Flug 2 mal gecancelt und umgebucht

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Joppke, 15. Oktober 2014.

  1. Joppke

    Joppke Newbie

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    Servus,
    Ich habe für einen Familienurlaub (8personen) einen Flug von Nürnberg nach Teneriffa und zurück gebucht. Eine Woche später wurde mir mitgeteilt, dass sich der Abflughafen auf München geändert hat (6 Uhr morgens). Ein Flug mit einer anderen Airline von Nürnberg nach Teneriffa wollte tui nicht bezahlen. Auf mein Drängen hin wurden uns nun rail&fly Tickets ausgestellt und uns zugesagt, die Hotelkosten für die Anreise am Vortag zu übernehmen. Nun, eine Woche später bekomme ich eine Email , dass sich beim Rückflug aus Teneriffa der zielflughafen geändert hat (Stuttgart). Langsam reicht es mir ehrlich gesagt. Tickets anderer Anbieter sind fast doppelt so teuer und für 8 Personen dann nicht mehr zu bezahlen. Gibt es rechtlich irgendeine Möglichkeit, dass uns die Airline auf einen Flug von einem anderen Anbieter umbuchen muss ?

    Mit freundlichen Grüße
    Joppke
     
  2. Jet1

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    Für die Antwort auf Deine Frage ist von Bedeutung, ob Du die Flüge als Teil einer Pauschalreise (einschl. Unterkunft usw.) bei einem Reiseveranstalter oder getrennt von weiteren Reiseleistungen entweder direkt oder über einen Flugvermittler bei einer Fluggesellschaft gebucht hast.
     
  3. Joppke

    Joppke Newbie

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    Die Flüge wurden separat gebucht. Es handelt sich also nicht um eine Pauschalreise. Nur hin und Rückflüge für 8 Personen.
     
  4. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Du hast einen Beförderungsvertrag mit der Fluggesellschaft über Flüge von Nürnberg nach Teneriffa und zurück an ganz bestimmten Tagen und nicht von irgendwo irgendwann abgeschlossen, von dem sich die Fluggesellschaft nicht einseitig lösen darf, sondern den sie bestmöglich erfüllen muss.

    Wenn Du damit einverstanden bist, statt von Nürnberg einen Tag später von München zu fliegen und von der Fluggesellschaft die Mehrkosten für die Bahnfahrt von Nürnberg nach München sowie für die flugplanbedingte Übernachtung in München erstattet zu bekommen, ist das für den Hinflug eine Lösung.

    Du musst Dir aber auch nicht bieten lassen, zurück statt wie gebucht nach Nürnberg nach Stuttgart geflogen zu werden. Auch dabei ist die Fluggesellschaft in der Pflicht, Dich bestmöglich zurück nach Nürnberg zu bringen, entweder durch Umbuchung auf einen anderen Flug am gleichen Tag von Teneriffa nach Nürnberg (sofern es einen solchen gibt) oder wieder mit Deinem Einverständnis durch Erstattung der Mehrkosten für die Bahnfahrt von Stuttgart nach Nürnberg.

    Eine andere Frage ist, ob Dir Ausgleichszahlungen nach der EU-Verordnung über die Fluggastrechte zustehen. Dafür ist aber u.a. Voraussetzung, dass Dir die Umbuchungen erst innerhalb von 14 Tagen vor dem jeweiligen Flug mitgeteilt wurden.

    Sollte ich mit meiner Beurteilung des Falles falsch liegen, wird sich wohl als Fachmann der User Schlesinger zu Wort melden. Schlesinger, übernehmen Sie …
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Oktober 2014
    Schlesinger gefällt das.

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