , der beim Transfer vom FCT zum Flugzeug einen Platten hatte und dein Wunsch nach einem Freiflug als Kompensation abgelehnt wurde , du kannst dann mit 2000 wohlwollenden Zuschriften rechnen . FCT ist : First Class Terminal bei der Lufthansa in Frankfurt und eigentliche Heimat dieses Forums . Am besten meldest du dich neu an und liest vorher ein paar Threads zur Weiterbildung , die Memoiren des Baron Münchhausen wären auch ok .

    Somkiat
     
  10. Senator96

    Senator96 Platinum Member

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    Hi,

    die erste Antwort (peerdd) war ja schon korrekt: auf jeden Fall an die Stelle wenden, mit der Du den Vertrag hattest. Und innerhalb der Frist. Jahre her (1995), da hat ein Mitreisender und Freund erstmal den Zuständigen vor Ort verklagt. War falsch und wurde natürlich abgeschmettert aber bis er das schnallte, war die Frist gegen den tatsächlichen Vertragspartner verstrichen.

    Siehe auch:
    http://www.schlichtungsstelle-mobilitae ... echte.html

    und

    http://www.schlichtungsstelle-mobilitae ... erecht.pdf

    Viel Erfolg und erzähl uns was bei rausgekommen ist - hier im FCT brauchen wir immer mal wieder Ermunterung... (nur Spaß... da war ich noch nie :oops: )
    S96
     
  11. Guest

    Guest Guest

    Ich habe jetzt mal einen Beschwerdebrief aufgesetzt. Allerdings bin ich mir bei den ganzen Formulierungen und der passenden Sprachwahl nicht ganz sicher (ich habe zum ersten Mal einen solchen Beschwerdebrief geschrieben).

    Hätte daher jemand Zeit und Lust, sich den Brief mal anzuschauen? Ich verschicke den dann per PM. Am liebsten wäre mir jemand, der mich nicht für einen
    Bild-Leser oder RTL-Konsumenten hält.

    Vielen Dank schon einmal!
     
  12. Guest

    Guest Guest

    Hier sind nicht nur steinreiche FIRST-Flieger versammelt, sondern auch Experten auf allen Gebieten, die mit deinem Problem zu tun haben könnten. Neben einem Nobelpreisträger für Literatur, der den besonders schweren "Klammerstil", wie kein anderer beherrscht, einige CEOs der größten Airlines, einige Milliardäre, die ihr Vermögen durch Einkäufe bei REAL und durch das Buchen von Hotelzimmern in Neu Delhi gemacht haben, einige Checkpiloten namhafter Airlines, wie der Air Ping Pong, einige Hirnchirurgen und, jetzt aufgepasst, einige der besten Anwälte dieses Landes, die zumindest am Amtsgericht Gummersbach den Behindertenparkplatz benutzen dürfen und postulationsfähig in allen Kasperletheatern sind.


    Abschließend ein kleiner Hinweis: Dein Vertragspartner bei einem Reisevertrag ist der Reiseveranstalter (GTI) und nicht das Reisebüro, dieses ist nur Vermittler.
     
  13. Guest

    Guest Guest

    Vielen Dank für diesen wichtigen Hinweis. Dennoch wird Dir Dein Reisebüro sicher gerne - wo es kann - Unterstützung anbieten.

    Je nach Verspätung (in Stunden) hat ürbigens die EU-Fluggastverordnung bzw. die Frankfurter Tabelle Wirkung.
     

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