Flugausfall Iberia Dus-Mad-Gye

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von marathon999, 13. November 2013.

  1. marathon999

    marathon999 Newbie

    Beiträge:
    2
    Likes:
    0
    Hallo zusammen,

    ich liege mit Iberia Lineas Aereas de Espana im Rechtsstreit bezüglich eines Flugausfall. Gebucht hatte ich über das Portal iberia.de einen Flug von Düsseldorf nach Guayaquil via Madrid. Der Flug Düsseldorf Madrid wurde vor dem Onboarding storniert und ich konnte erst am folgenden Tag 24 Std später fliegen. Nach erfolglosem Schriftverkehr habe ich einen Onlinemahnbescheid gestellt, auf den hat Iberia ablehnend reagiert, sodas ich nun Klage über meinen Rechtsbeistand eingereicht habe.

    In der Klageerwiederung weist Iberia die Klage ab, da sie für den Flug Düsseldorf nach Madrid nicht zuständig gewesen wären ( Flugnummer IB3627 )....Zuständig sei Compania Operadora de Corto y Medio Radio Iberia Express S.A.

    Hat jemand Erfahrung ob meine Klage weiterhin Erfolg verspricht oder ob ich eine neue Klage gegen Compania Operadora de Corto y Medio Radio Iberia Express S.A. einreichen muss.

    Danke für Info´s.

    VG
    marathon999
     
  2. sportwagen

    sportwagen Platinum Member

    Beiträge:
    1.819
    Likes:
    18
    Guten Morgen marathon999,

    war deine Reise auf einem Ticket gebucht?

    Viele Grüße
     
  3. marathon999

    marathon999 Newbie

    Beiträge:
    2
    Likes:
    0
    Hallo Sportwagen,

    Reise wurde durchgehend Dus-Mad-Gye über online Portal bei iberia.de gebucht, aber per Mail wurde mir für jede Strecke ein Tiket zugesendet. 1 Tiket Dus-Mad und das andere Tiket Mad-Gye. Aus den Reservierungsunterlagen und Tiket geht nur aus einem kleinem Icon neben der Flugnummer hervor, das Dus-Mad über Iberia Express abgewickelt wird. Ich habe wirklich noch gute Augen und man muß schon genau hinsehen, bzw. wenn man es nicht weiß, achtet man auch nicht darauf, da Kauf, Reiseunterlagen und die komplette Kommunikation über IBERIA Airlines abläuft.....

    In der Wiesbadener Tabelle sind Urteile zusammengestellt aus denen hervorgeht, das es auch AG Urteile gibt, wo einer Muttergesellschaft, hier wäre es IBERIA Airlines für die Tochter, in diesem Fall wäre diese IBERIA Express haften muss. Läuft wohl unter dem Begriff Passivlegitimation.

    Hier der Link zu der Wiesbadener Tabelle:

    https://www.fluggastrechte-kommentar.de/wiesbadenertabelle.html

    In der bisherigen Kommunikation hat IBERIA nur mit Standartschreiben geantwortet, das ein technischer Defekt vorgelegen hätte und dies ein außergewöhnlicher Zustand sei, sodas mir keine Entschädigung zustehen würde. Das sie nicht zuständig seien, hat erst jetzt der RA von IBERIA in seiner Klageerwiederung geschrieben.

    Die Entschädigung steht mir zu, Frage ist nur ob ich die Mutter ( IBERIA Ailines ) dafür in Regress nehmen kann.

    Was tun ?

    Viele Grüße
    marathon999
     
  4. Jet1

    Jet1 Platinum Member

    Beiträge:
    2.368
    Likes:
    95
    Nach Auskunft des Luftfahrtbundesamtes in einem anderen Fall (Codeshare-Flüge mit Flugnummern von Lufthansa, aber durchgeführt von United Airlines) sind Ansprüche nach der EU-Verordnung über die Fluggastrechte immer bei der durchführenden Fluggesellschaft anzumelden.

    Trickreich ist es allerdings, wenn bei gemeinsam gebuchten Flügen für die Strecken mit Iberia Express und Iberia getrennte Tickets ausgestellt werden. Iberia versucht damit offensichtlich, die EU-Verordnung über die Fluggastrechte zu unterlaufen und Ausgleichszahlungen nur für Verspätungen auf den Strecken der jeweiligen Airline zahlen zu müssen, also entweder für die Strecken mit der Tochtergesellschaft Iberia Express oder für die selbst durchgeführten Strecken, aber nicht für Verspätungen insgesamt von Augangs- bis zum Zielort. Ob das einer rechtlichen Prüfung Stand hält, wird wohl nur in einem Prozess zu klären sein.
     

Diese Seite empfehlen