Flug verpasst -> Wie Kosten zurückfordern? Bitte um Euren Rat!

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von koma, 4. August 2014.

  1. koma

    koma Lotse

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    Hallo liebes Forum,

    leider haben wir gestern Abend auf Grund einer Fehleintragung im Kalender unseren Flug von MUC nach ADB (Izmir) verpasst. Durch "Nonshow" wurde auch direkt unser Rückflug storniert. Am Turkish Airlines Schalter und bei der Hotline von Airfasttickets wurde uns gesagt, dass keinerlei Gebühren erstattet werden und man wollte uns nur sündhaft teure anderweitige Flüge andrehen.

    Nun habe ich heute mal etwas nachgelesen uns ganz so scheint das ja nicht zu stimmen. Die Hotline von TA sagte uns man würde zumindest die Flughafengebühren erstatten, allerdings sollten wir uns an Airfasttickets wenden, diese wiederum schicken uns zu Turkish Airlines. Kurzum alle versuchen sich zu drücken.

    Ich habe nun mal flightright.de kontaktiert aber die scheinen nur an lukrativeren Aufträgen mit Verspätungen interessiert. Leider hat unsere Rechtsschutzversicherung eine recht hohe Selbstbeteiligung, sodass ein Anwalt vermutlich keine Option ist. Die Fluggesellschaften tuen vermutlich alles um einem Prozess aus dem Weg zu gehen und so würde immer die Selbstbeteiligung allen Nutzen eines Anwalts auffressen...

    Wie sollten wir nun am besten Vorgehen?
    Ist Eile geboten? Ich stecke gerade in der Endphase meiner Masterarbeit und Zeit ist eher Mangelware...Insgesamt haben die Tickets 640Euro (320PP) gekostet, für mich als Student viel Geld und ich verpasse die Hochzeit von einem meiner besten Freunde. Alles also ein ziemlicher Alptraum.

    Nach langer Suche habe ich nun diesen Musterbrief gefunden der vermutlich an die Airline zu richten ist http://www.vzb.de/media58111A

    Allerdings habe ich den Eindruck, dass er nicht ganz vollständig ist. Welche Gebühren sollte ich also zurückfordern?

    Bisher habe ich folgendes gefunden:
    -Kerosinsteuern
    -Flugsicherheitsgebühren
    -Flughafengebühren

    Wie ist es mit den Flugkosten für den Rückflug?

    Soviele Fragen, ich bin wirklich für jede Hilfe dankbar. Am liebsten wäre mir ein Dienstleister der sich um alles kümmert. Gibt es zu flightright.de Alternativen?

    Beste Grüße und vielen lieben Dank im vorraus,
    Florian

    PS: Falls relevant - konkret geht es um folgende Verbindung:

    Hinreise
    Abflug MUC - München
    22:20
    Sonntag, 3. August 2014
    Ankunft ADB - İzmir
    02:00
    Montag, 4. August 2014
    Turkish Airlines
    Flug: 1642
    Durchgeführt von Turkish Airlines

    Rückreise
    Abflug ADB - İzmir
    04:45
    Montag, 11. August 2014
    Ankunft MUC - München
    06:30
    Montag, 11. August 2014
    Turkish Airlines
    Flug: 1643
    Durchgeführt von Turkish Airlines
     
  2. xcirrusx

    xcirrusx Gold Member

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    Du kannst die Steuern und Flughafengebühren zurückfordern (YQ meines Wissens nicht). Da AFT bei ihrem kruden Marketingmodell die meisten Tickets als cash/POS gebucht hat und nicht per Vermittlung mit Hinterlegung der Kreditkarte des Kunden, ist TK völlig im Recht, da dein Verkäufer der Leistung nicht die Airline sondern AFT ist und ableitend daraus auch der Ansprechpartner für deine Belange.

    Zusatz: Dank dem Sommerloch und der Notwendigkeit ebenfalls mit der osmanischen Staatsairline eine Reise anzutreten habe ich deine Verbindung mal durchlaufen lassen. Es ergab sich eine erstattbare Summe von 48,24€ p.P.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. August 2014
  3. koma

    koma Lotse

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    Oweia, hätte ich von dem Rückflug auch gar nichts zurückbekommen, wenn ich ihn regulär storniert hätte?
    Kannst du mir dazu ein Musterschreiben oder aber einen Service empfehlen?
     
  4. xcirrusx

    xcirrusx Gold Member

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    Ich kenne jetzt deinen gewählten Tarif nicht, aber aufgrund des genannten Preises hättest du den Coupon für den Rückflug eh nicht einzeln stornieren können und dann wiederum eine Erstattung bekommen, maximal eine kostenpflichtige Umbuchung wäre drin gewesen.
    Mir ist kein Service bekannt der für Anteile an 48€ p.P. sowas annehmen würde. Google dir das Urteil und schreib deinen Anspruch zusammen, mehr als drei Zeilen sollten nicht zusammen kommen.
     
  5. flightright

    flightright Einsteiger

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    Hallo Florian,

    gerne würden wir von flightright Deinen Fall über unseren neuen Service abwickeln und Dir dabei helfen, deine Steuern & Gebühren der nicht angetretenen Türkeiflüge zurück zu erhalten.
    Selbstverständlich trägst Du keinerlei Kostenrisiko, da wir Dir lediglich im Erfolgsfall eine Provision in Höhe von 25% (zzgl. MwSt.) des Rückerstattungsbetrages berechnen.

