Flugannullierung durch easyjet-Beantragung Schadensersatz

Dieses Thema im Forum "Low Cost Carrier" wurde erstellt von easyornoteasy, 29. Juni 2010.

  1. easyornoteasy

    easyornoteasy Einsteiger

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    Hallo zusammen,

    mit diesem Eintrag möchte Mitsteiter für einen „Statutory Demand“ finden, um von easyjet Schadensersatz für eine kurzfristig annullierten Flug beantragen zu können. Folgender Sachverhalt ist der Hintergrund:

    Am Mittwoch, 2. Juni 2010 wollte ich um 20:55 Uhr vom Flughafen Basel-Mulhouse-Freiburg nach Berlin Schönefeld fliegen. Um 21:00 Uhr desselben Abends hat easyjet überraschend den Flug storniert (wohl weil zu wenig Leute auf den Flug gebucht waren, vielen Dank auch easyjet). Wie ich inzwischen herausgefunden habe, hat easyjet nicht nur den Flug von Basel nach Berlin sondern auch den vorherigen Flug der Maschine von Berlin nach Basel (Abflug ab Berlin ca. 19:05 Uhr) annulliert. Und das nicht nur am Mittwoch, den 2. Juni, sondern schon am Montag, den 31. Mai, Dienstag den 1. Juni und Freitag den 4. Juni. Es sollte also genug Easyjet-Geschädigte geben, die ganz eindeutig Anspruch auf 250,- EUR Schadensersatz haben, aber wohl alleine Schwierigkeiten haben, diesen durchzusetzen.

    Meine bisherigen Forderungen an easyjet werden mit einer unvergleichlichen Kaltschnäuzigkeit ignoriert. Easyjet weiß natürlich, dass die wenigstens das rechtliche Wissen oder auch nur die Lust dazu haben um selbst eindeutig gegebene Ansprüche wirklich durchsetzen zu können.

    Es gibt allerdings einen recht einfachen Weg, um easyjet doch zu einer kurzfristigen Reaktion (die im Normalfall lautet: Überweisung des Schadensersatzes) zu zwingen, und das ist die offizielle Zustellung eines sog. „Statutory Demands“. Nach der Zustellung hat easyjet 21 Tage Zeit zu einer Reaktion, sollte diese nicht erfolgen kann die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt werden. Es handelt sich bei einem „Statutory Demand“ also durchaus um ein scharfes Schwert, und mir ist definitiv in meinem nahen Bekanntenkreis ein Fall bekannt, bei dem easyjet nach Einreichung des Statutory Demands plötzlich ganz schnell den geforderten Schadensersatz überwiesen hat.

    Der (kleine) Haken an der Sache: Um den Statutory Demand beantragen zu können muss mindestens eine Summe von 750 brit. Pfund gefordert werden. Wir sind zu zweit von der Flugabsage betroffen, so dass bereits eine Forderung von 500,- EUR besteht. Wir benötigen also mindestens noch zwei Mitstreiter, um den Statutory Demand einreichen zu können.

    Rechtlich bestehen nicht die kleinsten Bedenken, dass easyjet den Schadensersatz bezahlen muss. Um diesen Beitrag allerdings nicht in eine (noch) epische(re) Länge zu ziehen verzichte ich an dieser Stelle auf die Darstellung der Rechtslage, die kann man auch genügend in Foren abrufen. Ich rate allerdings von der Erhebung einer Klage gegen easyjet ab, wie es viele Anwälte vertreten. Dies ist ein recht langwieriges Verfahren, und selbst wenn ein Titel erstritten wurde stellt sich immer noch die Frage, wie dieser vollstreckt werden kann. Dies weiß easyjet natürlich auch sehr gut und ignoriert derartige Vorgehensweisen geflissentlich.

    Daher: Wer in dieser Woche auch von den kurzfristigen Flugabsagen durch easyjet betroffen ist und gerne Schadensersatz geltend machen will, der melde sich bitte unter folgender Emailadresse:

    [email protected]

    Hierüber wird das Weitere Vorgehen koordiniert und selbstverständlich weitere Informationen gegeben und Fragen beantwortet. Natürlich können sich dem Statutory Demand auch Leute anschließen, denen ein anderer Flug als der Flug Berlin/Basel, Basel/Berlin annulliert worden ist. Allerdings müssen zwingend folgende Voraussetzungen gegeben sein:
    Der Flug muss kurzfristig annulliert worden sein (keine Email bis zu zwei Wochen vor Abflug über die Annullierung erhalten)
    Die Absage darf nicht aufgrund „außergewöhlicher Umstände“ gerechtfertigt sein (die Aschewolke stellt so einen außergewöhnlichen Umstand dar)

    Die Flugabsagen in der Woche vom 31.05.-04.06. erfüllen zweifelsfrei die Voraussetzungen für einen Schadensersatz, daher wären mir persönlich Mitstreiter aus den Flugabsagen Berlin/Basel/Berlin am liebsten, da ich hier die Rechtslage beurteilen kann. Andere können sich zwar auch gerne anschließen, hier kenne ich dann allerdings die Vorgeschichte nicht und weiß daher nicht, ob der Anspruch rechtlich auch tatsächlich existiert. Und ich will es vermeiden, rechtliche keine korrekten Ansprüche mit in den Statutory Demand aufzunehmen, dass schwächt die Glaubwürdigkeit doch erheblich.

