Mein Flug wurde vor 2 Tagen per e-mail anulliert wegen storungen der französichen Flugsicherung. Wie bekomme ich heraus, ob es nur eine Ausrede von Easyjet ist um die Ausgleichzahlung nicht zahlen. Mit freundlichen Grüßen Theklae
Naja, damit sich eine Fluggesellschaft auf außergewöhnliche Umstände berufen kann, müsste sie schon entweder wirklich versucht haben zu fliegen oder nachweisen können, dass der Flug unter keinen Umständen stattgefunden haben könnte. Allerdings müsstest Du dann zumindest umgebucht werden auf eine andere Verbindung oder einen anderen Zeitpunkt. Wenn's dir darum geht, dein Ziel zu erreichen, könntest Du ja auch nach Brüssel fliegen und ab da mit dem Thalys nach Paris. Dies müsste dir Easyjet aufgrund von EU-VO 261/2004 anbieten und falls nicht, kannst du die Kosten einfordern.
Da Generalstreik ist, endet ein solcher Vorschlag aber auch bloß im Chaos oder gleich in Brüssel, auch wenn Thalys selbst nicht bestreikt wird. Von Thalys.com: "Fahrgästen, die ab oder nach Paris Nord fahren wollen, bieten wir im Zeitraum vom Montag, den 6. September 2010 bis Mittwoch, den 8. September 2010 eine flexible Reisegestaltung. Mit einem auf den Montag, den 6. September 2010 und Dienstag, den 7. September 2010 ausgestellten Fahrschein können diese Passagiere jeden Zug nehmen, sofern es noch freie Plätze gibt."
Aber zumindest ist die Praktik, vorsorglich die Flüge zu streichen sehr fragwürdig. Denn gemeldet wurde, dass ca. 25% der Flüge von/nach Frankreich nicht stattfinden können. Da dürfte eine Ausgleichszahlung fällig werden. Außerdem könnte man ab Brüssel ja noch ein Auto mieten um nach Paris zu kommen.