Hallo, uns ist etwas Sonderbares passiert, unser Flug wurde um knapp 22 Stunden vorverlegt gegenüber dem Buchungstermin. Bei der Buchung hat das Reisebüro bereits gesagt dass der Flug wahrscheinlich 2 Stunden später gehen würde als in den Unterlagen steht, nämlich um 01.00 Uhr morgens anstatt wie gebucht um 22.30, sie konnte dass irgendwie im Computer schon sehen, ein direkter Anruf beim Reiseveranstalter brachte aber kein Ergebniss. Als wir die Tickets dann zugesendet bekamen stand da tatsächlich auch 01.00 Uhr drauf. Als wir dann mehrere Wochen später mit den Tickets am Flughafen standen, mussten wir feststellen dass der Flug schon vor knapp 22 Stunden nämlich am frühen morgens, abgeflogen ist. Sehr ärgerlich, vor allem mit kleinen Kindern !!!! Es stand zwar alles richtig kleingedruckt auf dem Ticket, aber trotzdem finde ich dass in so einem Fall der Reiseveranstalter uns gesondert darauf hinweisen hätte müssen und uns auf die Möglichkeit hätte hinweisen müssen, dass wir einen Tag mehr Urlaub benötigen. Hier hat er doch eine besondere Informationspflicht ! Desweitern trägt das Reisebüro doch auch eine Mitschuld, das es uns auf die falsche Fährte geführt hatte, da ich das Ticket kontrolliert hatte und gesehen hatte , das der Abflug sich, wie versprochen um 2 Stunden verschiebt, aber auch nicht bemerkt hat, dass es einen knappen Tag früher losgeht. Wie seht ihr das?
Konnte dennoch ohne Mehrkosten geflogen werden? Ich sehe schon, das es ärgerlich ist, aber ich finde es halt etwas blauäugig, sich nicht mehr 1-2 Tage vor dem Abflug nochmal zu vergewissern, wann der Flug denn final geht. Inwieweit das Reisebüro da noch ne Informationspflicht hat, weiß ich nicht. Denke aber ma, das ist ein Punkt, in dem sich nen Gutes von nem Schlechten unterscheidet
Na klar stand da 1.00 Uhr drauf, aber welches Datum? 1.00Uhr (5.6.2013)----------------22.00Uhr (5.6.2013)----(Datumsumschwung um 0.00Uhr)--------1.00UhrUhr (6.6.2013) MfG Dirk
Formaljuristisch gesehen, man hätte das Kleingedruckte besser durchlesen müssen. Trotzdem finde ich hat der Veranstalter bei solch gravierenden Änderungen, es geht hier um eine Verfühung - nicht Verspätung, einen besondere Hinweispflicht. Wir hätten ja schließlich einen Tag mehr Urlaub gebraucht, bei einer Verspätung geht man halt nochmals später an den Flughafen, aber früher geht halt nicht mehr, der Fug ist weg. Ich finde, da genügt nicht nur das Kleingedruckte Datum und Uhrzeit auf dem Ticket, da gehört noch ein Schreiben dazu, Achtung Ihre Flugdaten haben sich geändert, sie fliegen früher o.Ä.
@thirana 1.Nein, wir haben auf eigene Kosten nochmals einen Hinflug nach Ägypten bezahlen müssen. 2.Nein finde ich nicht blauäugig, aus dem Grund habe ich ja beim Reisebüro direkt um die Ecke gebucht, das die uns informieren wenn irgendwas nicht planmäßich verläuft. Wenn ich selbst im Internet gebucht hätte, hätte ich mich auch darumgekümmert. Ich dachte ich bezahle etwas mehr und habe dann einen Service dafür, aber so schein es wohl nicht zu sein, ich wäre wahrscheinlich besser gefahren wenn ich alles selbst gemacht hätte.
Tja, teilweise der Grund, warum die Reisebüro´s so langsam aber sicher den Bach runter gehen. Mit den Preis der Internetanbeitet können sie ohnehin nur mithalten, wenn kompetente MA´s entsprechend beraten und die günstigsten Angebote raussuchen. Das klappt nur noch selten. Wer dann aber schon mehr bezahlt, möchte zumindest einen entsprechenden "rundumsorglos Service" und sich um nichts mehr kümmern müssen. Aber selbst dies klappt leider nicht mehr so oft. Eine Entschädigung wird Dir aber nicht zustehen.