    Ich würde mich freuen, wenn wir den ein oder anderen Mitstreiter über das Internet finden könnten und easyjet dazu bringen könnten, endlich vollkommen eindeutig gegeben Rechtsansprüche erfüllen zu müssen. Ich bin übrigens selbst Rechtsanwältin und daher mit der rechtlichen Vorgehensweise durchaus vertraut. Allerdings arbeite ich nicht als freiberufliche Rechtsanwältin, so dass ich hier definitiv nicht auf „Mandantenfang“ aus bin!!
     
  2. svenhertlie

    svenhertlie Silver Member

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    Hast Du Dir diesen Begriff aus dem Internet herausgekramt?

    Viel einfacher geht es mit dem gerichtlichen Mahnbescheid.
    Dafür braucht man keinen Anwalt.
    Falls Easyjet auf den Mahnbescheid u. Vollstreckungsbescheid nicht reagiert, ist es nicht mehr weit, und ein Airbus kann gepfändet werden.

    viewtopic.php?f=7&t=24005
     
  3. easyornoteasy

    easyornoteasy Einsteiger

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    Schon mal etwas vom britischen Recht gehört? Ein dem deutschen Recht entsprechendes Mahnverfahren gibt es dort nicht.
     
  4. svenhertlie

    svenhertlie Silver Member

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    Warum schwer, wenn es auch einfach geht?

    Es geht um den Flug Basel-Berlin.

    Warum versuchst Du, irgendetwas nach britischen Recht durchzusetzen?
    Das deutsche Recht (Mahnbescheid -> Widerspruch -> Klage vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen) ist hier wesentlich einfacher.
    Achso, und die Beantragung eines Insolvenzverfahrens kostet nach britischen Recht wirklich nur EUR 750,-.
    Träum Weiter!
    Du kennst Dich doch mit dem Thema "Statutory Demand" überhaupt nicht aus. Die schlägst hier mit gefährlichen Halbwissen um Dich. Jedenfalls hast Du das Thema juristisch sehr schwammig beschrieben.

    Du denkst doch nicht, Easyjet ist blöd. Die wissen, wie man auf einen "Statutory Demand" reagiert. Die wissen auch, ob das gefährlich ist oder nicht.
     
  5. Sir

    Sir Bronze Member

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    Mein Rat lautet:
    Die Rechtslage scheint hier tatsächlich eindeutig. Es liegt eine Annullierung vor, die zu einer Entschädigung nach Art. 7 der europäischen Fluggastrechteverordnung berechtigt. Easyjet muss nur dann nicht zahlen, wenn ein außergewöhnlicher Umstand zu der Annullierung geführt hat (Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung). Vorzugehen ist wie folgt: Das Begehren gegenüber dem Customer Service vortragen, was hier wohl schon geschehen ist. Ich empfehle trotzdem noch einmal eine letzte Fristsetzung mit der Androhung ansonsten den Rechtsweg zu beschreiten. Das wird vermutlich, wie bei mir selbst, nicht fruchten. Danach kann man entweder einen Mahnbescheid beantragen oder vor dem Amtsgericht klagen. Nach meiner Erfahrung werden, wenn die Rechtslage tatsächlich eindeutig ist, die Rechtsanwälte von Easyjet (CMS Hasche Sigle in Köln) spätestens nach Klageerhebung die Klageforderung anerkennen. Der Betrag wird nach Ergehen des Anerkenntnisurteils auch von CMS Hasche Sigle überwiesen, klappt wunderbar.

    Weder für Mahnbescheid und Klage braucht man zwingend einen Anwalt, wenn man sich das Risiko dieser Kosten nicht aufbürden möchte. Notfalls kann man sich in diesem Forum die nötige Unterstützung holen.
    Ich würde auf jeden Fall die Mühen des Rechtswegs nicht scheuen, es sei denn der außergewöhnliche Umstand liegt auf der Hand.

    Gruß
     
  6. Sir

    Sir Bronze Member

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    Noch zur Ergänzung:
    easyornoteasy kann für ein gerichtliches Verfahren (Mahnbescheid oder Klage) wählen zwischen dem Amtsgericht, das für den Ablfugsort zuständig ist und dem Amtsgericht, das für den Zielflughafen zuständig ist. Im Zweifel würde man das zum eigenen Wohnort nähere Amtsgericht wählen, nur für den Fall, dass es doch zu einer mündlichen Verhandlung kommt und man dort hinmuss. Letzeres ist aber unwahrscheinlich, wenn der Anspruch klar gegeben ist. Mein Eindruck ist, dass die Rechtsanwälte von Easyjet es nicht auf Teufel komm raus auf eine mündliche Verhanndlung inklusive Sacheintscheidung des Gerichts ankommen lassen. Jedenfalls ist die Information von svenhertlie, das AG Königs Wusterhausen wäre zuständig, zumindest unvollständig.

    Der Ton ist hier bisweilen etwas rüde. Meines Erachtens sollte es in diesem darum gehen, der Geschäftspolitik der Billigflieger, die offenbar darauf spekulieren, dass man seine Rechte nicht durchsetzt, etwas entgegenzusetzen. Dabei helfen konstruktive Tipps. Aber auch Erfahrungsberichte. In diesem Zusammenhang die Frage an easyornoteasy: Was konkret hat den Easyjet auf Dein Entschädigungsverlangen hin gesagt? In welchem Stadium der Auseinandersetzung mit Easyjet befindest Du Dich? Was hast Du jetzt vor, hoffentlich nicht das Ingangsetzen eines statutory demands? Brauchst Du noch irgendwelche Unterstützung?
     

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