Wenn es denn tatsaechlich zu einem Verfahren kommt, was ich stark bezweifle, wird das Urteil hier sicherlich niemanden ueerraschen. Ausser dass der Richter nicht von Schusseligkeit sprechen, sondern sicherlich einen etwas technischern Ausdruck verwenden. S
Wenn der Sachverhalt tatsächlich so ist, wie vorgetragen, dann würden die Erfolgsaussichten nicht wirklich schlecht sein. Problem wird hier aber die Beweisbarkeit sein. weder das Reisebüro, noch der Reiseveranstalter werden den vorgetragenen Sachverhalt bestätigen, sondern behaupten, dass die Reiseunterlagen und die Flugscheine exakt so ausgestellt wurden, wie bestellt. Erfolgsaussichten für einen Rechtsstreit unter Würdigung der Beweislage also eher schlecht.