Deine Antwort gefällt mir nicht. Mit Stopp meinte ich natürlich nicht nur umsteigen. Unter Stopp meine ich: ausgestiegen, Stadt besichtigt und z.B. 3 Tage später weiter geflogen.
Für juristische Auskünfte in diesem Forum betr. Ausgleichszahlungen: suche im Forum nach 'Schlesinger'. Seine Spezialität. Für die USA-Strecke: Du bist nicht mit BA von MCO nach PHL geflogen (nur wesentlich, wenn Du Stopp in PHL gemacht hättest. AA oder US würde sich auf amerikanisches Recht berufen, BA auch. Ob Du Anspruch auf Entschädigung in Deutschland hast? Vielleicht schreibt Schlesinger.
Meine Meinung (unwesentlich): internationaler Flug ex MCO: keine Entschädigung, da < 4 Stunden. Hättest Du einen Stopover in London gemacht, dann Entschädigung da > 3 Stunden. Sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
An diesem Fall interessiert mich eigentlich nur der erste Teil mit einer Frage an Schlesinger. Nehmen wir an:
Ich habe einen Flug von FRA nach London gebucht, Abflug 14:00. Per Zufall bin ich schon um 08:00 am Flughafen und man sagt mir, dass der Flug um 14:00 gecanceled wurde und ich schon um 10.00 fliegen muss. Damit bin ich einverstanden.
Um 10:30 nach Warten am Gate teilt man dann mit, dass aus technischen Gründen dieser Flug auch gecanceled sei und jetzt der 14:00 Flug wieder aktiv sei. Ich komme also, wie ursprünglich geplant, pünktlich nach 3 Uhr in London an.
Anspruch auf Entschädigung? M.E. wurde mit meinem Einvertändnis für den früheren Flug ein neuer Vertrag begründet (resp. der alte bindend abgeändert). Dieser wird jetzt nicht eingehalten und ich komme mit über 4 Stunden Verspätung in London an. Damit sollte eine Entschädigung fällig werden???? (nur eine theoretische Frage).
Zuletzt bearbeitet: 11. Februar 2015