Liebe Forumgemeinde, ich ab mal eine Frage, die mir hier bestimmt jemand beantworten kann. Zähl eigentlich ein technischer Schaden am Flugzeug, der ev. dazu führte, dass das Flugzeug nicht starten konnte, sondern erst 4 Stunden nach geplanter Abflugzeit zu höherer Gewalt, so das sich eine Fluggesellschaft darauf berufen kann, dass sie die Entschädigung nicht zahlen muss. Oder kann man hier argumentieren, dass für solche Fälle, die Gesellschaft, Ersatzmaschinen vorhalten muss oder durch ständige Wartung der Flugzeuge dafür sorgen muss, das diese einsatzbereit sind ? Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand diese Frage beantworten würde.
Es gibt entsprechende Urteile, wonach technische Defekte an Flugzeugen keine höhere Gewalt darstellen. Trotzdem weigern sich viele Fluggesellschaften, bei technischen Defekten entsprechende Entschädigungszahlungen an Passagiere zu leisten, sodass meist nur der Gang zum Anwalt bleibt.
Herzlichen Dank für die Antwort ! Mh dann würd es also schwer, weil ja jede Fluggesellschaft immer sagen kann, dass verspätete Flugzeug hatte eínen Defekt. Kann jemand vielleicht ein Urteil verlinken oder ein Aktenzeichen angeben, wo entschieden wurde, dass es nicht als höhere Gewalt zu werten ist. Es wäre sicher gut in der Auseinandersetzung (es geht übrigens um EsayJet und von denen leist man ja nichts Gutes im Internet) ein solches zitieren zu können, dann merken die vielleicht gleich, dass man sich auskennt (hi, hi zur Zeit ja noch nicht, dank Eurer Unterstützung vielleicht aber bald :lol: ) und wimmeln nicht so schnell ab.
Ich kann dir ein paar Urteile benennen, finden musst du sie selbst, entweder du googelst sie oder du besorgst sie dir aus der Zeitschrift DAR, Heft 9/2001. Dort ist eine Tabelle mit Entscheidungen abgedruckt. 1. Wetterradar defekt AG Emden 5 C 197/09 2. Defekt der Notbeleuchtung LG Köln 10 S 391/06 3.Triebwerk/Treibstoffsanzeige defekt BGH Xa ZR 95/06 Alles Zivilurteile gegen Airlines, die sich bei technischen Defekten (vergeblich) zu drücken versucht haben. Nur dann, wenn die Airline nachweisen kann,dass sie alles regelmäßig gewartet hat und dass der Defekt völlig ungewöhnlich bzw. unvermeidbar ist, kann sie sich entlasten, also praktisch nie, denn fast alle Defekte gehören in die normale Risikosphäre.
Kleiner Schreibfehler: Muss natürlich heißen DAR 2011, denn die Entscheidungen wurden letztes Jahr dort veröffentlicht. Sorry.
Und kannst du mir eventuelle auch sagen, wo ich diese Zeitung beziehen kann - im Buchhandel wird sie ja nicht mehr zu bekommen sein, diese Ausgabe vom letzten Jahr. EsayJet hat sich jetzt erwartungsgemäß wirklich darauf berufen, dass sie für die mehr als dreistündige Verspätung nicht zahlen müssten, weil 1. der Flug nicht annulliert wurde ( ist schon eine Frechheit, wo jeder im Internet das EU-Urteil aus dem Jahr 2009 finden kann, dass bei 3 stündiger Verspätung wie Annullierung zu bewerten ist) und 2. ein tehnischer Defekt des Flugzeuges vorlag.
Die werden sich solange weigern bis sie zivilrechtlich zur Zahlung verurteilt werden - wozu die ganzen Fragen, dein Anwalt wird die entsprechenden Urteile schon finden, du bezahlst ihn ja dafür.
Na die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt und so hoffe ich, dass es auch außergerichtlich geht, wenn man die entsprechenden Fakten vortragen kann. Einem Anwalt zu beauftragen macht außerdem ja nur dann Sinn, wenn man selbst zumindest ein wenig einschätzen kann, wie hoch die Erfolgsaussichten sind. Sonst sollt man nur für die Beratung, dass keine guten Erfolgsaussichten für eine Klage bestehen Geld (wenn man, so wie ich leider keine Rechtsschutzversciherung hat). Deswegen noch mal die herzliche Bitte: Kann mir jemand helfen, die Tabelle mit den Gerichtsurteilen zu den technischen Defekten zu finden ?
Heute dazu ein Artikel im Spiegel, vielleicht hilft das: http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,824798,00.html
Hab den Hilferuf erst heute gesehen. DAR (Deutsches Autorecht) ist eine vom ADAC herausgegebene renommierte juristische Fachzeitschrift. Du kannst sie googeln oder über die ADAC Website hingelangen. Man kann dort Einzelhefte bestellen. Du benötigst Heft 9 aus 2011.