Würde gerne wissen, ob man Anspruch auf Entschädigung hat. Der Flug mit der Air France am 6.12 nach St. Maarten (Karibik) ist annulliert worden. Alternativflug am 5.12 kommt aus beruflichen Gründen nicht in Frage..., die andere Möglichkeit ist der Freitag. Da unser Aufenthalt dann nur 8 Tage beträgt und davon 7 Tage auf dem Schiff, ist das für uns ein herber Urlaubstagsverlust. Freue mich auf eure Einschätzung.
Ein Tag Karibik weniger ist wirklich dramatisch. Storniere doch einfach und arbeite beruflich weiter. Wann wurde denn annulliert? Am 22.11.12? Dann sind es "mindestens 14 Tage", Du hast kein Recht auf Entschädigung. Sondern nur auf kostenfreies Umbuchen bzw. kostenfreies Storno. Geht ein Flug nach St. Maarten "unter ähnlichen Bedingungen" (mit einer anderen Fluglinie, anderes Routing, am gleichen Tag)? Darauf hast Du "eigentlich" Anspruch, musst den Anspruch "nur" durchsetzen. Viel Spass dabei, danach bist Du reif für die Insel PS: Was soll man von einer Airline halten, die am letztmöglichen Tag vor Entschädigungsansprüchen eine Annullierung bekannt gibt? Wenn der Vertragspartner "bis an die Grenze geht", darf man sich nicht wundern, wenn die Gegenseite das auch tut.
so was unglückliches! ich denke, dass du auf jeden fall irgendeinen anspruch auf entschädigung hast, kann doch nicht sein, dass du einen ganzen urlaubstag verlierst durch sowas. schau mal ins bgb § 651 ff, da steht alles zum reiserecht
Nö. Wieso?! Sein Recht: er kann das Ticket kostenlos stornieren, muss also die neuen flugdaten nicht akzeptieren. Die Fluggesellschaft hat frühzeit über die Änderung informiert. Also gibt es auch nix. http://www.koehlerundpartner.de/index.p ... gastrechte Doch, das kann sein und er/sie ist bestimmt nicht der Erste. Der OP hat "nur" eine Beförderung gebucht und keine Pauschalreise.
Nicht schlecht... wieso gibt es dann eigentlich noch Fluggesellschaften die Verlust machen, wenn die einfach 2 Wochen vorher alle schlecht gebuchten Flügen ohne weitere Kosten streichen können?
Mal davon abgesehen, dass ich die Gesetze nicht gemacht sondern nur zitiert habe: Ich glaube kaum, dass der Flug aufgrund der Buchungssituation annuliert wurde. Hast Du eine Vorstellung, wie viele Buchungen in den 2 wochen vor dem jeweiligen Abflug durchgeführt werden?!
Ja, wahrscheinlich gibt's den Flug am Donnerstag "schon ewig" nicht mehr und die Fluggesellschaft wartet bis zum letzmöglichen für sie kostenfreien Zeitpunkt, die Paxe zu informieren. So bleibt möglichst lange die Möglichkeit erhalten, Umbuchungsgebühren und Buchungsklassenzuschläge von den Paxen zu erheben, die von sich aus ihre Reisepläne ändern. Das ist gängige Praxis. Meiner Meinung nach wird aber eine Vertragspartei benachteiligt. Die Fluggesellsschaft hat das Recht, bis 14 Tage vor Abflug Änderungen ohne Ausgleichszahlung durchzuführen, der Pax besitzt dieses Recht jedoch nicht. Ist eigentlich ein Fall für den Verbraucherschutzkommisar der EU.