Hallo, dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum. Vor kurzem hatte meine Maschine in Barcelona eine Verspätung von 4,5 Std. Ich habe einen tag darauf vueling diesbezüglich kontaktiert. Der Kundenservice teilte mir Folgendes mit: "Als Antwort auf Ihre E-mail, informieren wir Sie dass laut der Europäischen Verordnungen, die Fluggesellschaften bei Verspätungen unter 5 Stunden keine Ausgleichszahlungen an die Passagiere bieten müssen. Aus diesem Grund können wir Ihre Reklamation leider nicht befriedigen." Gemäß EU Verordnung 261/2004/ EG steht mir aber doch ein Ausgleichsanspruch von 250Euro pro Passagier ab einer Verspätung von 3 Stunden zu. Nachdem ich Vueling dies geschrieben habe, teilten diese mir mit, dass Sie "jederzeit gemäß (unseren) Transportbedingungen und den Europäischen Vorschriften gehandelt hat" Muss ich das so hinnehmen, oder habe ich noch eine Chance auf Entschädigung Vielen Dank für eure Hilfe
https://soep-online.de/ Kontaktiere mal diese Stelle dazu. In dieser Beziehung sind die sogenannten Billigflieger totale Lumpen, wozu Vueling auch gehört.
Voraussetzung für ein Schlichtungsverfahren ist u.a., dass die Fluggesellschaft Mitglied im Trägerverein ist. Das ist Vueling leider nicht (erstaunlicherweise aber Ryanair!) https://soep-online.de/die-schlichtung.html
Zunächst mal würde ich versuchen den Grund für die Verspätung in Erfahrung zu bringen, vielleicht hat es sich dann ja mit der Entschädigung direkt erledigt
Gem. dem Gesetztestext der VO (EG) 261/2004 stehen Passagieren entfernungsabhängige Auisgleichszahlungen nur bei Annullierungen und Nichtbeförderungen zu, wenn der Passagier entsprechend verspätet sein Endziel erreicht. Allerdings hat der Europäische Gerichtshof entschieden, daß Passaiegeren, die von einer 'großen' Verspätung (über drei Stunden Ankunftsverspätung am Endziel) betroffen sind, ebenfalls eine Ausgleichsleistung zusteht, da diese sich in einer ähnlichen mißlichen Lage befinden. Näheres dazu hier: http://www.fluggastrecht.blogspot.de/2013/08/groe-verspatung.html Die Fluggesellschaft könnte sich nur durch Berufung auf außergewöhnlichen Umstände ('höhere Gewalt') entlasten. Dann müßte sie dies allerdings auch beweisen. Was 'außergewöhnliche Umstände sind findet man hier: http://www.fluggastrecht.blogspot.de/2013/08/auergewohnliche-umstande.html
Ganz ehrlich bin ich noch nie auf die Idee gekommen für so einen läppischen Delay überhaupt eine Kompensation zu fordern. Immerhin bist Du angekommen und wohl noch am gleichen Tag.
Prima, denn es ist natürlich Dein gutes Recht, auf Ausgleichszahlungen nach der EU-Verordnung über Fluggastrechte zu verzichten. Da freuen sich Fluggesellschaften wie Vueling, die es sich bei einer solchen großzügigen Einstellung ersparen können, berechtigte Ansprüche mit einer glatten Lüge abwimmeln zu wollen.
Ist alles eine Frage von Aufwand und Nutzen. Aber Danke für eine inhaltliche Stellungnahme (wobei viele Deiner vielen unkommentiert verlinkten Meldungen aus der Luftfrachtbranche durchaus hilfreich sind)
Ich denke auch man sollte die zeitliche Grenze für Erstattungen hochsetzen und wenn es Ersatzflüge gibt, gibts schon mal gar nichts. Und von wegen pauschal, wer enstandene Kosten nachweisen kann, wie entgangene Übernachtung, ok, aber nix pauschal Sowas ruft nur die Prozeßhansels auf den Plan Man kann es mit dem 'Verbraucherschutz' auch übertreiben
Der Vorteil dieser und anderer ähnlicher Firmen: Man hat kein Prozeßrisiko. Der Nachteil dieser und anderer ähnlicher Firmen: Sie verlangen eine Gebühr, die weit über 20 % des erstrittenen Betrages liegt und nicht als Schaden bei der Fluggesellschaft geltend gemacht werden kann. Ob man solch eine Firma beauftragt, sollte also jeder für sich selbst abwägen.
Zustimmung! Allerdings hast Du einen weiteren Vorteil vergessen: man schont seine Nerven und falls ich, was zum Glück nicht der Fall ist, keine PRV hätte, würde ich ausschließlich diesen Weg gehen. Mit PRV kann man sich, sofern die Sache relativ klar ist, die 20% sparen!