Hallo, ich hätte bitte mal eure Meinungen zu meinem Problem. Ich pendle momentan zwischen München und Graz und gestern wurde der Flug seitens LH storniert. Es scheint wohl ein Problem mit den Dasch-Maschinen zu sein. Angeboten wurde mir der Transfer mit dem Taxi von Graz nach Wien und um von dort aus standby nach München zu fliegen. Allerdings hätte dieser Spaß mich 7h gekostet. Deshalb ich mich mit zwei anderen Passagieren zusammen getan und ein Leihwagen genommen um direkt nach MUC zu fahren. Was kann ich von LH fordern - welche realistische Forderung kann ich bekommen? Traurig dass nicht mal der FTL status ausreicht um vor dem Check In informatiert zu werden, obwohl das Problem schon vorher bekannt ist. Danke und Gruß, Roland
Ich hatte mal ein aehnliches Problem. Habe dann die Mietwagenrechung zu LH geschickt und die Kosten wurden umgehend erstattet.
hi lander, bei technisch und wetterbedingten verspaetungen gibt es KEINEN Anspruch auf eNTSCHAEDIGUNG. LH kann entweder den Mietwagen oder das Ticket erstatten. Dabei wird danach entschieden, welche Variante, kostenmaessig, die bessere fuer den Fluggast ist. Also auf jeden Fall einreichen. mfg
Na das mit dem "expert" überlegen wir uns noch mal - technische Probleme gelten natürlich nicht als höhere Gewalt, wäre ja noch schöner.
Naja, habe da in der EU 261/2004 was anderes gefunden: Auch in einem von der LH gedruckten Flyer (habe leider keinen Link) steht: Sie haben jedoch keinen Anspruch ... wenn das Vorkommnis auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich beim ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen. Beispielsweise ... Sicherheitsrisiken, unerwarteten Flugsicherheitsmängeln. Nichts desto trotz würde ich die Rechnung einreichen und es versuchen.
RICHTIG! Wetter (Flughafen gesperrt) = höhere Gewalt z.B. Technisches Problem (kein Benzin, kein Ersatzteil, kein Fahrwerk) = KEINE höhere Gewalt
Bei LH sind technische Defekte nahezu immer "höhere Gewalt". LH argumentiert, dass ihre Wartung dermaßen überragend und ihr System an Ersatzflugzeugen dermaßen perfekt und überlegen ist, dass ein Flugausfall aufgrund technischer Probleme nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen ist. Passiert es dennoch, ist es folglich "höhere Gewalt", sprich, die Annulierung konnte nach menschlichem Ermessen nicht verhindert werden, no matter what. Selbstverständlich kann der Geschädigte LH dann verklagen und vor Gericht die Herausgabe sämtliche Wartungsunterlagen und opertioneller Dokumente anfordern. Dies ist jedoch eher mühsam und wird selten verfolgt, sodass LH in der Regel damit durchkommt.
Dazu gibt es ja bereits Urteile. Auch gegen LH. Da sind Gerichte zu dem Schluss gekommen, dass technische Probleme die zur Annullierung von Flügen führen, durchaus zum Alltagsgeschäft einer Airline gehören und damit nicht als aussergewöhnliche Umstände zu betrachten sind. Die Entschädigung ist damit fällg. Kann aber auch gleich sagen, dass LH knallhart ist und die Kunden Klage einreichen lässt.
im vorfeld kann man sich ja erst mal vom lba braunschweig die auskunft einholen/geben lassen, was die - um lh-firmenpolitik bereinigt - tatsächlichen gründe des flugausfalls gewesen waren.
Genau. Und dann schreibt man wochenlang mit LH hin und her, und irgendwann geben sie dann nach oder lassen sich verklagen. Solche Fälle gab es ja schon mehrfach, IIRC auch in diesem Forum, und ganz sicher auf FT.