Könnte es sein das der MA im Reisebüro zwar auch den wechsel auf 1:00 Uhr gelesen hat, aber übersehen hat das es bereits einen Tag früher geschah? Dies aber vor Gericht zu beweisen wird recht schwer. Allerdings könnte ihr darauf verweisen keine Info bekommen zu haben das der Flug 22 Stunden vorverlegt wurde. Warum musstet ihr nur einen neuen Hinflug bezahlen, ich dachte der Rückflug verfällt bei no show des Hinfluges? Ich glaube nicht das ein Reisebüro viel an einen Ticket verdient, deswegen verlangen viele eine Beratungsgebühr.
Unsinn! In den AGB´s steht grundsätzlich, dass der Kunde die Abflug- und Ankunftszeiten selbst prüfen muss! Auf dem Ticket sind die Flugzeiten angegeben. Der OP hat leider nicht auf das Datum geachtet. So ärgerlich das auch sein mag, es ist seine Schuld. Natürlich kann man von einem guten Reisebüro erwarten, dass der Kunde auf eine solche Änderung noch zusätzlich hingewiesen wird. Dies ist aber optional und nicht verpflichtend. Das kommt natürlich immer auf den Tarif an. Und was hat das mit der Frage des OP zu tun?:roll:
Da der TE im Reisebüro gebucht hat und meinte dort eine bessere Beratung als per Internetbuchung zu bekommen. Wenn man nur Flugtickets kauft ist da kein Verdienst mehr für das Reisebüro drin. Deswegen war es wohl eine Fehleinschätzung des TE. Das meinte ich damit.
Deswegen verlangen die Reisebüro´s ja auch eine Gebühr für die Buchung von nur - Flugreisen. "Kostenlos" sind nur noch Pauschalreisen......und dies meist auch nur bei erfolgter Buchung. Oft wird eine Beratungsgebühr verlangt, die beim Abschluß des Vertrages wieder gutgeschrieben wird. Flugtickets, Zugtickets, Hotelbuchungen, Fähren, etc. kosten im immer eine Gebühr von 5 - 20 Euro. Also keine Fehleinschätzung des OP!
Es ist schon erschreckend, dass einige Leute die Schuld fuer eigne Fehler grundsaetzlich bei Anderen suchen.
Es ist schon erschreckend dass einige Leute immer Komentare abgeben müssen, die nichts zur Problemlösung beitragen.! Das wir zunächst formaljuristisch nicht Recht haben ist klar und dass wir das Kleingedruckte hätten besser lesen sollen etc. ist auch klar. Trotzdem finde ich dass in so einem Fall eine besondere Informationspflicht des Veranstalters besteht, und dass sehe nicht nur ich so, sondern auch unser Anwalt den wir mittlerweile eingeschaltet haben und ein befreundeter Jura Prof an der Uni Heidelberg gibt uns hier ganz klar auch Recht. Wir werden sehen, ich halte euch auf dem Laufenden.
Wieso fragt man dann überhaupt in einem Forum, wenn man Anwälte und Juraprofessoren auf seiner Seite weiß, welche einen im Recht wähnen?
Und der Anwalt hat Euch, wie auch der gute Kumpel = Jura Prof von der entsprechenden Fakultät in HD, haben Euch zur Klage geraten?! :shock::arrow::lol: ...oder hat man Euch lediglich moralisch "recht" gegeben?! :mrgreen:
Da der Fehler bei Dir liegt, wie soll irgendjemand etwas zu Problemloesung beitragen, ausser vielleicht Dich fuer Deine Schusseligkeit zu bedauern? Na siehst Du! Nichts Anderes habe ich auch gesagt. Ich finde auch, dass Weihnachten in den April verlegt werden sollte, interessiert nur niemanden, was ich finde. Na dann viel Spass.... Mit einem solch beindruckenden Rechtsbeistand wird die Klage bestimmt ein Selbstgaenger........ S
Es wäre nett, wenn du nach erfolgreicher Klage ( :roll: ) hier das Az posten könntest - danke schon mal