Flug gestrichen nach Sturm. Was nun ?

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von Guest, 1. April 2009.

  1. Guest

    Guest Guest

    Hallo Vielflieger,

    Soweit ich die EU Rechtordnung verstanden habe gibt es keinerlei Vergütung bei Annullierung oder Verspätung von Flügen, wenn es sich um außergewöhnliche Umstände (Unwetter) handelt. In diesem Fall hat
    - Was passiert aber wenn das Unwetter zu Ende ist und man auf einen Anschlussflieger wartet (24 Std.)?
    - Darf eine Fluggesellschaft mich so lange warten lassen ohne das Ich Ihr meine Unkosten in Rechnung stelle?

    **
    Zu meinem Fall ohne zu viel Details zu nennen.
    1. Frankfurt => New York
    Land pünktlich ohne Verspätung um ca. 15:00 Uhr in New York.

    2. New York JFK => Toronto
    Sturm über Toronto. Flug wird annulliert.
    Weiterflug wird in wenigen Stunden in Aussicht gestellt.
    Keinerlei Goodys wie Essen oder Hotel. Muss auf der Bank warten.

    3. New York => Toronto
    Ca. 19:00 Uhr und mir wird mitgeteilt auf meine Kosten zu dem anderen New Yorker Flughafen zu fahren.
    Dort wird ein Flugzeug mich mitnehmen. Fahre zum Flughafen und erfahre dass man nichts von mir weiß und der Flug auch annulliert wurde.

    4. Fahre wieder zum JFK in New York zurück.
    ca. 22:00 Uhr im JFK. Die Gates geschlossen und niemand ist ansprechbar.

    5. Warten / schlafen auf der Bank weil kein Hotel verfügbar ist.

    6. 7:00 JFK Flüge fliegen wieder.
    Leider aber kein Platz für mich auf den Flügen nach Toronto. Werde ständig vertröstet.

    7. 12:00 Uhr. Noch immer kein Flug der mich mitnimmt.
    Entschließe mich nach Buffalo zu fliegen

    8. Ankunft in Buffalo.
    14:00 Uhr Werde von Verwandten aus Toronto abgeholt und fahre dann nach Toronto.

    9. Ankunft in Toronto
    ca. 16 Uhr


    ****************************************
    Ich überlege noch immer ob ich klagen soll oder nicht... würde aber gerne eure kompetente Meinung dazu hören.
     
  2. malinche

    malinche Bronze Member

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    Ohne auf die Kernfrage eingehen zu wollen, ist in dem vorliegenden Fall schon mal klar, dass die EU Verordnung in diesem Fall nicht greift, da diese nur fuer Fluege in die / aus der EU oder fuer Fluege einer EU-Airline. Das ist m.E. beinem Flug zwischen NYC und Toronto nicht der Fall. Daher keine Ansprueche anhand der EU-Verordnung.

    Malinche
     
  3. Guest

    Guest Guest

    Soweit ich die Verordnung kenne gilt dies auch auf Anschlußflüge bis zum Zielflughafen, wie in meinem Fall.

    Bin aber kein Jurist und somit ist diese Aussage nicht fundiert.
     
  4. malinche

    malinche Bronze Member

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    Dies gilt nicht oder nur bei durchgehender Flugnummer nehme ich an. Grundsaetzlich gilt auch, dass der "verursachende" Carrier die Entschaedigung zu leisten hat. Also nicht Lufthansa in diesem Fall, sondern die Fluglinie fuer den Weiterflug. Dadurch ist dann eindeutig keine Bindung mehr an die EU-Verordnung gegeben.

    Also, aerger oder freu dich, dass die EU keine weltweiten Kompetenzen und im Rahmen von Entschaedigungen / Verbraucherschutz weltweit auch nicht viele Nachahmer hat.

    Malinche
     
  5. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Und bei hoeherer Gewalt die Haftung sowieso ausgeschlossen. Insofern heisst es fuer den OP "Pech gehabt"

    S
     
  6. montaigu

    montaigu Co-Pilot

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    Bei einem solchen Fall müssen die Regressansprüche an die Gesellschaft gestellt werden, mit der der erste Flug begonnen wurde, bzw.über die gebucht wurde, wenn die Anschlussflüge in der Grundbuchung enthalten sind. Sollten die Anschlussflüge, in diesem Fall New York - Toronto, extra gebucht sein, gilt auch hier das Prinzip Regressansprüche an die gebuchte Gesellschaft des Erstfluges.
    In deinem Fall, wenn ich das richtig sehe, solltest Du deine Regressansprüche an LH stellen. Ich würde Dir empfehlen, falls Du den Aufwand betreiben möchtest, eine Anwalt im Reiserecht zu konsultieren. Erfahrungsgemäß speisen einen die Carrier bei solchen Dingen gerne mit Meilengutschriften. Da aber in Deinem Fall nachweislich Zusatzkosten (harte Faktoren) entstanden sind wie

    - Pauschale für zusätzliche Übernachtung in New York steht Dir zu (auch wenn auf einer Bank verbracht !!) - meines Wissens liegt der pauschale Übernachtungssatz für New York aktuell bei ca. 80 EURO pro Nacht - bitte nicht festnageln !
    - Taxikosten nach Beleg
    - Zusatzkosten für die Abholungin Buffalo
    - Merhaufwendung für Mahlzeiten (ebenfalls nach Pauschale)
    sowie der Zeitaufwand.

    Da es sich bei der Ursache um höhere Gewalt handelt (Carrier ist in der Nachweispflicht das Toronto wirklich geschlossen war !) ist es schwierig zu prognostizieren in wieweit weitere Forderungen (weiche Faktoren) gelten zu machen sind.

