Erstattung Mietwagengebühr bei easyJet

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von bk350, 8. März 2012.

  1. bk350

    bk350 Einsteiger

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    Zum Thema Kostenerstattung von und bei easyjet habe ich ein Dankeschön und einen Bericht für alle Interessierten.
    Zum Fall:
    Meine Freundin und ich hatten für einen Kurzurlaub in Sardinien bei easyJet die Flüge Berlin - Olbia Hin. und Rück. sowie einen Mietwagen gebucht. Meine Freundin zahlte mit einer Debitkarte. Die Karte wurde mit den Flugkosten und der Mietwagengebühr belastet. Trotz der Abbuchung der Flugkosten und der Mietwagengebühr wurde uns in Olbia der Mietwagen nicht gegeben. Das Problem bestand im Erfordernis der Kautionszahlung per Kreditkarte. Leider gab es vor Ort technische Probleme mit der Kreditkarte. Eine von uns in Bar vorgelegte Kaution wurde nicht akzeptiert. Daraufhin gingen wir ein paar Schritte weiter und mieteten bei einem anderen ortsansässigen Anbieter einen Mietwagen unter Leistung einer Barkaution.(Komischerweise war der technisch einwandfreie Wagen dort auch nicht teurer, obwohl man bei easyJet doch immer so einen "sagenhaften Rabatt" bekommt.) Nach der Rückkehr schrieb meine Freundin an easyJet und bat um Rückzahlung der Mietwagengebühr. easyJet lehnte ab. Dann schrieb ich als Anwalt an easyJet und forderte nach § 812 BGB d.h. wegen ungerechtfertigter Bereicherung die Rückzahlung. easyJet lehnte wieder ab.
    Nun kommt mein Dankeschön an das Forum: Mit Hilfe des Forums erfuhr ich die ladungsfähige Anschrift von easyJet in Schönefeld.DANKE!
    Die Klage legte ich im Dezember 2011 beim Amtsgericht Königs Wusterhausen ein. Noch vor Anberaumung eines Verhandlungstermines erklärte easyJet im Februar per Fax, dass sie die Klage anerkennen. Entsprechend erging Anerkenntnisurteil. Danach hat easyJet die Mietwagengebühr zurück zu erstatten. Hinzu kommen die außergerichtlichen und die gerichtlichen Anwaltskosten, die Verzinsung auf die Mietwagengebühr und die Erstattung der Gerichtskosten.
    Fazit:
    Das Problem mit der Mietwagenkaution lag wohl zuerst bei uns. Wir haben das aber durch Anbieten des Barbetrages gelöst. Da der Mietwagenvertrag aber trotzdem nicht ausgeführt wurde, hat easyJet eine Leistung erhalten und einbehalten ohne die Gegenleistung zu erbringen. Damit war easyJet ungerechtfertigt bereichert und hatte die Gebühr zurück zu erstatten. Leider sieht die Geschäftspraxis - belegt mit unserem Beispiel - so aus, dass man erst auf Klage sein Geld bekommt. Bin gespannt, wie lange es nun noch bis zum Zahlungseingang auf dem Konto dauert.
     

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