Flugausgefallen wegen betrunkenem Fluggast Endschädigung ?

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von blackgeneral, 14. November 2011.

  1. blackgeneral

    blackgeneral Einsteiger

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    Hallo,

    ich habe schon ein wenig gegoogelt und habe herausgefunden, das nach geltendem EU-Recht bei Verspätung einer Maschine, eine festgelegte Endschädigung bezahlt werden muss. Nun bin ich mir nicht sicher ob das auch bei mir der Fall ist. Ich schildere Kurz meinen Fall:

    Meine Freundin und ich flogen mit Condor in die Dom.Rep (Punta Cana), ab Frankfurt. Bei der Rückreise lief alles ganz normal ab. Beim Check-In (19.00 Uhr) am Flughafen (Punta Cana) wurden wir von unserer Reiseleitung angesprochen und es wurde uns mitgeteilt das unser Fulgzeug das uns abholen sollte wegen eines betrunkenen Fluggastes notlanden musste. Wir wurden danach ein anderes Hotel verfrachtet und flogen am nächsten Tag um ca. 16.00 Uhr nach Frankfurt.

    Nun ist meine Frage ob meine Freundin und ich in diesem Fall ein Recht auf Endschädigung haben ? Schließlich ging uns ja auch 1-2 Arbeitstage verloren.

    Ich kenne mich nicht aus und hoffe das mir ein Profi weiterhelfen kann.

    Vielen Dank für Eure Mühe

    blackgeneral :D
     
  2. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Re: Flugausgefallen wegen betrunkenem Fluggast Endschädigung

    You must be kidding.
    S
     
  3. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Re: Flugausgefallen wegen betrunkenem Fluggast Endschädigung

    Wenn das so ist - was möchtest Du dann noch?
     
  4. blackgeneral

    blackgeneral Einsteiger

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    Re: Flugausgefallen wegen betrunkenem Fluggast Endschädigung

    Naja ich meinte eher bis zum Check-In lief alles normal ab :lol: ! ... aber zurück zu meiner Frage steht mir eine Endschädigung zu ? ... und warum sollte ich scherzen ?

    Gruß

    blackgeneral
     
  5. blackgeneral

    blackgeneral Einsteiger

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    Re: Flugausgefallen wegen betrunkenem Fluggast Endschädigung

    Warum Antwortet ihr überhaupt, wenn ihr mir keinen Rat geben könnt ? ... ist das der verzweifelte Versuch auf eine perfide Art und Weise Aufmerksamkeit zu erhaschen ?

    blackgeneral
     
  6. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Re: Flugausgefallen wegen betrunkenem Fluggast Endschädigung

    Auch auf die Gefahr hin, daß es Dir wieder nicht gefällt:

    Mein Rat ist, daß Du Dir die einschlägigen Themen sowie
    die für Entschädigungen geltenden Regeln etwas genauer
    ansehen solltest. Wenn dann noch Fragen offen geblieben
    sein sollten: Immer her damit. Es wird sich u.U. jemand hier
    im Vielfliegerforum finden, der Dir diese beantworten mag. :idea:
     
  7. blackgeneral

    blackgeneral Einsteiger

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    Re: Flugausgefallen wegen betrunkenem Fluggast Endschädigung

    Nochmal von vorn :eek: : Nach zwei Posts die nichts aussagen, rätst du mir nun mich besser in das Thema einzulesen worüber ich eine Frage habe. Ich glaube du brauchst dringend noch ein paar Posts sonst kommst du keine Stufe höher in der Post-Rangliste oder :lol: :lol: :lol: .

    Nun gut werde mir ein anderes Forum suchen, wenn man hier so empfangen wird !

    Ciao
     
  8. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Re: Flugausgefallen wegen betrunkenem Fluggast Endschädigung

    Das ist richtig.
    Das wird hier im Vielfliegerforum (siehe Foren-Regeln) erwartet.
    Und das ist überhaupt nichts "Böses". :idea:
     
  9. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Re: Flugausgefallen wegen betrunkenem Fluggast Endschädigung

    Wenn Du mit 21 Stunden Verspaetung abgeflogen bist, wien kann Dir dann mehr als ein Arbeistag verloren gehen.....
    S
     
  10. MrBurns

    MrBurns Silver Member

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    Re: Flugausgefallen wegen betrunkenem Fluggast Endschädigung



    Selbstverständlich steht Dir eine Entschädigung, ein Ersatz Deines Schadens oder ein Ersatz für vertane Urlaubszeit zu.


    Ich will versuchen, Dir auf die Sprünge zu helfen:

    Nehmen wir mal an, Du hast starke Druckschmerzen im rechten Unterbauch,
    Du leidest unter Appetitlosigkeit, Übelkeit und Erbrechen, die Körpertemperatur ist auf 39 ° C angestiegen, was machst Du?


