Flugzeitänderung

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Wallbergler, 17. März 2012.

  1. Wallbergler

    Wallbergler Einsteiger

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    Ursprünglich am 7.3. MUC-BCN 11:45-13:40 (am 22.05.) direkt bei Vueling gebucht, am 16.3. Nachricht erhalten, dass sich die Flugzeit geändert hat und zwar ziemlich, MUC-BCN 20:30-22:25 ohne Angabe von Gründen. Muss ich dies so hinnehmen oder hab ich evtl. das Recht, kostenlos auf einen früheren Flug umzubuchen bzw. kann ich den kompletten Flug kostenlos stornieren.
    Vielen Dank für eure Hilfe !

    MfG Wallbergler
     
  2. fotole

    fotole Einsteiger

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    ich habe ein ähnliches Problem mit der gleichen Frage.
    ich fliege am 23.03 22.20h von Fra nach Syd (Ankunft 25.03. 06.25h) mit Qantas. Geplanter Weiterflug war 09.00 Syd nach CHC (Ankunft 14.00). Am Donnerstag habe ich einen Anruf vom Reisebüro bekommen, daß der Weiterflug von Qantas gestrichen wurde und ich dann erst nachmittags ca 17.00h ab Syd weiterfliegen kann mit Ankunft ca 22.25 in CHC (die genauen Daten für den neuen Weiterflug habe ich noch nicht, sorry).
    D.h. ungefähr 11 Std Aufenthalt in Syd mit denen ich absolut nicht anfangen kann und die alle Planungen über den Haufen schmeissen.
    ?
     
  3. Airbus380fan

    Airbus380fan Lotse

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    Bei BA wurde mir mal gesagt, dass der Passagier ab einer Flugzeitenänderung von vier Stunden das Recht hat den Flug kostenlos umzubuchen. Ob das aber bei allen Airlines gilt, kann ich nicht sagen, könnte mir aber vorstellen, dass dieses EU-Recht sein könnte und deswegen von allen in die EU fliegenden Airlines praktisiert werden muss.
     
  4. Rattus

    Rattus Pilot

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    ich könnte mir vorstellen, dass dazu was in den AGBs drin stehen dürfte, ab wann eine Umbuchung etc. möglich ist. 8)
     
  5. fotole

    fotole Einsteiger

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    Danke für die Antworten. Ich habe gerade mit dem Luftfahrt Bundesamt in BS (0531-2355-0, Mo-Do 09.00-16.00h, Fr. 09.00-14.00h) gesprochen und die haben mich auf die EU Verordnung 261 verwiesen. Danach soll ich 600,- Euro und Unterstützung/Betreuungsleistungen während der Wartezeit (in meinem Fall) schriftlich bei der Fluggesellschaft einfordern. Die Dame hat aber auch darauf hingewiesen, daß die Fluggesellschaft Qantas sich vermutlich in meinem Fall darauf berufen wird, daß mein Anschlussflug von SYD nach CHC im europäischen Ausland stattfindet und deshalb die EU-Verordnung nicht anzuwenden ist. Ich werde es auf jeden Fall versuchen. Ein weiterer Tipp war sich über den Flughafen Ffm mit Qantas-Mitarbeitern verbinden zu lassen und dort zu versuchen auf dem Kulanzweg etwas zu erreichen (z.Bsp. eine Umbuchung)
     
  6. hyazinthara

    hyazinthara Entdecker

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    Hallo zusammen,

    ich hab eine Frage zu diesem Thema: Es ist ärgerlich, wenn der Aufenthalt länger wird, aber ich fürchte eher das Gegenteil. Und zwar: Ich komme um 8:10 Uhr in Buenos Aires (EZE) an (Ticket mit Alitalia). Um 14:20 Uhr soll es vom anderen Flughafen der Stadt (AEP) weiter gehen auf einem Inlandsflug mit Aerolineas Argentina (ein anderes Ticket). Die Zeit sollte so reichlich genügen inkl. Gepäck holen, durch den Zoll, Transfer EZE-AEP... Nun hab ich gehört, dass Aerolines gern mal Abflugzeiten ändert. Was wenn sie nun den Flug vorverlegen und ich ihn deshalb verpasse? Hab' ich da ein Recht auf einen späteren Flug gebucht zu werden? Und wenn ja, muss Aerolineas da ein Hotel in Buenos Aires bezahlen, falls es erst einen freien Flug am nächsten Tag gibt? Es dürfte hier ja wohl nicht EU-Recht gelten...

    Vielen Dank für Eure Antworten
     
  7. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Es würde mich sehr wundern, wenn die Leute bei Qantas das Urteil des Amtsgerichts Rüsselsheim mit dem Aktenzeichen 3 C 72/11 (siehe hier: http://www.airliners.de/rahmenbedingung ... r-eu/25843) nicht kennen. Damit können sie bequem eine Fordung auf Entschädigung abbügeln.
     
  8. fotole

    fotole Einsteiger

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    Neuer Zwischenstand für alle, die es noch interessiert: Ich habe bei einer Hotline der Qantas angerufen (01805 250 620, Mo-Fr 09.00-18.00) und bin da mit dem Hinweis, mein Reisebüro sei Vertragspartner und nicht ich, abgebügelt worden. Also bin ich wieder in mein Reisebüro gelaufen und habe denen das erzählt. Die habe da angerufen, sind weitergeleitet worden (wohin weiss ich nicht) und haben, nach jetzigem Zwischenstand und einstündiger Wartezeit, die Antwort bekommen, daß ich zumindest ein Hotel in Christchurch bezahlt bekomme. Eventuell gibt es morgen noch weitere Neuigkeiten.
     
  9. feldrain

    feldrain Entdecker

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    Na ja, ein erstinstanzliches Urteil, dass würde mich nicht abhalten, meine Ansprüche trotzdem anzumelden, denn wer weiß, wie die nächsten Instanzgerichte diesen Fall beurteilen
     

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