    Falls das Angebot für Dich interessant sein sollte, dann schreib mir doch einfach eine Mail an [email protected], sodass wir Dir eine individuell angefertigte Vollmacht zuschicken können.

    Für weitere Fragen stehen wir Dir selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.


    Mit besten Grüßen
    Oli
     
  6. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Hinweise zur Rechtslage findet man hier.
    Eine Musterklage findet man hier.
    Im übrigen sei darauf hingewiesen, daß man seinen Anspruch bei der Airline anmelden muß und nicht beim vermittlenden (Online-)Reisebüro. Letzteres ist nur Vermittler und nicht Vertragspartner des Beförderungsvertrages mit der Airline.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. August 2014
  7. xcirrusx

    xcirrusx Gold Member

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    @Schlesinger:
    das die Airline bei vermittelten (!) Tix der Vertragspartner ist leuchtet mir ein. In der Praxis vermittelt der RB eine Leistung die ich mit Ausnahme der TSC an die Airline zahle. Die Leistung ist hierbei die Vermittlung, abgegolten durch die TSC. Bei AFT aber, wurden die meisten Tix als cash/POS verkauft und dadurch wurde AFT der Verkäufer, nicht die Airline (zumindest steuerrechtlich). Im Vorfeld hat das RB dieses Tix bei der Airline komplett erworben. Ist hier nicht das RB mein Vertragspartner und die Airline nur noch dritte ausführende Partei?
     
  8. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Airfastticket beruft sich unter Pkt. 3.1 seiner AGB auf eine klare Vermittlerrolle: "3.1 Fast bietet Reiseleistungen gegenüber dem Kunden ausschließlich in ihrer Eigenschaft als Vermittler an ..."
    Spätestens im umgekehrten Fall, wenn es nämlich zu Leistungsstörungen auf Seiten der Airline kommt (z. B. Flugausfall), wird sich das (Online-)Reisebüro auf siner reine Vermittlerrolle berufen.
    Das Reisebüro verkauft auch keine Tickets. Es vermittelt Beförderungsverträge mit der Airline und übergibt dem Kunden als Beschenigung hierüber ein Ticket.

    Insofern bestehen direkte Vertragsbeziehungen des Passagiers mit der Airline und nciht mit dem Reisebüro.
     
  9. koma

    koma Lotse

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    Hallo,

    entschuldigt bitte ich habe die letzten Wochen nur an meiner Masterarbeit gesessen und gar nicht gesehen, dass es hier weiterging. Inzwischen habe ich an AFT folgende Email geschickt:

    Daraufhin habe ich folgende Antwort erhalten:
    Wenn ich das richtig verstehe, sollte ich mich aber ohnehin an Turkish Airlines irritiert mich etwas. Auch das Angebot hier im Thread von flightright, zu mal ich extra dort angerufen hatte und man mir sagte, dass Sie sich nicht um selbstverschuldete Fälle kümmern?
     
  10. koma

    koma Lotse

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    Wie sollten wir nun weiter vorgehen? Kann ich die gleiche Email so noch einmal an Turkish Airlines schicken?
     
  11. xcirrusx

    xcirrusx Gold Member

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    Nein,

    Emails werden auf dem großen Zentralserver für Emailverkehr (NSA) entgespeichert. Neue Emails mit dem gleichen Inhalt werden durch diese Organisation effektiv aus dem Netz gefiltert um die Belastung für die Kabel auf ein Minimum zu halten....

    Jetzt mal ehrlich, selbstverständlich kannst du die Email nochmal an TK schicken. Was soll passieren? Das Schlimmste wird sein das du die gleiche Antwort nochmal bekommst.
     
  12. koma

    koma Lotse

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    :D ich meinte damit eher ob ich den Wortlaut gut gewählt habe? ^^
     
  13. koma

    koma Lotse

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    Grml...auf der Turkish Airlines Seite findet man auch keine Supportemailadresse, nur die doofe Hotline die sich immer nicht zuständig fühlt. Wirklich ekelhaft wie sich alle versuchen zu drücken.
     
  14. B773ER

    B773ER Gold Member

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    Naja aber die Internetpräsenz der TK ist eh eine Sache für sich. Finde die Seite furchtbar, egal für welche Belange. Die Münchner Nummer hast du ja sicher schon ausfindig gemacht. Ansonsten kannst du es ja auch mal über das allgemeine Online-Feedback Formular probieren. Hin und wieder hat man ja das Glück, dann an die verantwortliche Adresse weiterverwiesen zu werden. https://www4.thy.com/customercontact/index.tkf?lang=en
     
  15. koma

    koma Lotse

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    Ohja, ich habe nun mal auf gut Glück die beiden Münchner Adressen angeschrieben...
     
  16. koma

    koma Lotse

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    Okay bisher keine Antwort auf meine Email, scheinbar fühlt man sich nicht zuständig.
     
  17. koma

    koma Lotse

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    Okay nachdem ich es satt hatte mich rumzustreiten, hatte ich beschlossen auf dieses Angebot einzugehen. Leider kam auf meine Email erst einmal keine Antwort. Am Telefon sagte man mir dann, dass Herr Stroh gar nicht mehr bei flightright arbeitet. Flightright kümmert sich auch nach wie vor nicht mehr um Fälle mit Selbstverschulden. Allerdings hat man mich an den Partner fairtickets.eu verwiesen. Hat schon jemand damit Erfahrung gemacht?

    Beste Grüße,
    Florian
     

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