    (A) Du konsultierst einen Arzt.
    (B) Du fragst den KFZ-Meister einer FIAT-Werkstatt.
    (C) Du fragst in einem beliebigen Viefliegertreff/forum.


    Welche Antwort ist richtig?
     
  11. Sir

    Sir Bronze Member

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    Re: Flugausgefallen wegen betrunkenem Fluggast Endschädigung

    Meine Güte. Gibt es hier einen Wettstreit für bescheuerte Antworten?

    Meines Erachtens ist es hier schwierig, mit Erfolg Ausgleichszahlung geltend zu machen. Die Voraussetzungen scheinen mit der sehr großen Verspätung zwar erst einmal gegeben zu sein. Der Betrunkene auf dem Zubringerflug legt aber einen außergewöhnlichen Umstand nach Art. 5 Abs. 3 VO 261/2004 nahe, so dass Condor nicht haften würde. Andererseits müsste Condor darlegen, dass es keine anderen Möglichkeiten gab, den Flug doch noch durchzuführen. Du könntest darauf spekulieren, dass Condor daran scheitert. Du könntest aber auch auf Kulanz spekulieren. Versuch´s halt.
     
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  12. Dark Helmet

    Dark Helmet Pilot

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    Re: Flugausgefallen wegen betrunkenem Fluggast Endschädigung

    Nach meinem Kenntnisstand kommt es nicht darauf an, was auf einem Zubringerflug passiert ist, siehe das Urteil 4 C 241/07 des AG Geldern, das ich auszugsweise zitiere:

    Sicherlich ein anderer Fall, es bleibt aber dabei, dass der geplante Flug nicht durchgeführt wurde, weil kein Flugzeug vor Ort war. Dieser Umstand fällt allein in die Sphäre der Fluggesellschaft, so dass sie sich hier nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen kann.

    Freiwillig zahlen werden die aber trotzdem nicht, somit bleibt es bei den üblichen Möglichkeiten: jammern oder klagen.
     
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  13. Sir

    Sir Bronze Member

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    Re: Flugausgefallen wegen betrunkenem Fluggast Endschädigung

    Das AG Geldern hatte es sich aber mit der Begründung sehr einfach gemacht. Meines Erachtens können grundsätzlich auch Störungen auf einem vorangegangenem Flug einen außergewöhnlichen Umstand begründen.
    Dafür spricht Erwägungsgrund 15 der VO 261/2004:
    Auch hat der BFH einen außergewöhnlichen Umstand angenommen bei einem Flug, der abgesagt werden musste, weil das hereinkommende Flugzeug wegen Nebels auf dem Flughafen umgeleitet wurde, BFH v. 25.3.2010, Xa ZR 96/09. Im Fall buchte der Kläger bei Ryanair einen Flug von Jerez de la Frontera in Spanien nach Hahn. Der Abflug war für 10.00 Uhr vorgesehen. Dieser Flug wurde wegen Nebels annulliert. Das für den Flug vorgesehene Flugzeug landete statt in Jerez in Sevilla und flog von dort direkt nach Hahn zurück. Ryanair konnte erfolgreich darlegen, dass es die vernünftigste Entscheidung war, nicht Jerez, sondern Sevilla anzufliegen.

    Nach BGH-Maßstäben war die Entscheidung des AG Geldern unzulänglich begründet. Es kann aber gut sein, dass das AG im Ergebnis Recht hatte. Denn allein der Verweis auf schlechtes Wetter auf einem vorangegangen Flug reicht nun einmal nicht. Die Fluglinie muss außerdem darlegen, dass es keine zumutbaren Maßnahmen gab, mit denen man die Annullierung trotz des schlechten Wetters hätte vermeiden können. Das hat die Fluglinie im AG Geldern-Fall möglicherweise nicht getan.
     
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  14. Dark Helmet

    Dark Helmet Pilot

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    Re: Flugausgefallen wegen betrunkenem Fluggast Endschädigung

