Flugannulierung USA

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Struffel, 10. Februar 2015.

  1. Struffel

    Struffel Newbie

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    Bei einem BA Flug Orlando - Philadelphia - London - Frankfurt wurde ich auf einen früheren Flug von Orlando nach Phil gebucht. Dieser wurde annulliert und so war es doch der urspüngliche spätere. Hab ich Anspruch auf eine Ausgleichszahlung?

    Die Umstiegszeit in Londo war dann zu knapp. Ich wurde kostenlos umgebucht und bekam einen 5 Pfund Gutschein. Hab ich ggf weitere Ansprüche?

    Nicht falsch verstehen, bin eigentlich mit allem zu frieden, mich interessiert einfach nur ob es rechtlich weitere Ansprüche gibt.
     
  2. relhok

    relhok Silver Member

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    Um wieviele Stunden bist Du in Frankfurt zu spät angekommen?
    Das war eine direkte Verbindung von MCO nach FRA, also ohne Stopover in PHL ?
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Februar 2015
  3. Struffel

    Struffel Newbie

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    Stopp in Phil und London.

    Frankfurt 3 h 15 später
     
  4. xmitter

    xmitter Bronze Member

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    Nein. Kannst du ja selber in der entsprechenden Verordnung nachlesen ( falls du dich jetzt fragst warum )!
     
  5. relhok

    relhok Silver Member

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    Deine Antwort gefällt mir nicht. Mit Stopp meinte ich natürlich nicht nur umsteigen. Unter Stopp meine ich: ausgestiegen, Stadt besichtigt und z.B. 3 Tage später weiter geflogen.

    Für juristische Auskünfte in diesem Forum betr. Ausgleichszahlungen: suche im Forum nach 'Schlesinger'. Seine Spezialität. Für die USA-Strecke: Du bist nicht mit BA von MCO nach PHL geflogen (nur wesentlich, wenn Du Stopp in PHL gemacht hättest. AA oder US würde sich auf amerikanisches Recht berufen, BA auch. Ob Du Anspruch auf Entschädigung in Deutschland hast? Vielleicht schreibt Schlesinger.

    Meine Meinung (unwesentlich): internationaler Flug ex MCO: keine Entschädigung, da < 4 Stunden. Hättest Du einen Stopover in London gemacht, dann Entschädigung da > 3 Stunden. Sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

    An diesem Fall interessiert mich eigentlich nur der erste Teil mit einer Frage an Schlesinger. Nehmen wir an:

    Ich habe einen Flug von FRA nach London gebucht, Abflug 14:00. Per Zufall bin ich schon um 08:00 am Flughafen und man sagt mir, dass der Flug um 14:00 gecanceled wurde und ich schon um 10.00 fliegen muss. Damit bin ich einverstanden.

    Um 10:30 nach Warten am Gate teilt man dann mit, dass aus technischen Gründen dieser Flug auch gecanceled sei und jetzt der 14:00 Flug wieder aktiv sei. Ich komme also, wie ursprünglich geplant, pünktlich nach 3 Uhr in London an.

    Anspruch auf Entschädigung? M.E. wurde mit meinem Einvertändnis für den früheren Flug ein neuer Vertrag begründet (resp. der alte bindend abgeändert). Dieser wird jetzt nicht eingehalten und ich komme mit über 4 Stunden Verspätung in London an. Damit sollte eine Entschädigung fällig werden???? (nur eine theoretische Frage).
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Februar 2015
  6. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    @ Threadeinsteller

    Bitte mal den -ursprünglich geplanten Flugplan und den -tatsächlich stattgefundenen Flugplan hier einstellen. - Dann können wir hier näheres sagen.
     
  7. xmitter

    xmitter Bronze Member

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    Der OP hat doch alle Informationen genannt. Lesen hilft ;)
    ( nicht das du dich - nach endlosen zitieren von unrelevanten Urteilen - wieder beschwerst, warum man dich nicht vorher darauf aufmerksam gemacht hat )
     
  8. Schtingi

    Schtingi Bronze Member

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    Aha, dann gib Du uns diese genauen Angaben! Bin gespannt :shock:
     
  9. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    In einem anderen Thread hatte ich Informationen aus dem dortigen Sachverhalt herausgelesen, die gar nicht im Sachverhalt standen. Dafür hatte ich dort -zu Recht- mein 'Fett wegbekommen'.

    @ xmitter
    Ich weiß nicht, warum du die alte Sache aus dem anderen Thread hier nochmal 'aufwärmen' möchtest - oder willst du uns ganz einfach zeigen, wie leicht man den Fehler begehen kann, aus einem Sachverhalt Informationen herauszulesen, die gar nicht drinstehen? - Sollte letztens der Fall sein, danke ich dir!
     
  10. Ataraxix

    Ataraxix Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Wenn jemand, der augenscheinlich weder Reiseverkehrskaufmann noch Möchtegernjurist ist, von "einem Flug" und "Umsteigezeit in London" spricht, dann scheint mir die Annahme, er habe seinen Flug drei Tage unterbrochen, doch eher lebensfremd.
    Es fehlt somit allein die Angabe, wieviel Zeit zwischen dem früheren und dem ursprünglich gebuchten Flug ex ORL lag. Das allerdings würde jemanden, der in der Lage ist, Informationen aus einem Sachverhalt herauszulesen, nicht an einer kompetenten Antwort hindern, nach dem Motto: bei einer Differenz von mindestens x Stunden besteht dieser Anspruch und bei einer Differenz von y Stunden besteht jener Anspruch.

    Also, warum nicht einfach mal schweigen, wenn man die Antwort nicht kennt (so, wie auf die Frage von relhok), anstatt sich durch die Gegenfrage nach dem Flugplan wichtig zu machen?
     

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