    Eine Kulanzregelung der Carrier ist auch abhängig von gebuchter Klasse sowie Erfahrungsgemäß auch leider vom Status, obwohl in einem Schadensfall das gesetzliche Gleichheitsprinzip greifen muss, sieht die Realität leider, vor allem im Luftreiseverkehr und der Gleichstellung der PAX immer noch anders aus.
     
  7. red star

    red star Platinum Member

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    Hast Du bei Deiner lustigen Ferndiagnose inklusive wilder Ratschläge auch bedacht, dass weder der erste Carrier erwähnt wurde noch die Buchungsairline? Über LX gebucht, TATL auf UA und Anschluss auf CA?

    Aber selbst wenn auf LH gebucht und mit LH im ersten Segment geflogen, wieso sollte LH für den Sturm über Toronto aufkommen? Welche Rechtsgrundlage besteht denn für die Erstattung dieser ominösen "harten Faktoren"? Und warum ist dann plötzlich von einer Kulanzregelung die Rede? Für die "weichen Faktoren", wie "habe schlecht geschlafen auf der Bank" oder "es macht mir Angst alleine in Amerika zu übernachten"?

    Der Vorgang ist für den OP wirklich bedauerlich, aber hat solchen Unfug nicht verdient.
     
  8. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Hatte es nicht ausdrücklich geschrieben - Pardon: geheißen -:
    Mit dem grundsätzlichen "Unfug" hast Du natürlich recht... 8)
     
  9. kasi

    kasi Diamond Member

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    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Der OP begann ja sein Post damit, dass für Ausfall des ursprünglich gebuchten Weiterfluges höhere Gewalt vorlag.

    Seine Frage fokussierte darauf, ob diese höhere Gewalt (lag diese übrigens tatsächlich vor? Einige Fluggesellschaften scheuen auch nicht davor zurück, einfach mal zu behaupten, dass höhere Gewalt im Spiel ist) auch noch als Einrede trägt, wenn man den Umstand betrachtet, dass er auf einigen späteren Flügen, die tatsächlich geflogen sind, nicht mitgenommen wurde und somit insgesamt 24 h Verspätung erhielt. Das kann daran liegen, dass die Alternativflüge überbucht waren, das kann aber auch daran liegen, dass wie bei seinem ersten Alternativflug (er tauchte dort gar nicht auf der Passagierliste auf) die interne Kommunikation nicht funktioniert hat, letzteres wäre wohl vermutlich keine höhere Gewalt.

    Wie sieht dann die Lage aus? Ich weiß es nicht, da kein Jurist. Aber so grundsätzlich abwegig finde ich die Frage nicht wie es hier mal wieder von einigen dargestellt wird.
     
  10. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Du verwechselst hier einiges, kasi. Der Unfug ist (und zwar eindeutig)
    auf einen ganz bestimmten "Beitrag" bezogen. Wer lesen kann, ist ... :idea:
    Wer hat Deiner Meinung nach "wieder" etwas als "abwegig" dargestellt? :shock:
     
  11. skywalkerLAX

    skywalkerLAX Diamond Member

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    Bei der Sache bleiben oder Mund zumachen !

    Sinnloses Schwadronieren scheint eine Krankheit zu sein die einige nur schwer wenn ueberhaupt wieder loswerden :roll:

    OP: Ein paar Details waeren schon interessant um einen kompetenten Ratschlag zu geben. U.a. welche Airlines im Spiel waren und welchen Status du ggf hast.

    Grundsaetzlich kann man natuerlich gegen alles klagen, wie erfolgreich das am Ende ist wird dir vermutlich auch der beste Anwalt nicht voraussagen koennen. Zumeist ist in einem solchen Fall am einfachsten damit geholfen, dass man die entsprechenden Unterlagen an die Customer Relations der betroffenen Airline schickt. Von rechtlichen Schritten zunaechst (in den ersten beiden Schreiben/Emails) noch nichts erwaehnen, das bringt nichts ausser dass CR die Angelegenheit direkt aus der Hand gibt.

    Bei United wuerde der geschilderte Fall mit mittlerem Status etwa 200-250$ Voucher bringen. Ob dir damit geholfen ist weiss ich nicht aber Bargeld zu sehen ist sehr schwer, kostet Zeit und Nerven. Von US airlines cash zu bekommen ist noch viel schwieriger aufgrund deren "Solvenz". Ich habe die Erfahrung gemacht, dass verlorene Zeit in den USA gar nichts bedeutet. Handfeste Kosten und Schaeden wie z.B. die Taxitransfers fruchten da schon mehr.

    Viel Glueck,
    S
     
  12. Guest

    Guest Guest

    Danke soweit für eure rege Beteiligung und Ratschläge.

    Auf meine Hauptfrage sehe ich aber noch keine grundsätzliche Antwort:

    Wenn wirklich ein Unwetter über eine Stadt im Gange ist und die Flüge anuliert werden ist das OK.
    Pech gehabt...

    Wie lange muss man allerdings nach Ende des Unwetters warten?
    Was passiert wenn nach 16 Stunden noch immer kein Weiterflug möglich ist (weil kein Flug Status vorhanden war)?
     
  13. skywalkerLAX

    skywalkerLAX Diamond Member

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    Innerhalb der USA wartest du solange bis es fuer non Status Gaeste einen Stand-By Platz gibt. Nicht mehr und nicht weniger.

    Neulich stand ich neben jemandem in Chicago wo der Agent meinte in den naechsten 4 Tagen sind alle Flieger ueberbucht, es steht ihr natuerlich frei es zu probieren aber es waere realistischer den Zug zu nehmen :roll:
     

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