    Der von Dir zitierte Fall liegt allerdings etwas anders und steht m. E. auch nicht im Widerspruch zum Urteil des AG Geldern. Wenn ein Flugzeug wegen Nebels nicht am Abflugflughafen landen kann und selbst zur geplanten Abflugzeit immer noch Nebel herrscht, so ist das natürlich ein außergewöhnlicher Umstand, der den Entschädigungsanspruch ausschließt. Im Falle des Urteils des AG Geldern gab es aber weder am Abflug- noch am Ankunftsflughafen irgendwelche Einschränkungen, vielmehr konnte ein ganz anderer Flug nicht wie geplant durchgeführt werden, worauf die Airline aber hätte reagieren können. Es kommt wohl tatsächlich auf den Einzelfall an, ob oder ob nicht jeweis ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt.
    Interessant wäre aus meiner Sicht die Frage, ob eine Zwischenlandung, um einen betrunkenen Passagier rauszuwerfen, als außergewöhnlicher Umstand gewertet werden kann. Immerhin war es ja nicht gottgegeben, dass das Flugzeug zwischenlanden muss, sondern vielmehr hat der Kapitän eine Entscheidung getroffen. Das kann man beliebig weit spinnen, auch bzgl. der Frage, ob die Stewardessen -pardon: flight attendants (oder wie auch immer die diese Woche heißen mögen... purser?)- dem Passagier vielleicht mehr Alkohol gegeben haben, als sie es hätten tun sollen.

    blackgeneral sei jedenfalls geraten, seinen Anspruch zunächst einmal bei der Airline geltend zu machen, indem er Geld oder ersatzweise den Beweis für den außergewöhnlichen Umstand fordert. Abhängig von der Antwort kann man dann immer noch entscheiden, ob man den Anspruch gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen möchte. Meiner Erfahrung nach ist es so, dass Gründe, die tatsächlich außergewöhnliche Umstände begründen, zumeist vorgerichtlich auch genannt werden und pauschale Erklärungen tendenziell auf eine nicht gesicherte Verteidigungsstrategie hindeuten. Eine Garantie ist das natürlich nicht.

    *grübel* wieso führt eine Zwischenlandung eigentlich zu einer Verspätung von ca. 20h? Arbeitszeitbeschränkung vielleicht?
     
  15. harryhirsch

    harryhirsch Newbie

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    zu "grübel..." weil - so jedenfalls condor in dem hier wegen eines anderen betroffenen fluggastes geführten - zivilverfahren vor dem ag rüsselsheim argumentiert, dass die maximal zulässige flugzeit überschritten wurde (Zitat: "... die geplante blockzeit - zeit zwischen off-blocks und on blocks - von terziera nach punta cana für den weiterflug betrug 5 st. 55 min. eine verbleibende flugdienstperiode von 7 st. 34 min. abzgl einer voraussichtlichen blockzeit von 5 std. 55 mind. ergibt eine tatsächlich verbleibende flugdienstperiode von 1 st. 39 min.. innerhalb dieses zeitraums war es jedoch nicht möglich, die dem geschilderten zwischenfalls folgendenden formalitäten (rauswurf des betrunkenen passagiers auf terziera, mein kommentar...) abzuschliessen und darüber hinaus den koffer des passagiers ... aufzufinden. der dienst der besatzung endete dann mit verlassen des fluggerätes nach abschluss aller formalitäten um 22:35 Uhr UTC. zu diesem zeitpunkt war eine flugdienstperiode von 11 st. 10 min. verbraucht. zu diesem zeitpunkt wäre für einen weiterflug nach punta cana mithin eine gesamte flugdienstperiode von 17 std. 5 min. erforderlich gewesen, was naturgemäss .... unmöglich war....").

    meiner meinung nach handelt es sich um einen von der airline beherrschbaren umstand, der damit nicht aussergewöhnlich im sinne der fluggastrechteverordnung sein kann. beherrschbar ist er deshalb, weil die airline es in der hand hat, betrunkene fluggäste entweder erst gar nicht boarden zu lassen oder jedenfalls nicht im übermass alk. auszuschenken!

    das verfahren läuft noch! aktenzeichen 3 c 263/13 (32) bei ag rüsselsheim, wo wir just wegen des mit dem im forum beschriebenen vorfalls geklagt haben.
     
  16. hkt-diver

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    Ausdruck, Grammatik und Rechtschreibung:"UNGENÜGEND".
    Endschaedigung
     
  17. i-fly-y

    i-fly-y Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    harryhirsch, ist bei dir die Nostalgie ausgebrochen oder warum aktivierst du einen 3 Jahre alten Thread? Aber wenigstens sachliche Infos und nicht die Oelbohrer-Polemik vom dfw-sen...
     
  18. sowas

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    Und fuer diese tiefgreifende Analyse der beiden Beiträge von DFW-SEN und Harryhirsch hast Du Dich angemeldet. Respekt. aber auch Respekt dafür dass Du Dir die Mühe machst zu versuchen das Gestammel von Harryhirch zu verstehen.
    Sowas
     
  19. PinkPanda

    PinkPanda Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Khaosan Adelige versuchen mehrgleisig zu fahren, falls mal wieder ein Account eliminiert wird :roll:
     
  20. hkt-diver

    hkt-diver Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Was wolltest du uns damit mitteilen?
    Du bist ja schlimmer als TXL-forever.
     

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