Ich weiß, daß die Gebr. Heinemann die Parlamentarier davon "überzeugen" konnten, die Airlines zu verpflichten, zusätzlich zum Handgepäck die Mitnahme einer Plastiktüte mit Schnaps, Parfüm etc. an Bord kostenlos zu gestatten.
Den Rest dieses Gesetzesvorhabens habe ich offen gestanden nicht begriffen:
Parlament will Entschädigung nach kürzerer Zeit, Kommission erst nach längerer Zeit.
Kommission u. Airlines sagen: wenn wir so früh Entschädigung leisten müssen, werden wir manche Flüge ganz streichen.
Fragen:
Ist es nicht so, daß eine Airline den Flugpreis erstatten muß, wenn sie den Flug streicht oder
muß eine Airline, wenn sie einen Flug streicht, nicht bereits nach geltendem Recht für eine Ersatzbeförderung oder eine Unterbringung bis zum nächsten Flug aufkommen?
Warum verleitet eine um 2 Stunden früher einsetzende Entschädigungspflicht dann eine Airline, den Flug vor Ablauf der 3/5/7 Stunden zu streichen?
Zuletzt bearbeitet: 5. Februar 2014