Hallo, Ich möchte günstig in die USA (Chicago) Fliegen. Ich habe schon ziemlich lange rechechiert: Folgendes (meiner Meinung nach skurilles Ergebnis): Die günstige Reiseroute würde so aussehen: (Buchungsangebot von Orbitz.com) BHX - FRA mit Lufthansa BHX - ORD mit UA ORD - FRA mit UA FRA - ORD mit Lufthansa Würde ich nähmlich nur FRA - ORD buchen zahle ich ca. 30% mehr! (auch bei Buchung über Orbitz.com!!) MEINE FRAGE: Kann ich einfach beim Hinflug den Birmingham - Frankfurt Flug auslassen Und nur den Frankfurt - Chicago Flug Beanspruchen? Ich hab schon vorher bei der Lh Hotline angerufen, aber der Hotline-Mitarbeiter hat sich nicht so ausgekannt, hat gemeint ich soll in den Tarifbestimmungen des Internetportales wo ich das buche nachschauen....da bin ich aber leider nicht sehr schlau geworden. Würde mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen kann! Vielen Dank
Ich gehe davon aus, dass alles in einer (oder zwei) Buchung(en) steckt. Die MÜSSEN in der Reihenfolge wie gebucht abgeflogen werden. => kein Auslassen möglich (ich lasse mich gerne hier eines besseren belehren).
Irgendetwas stimmt doch daran nicht... Meinst Du vielleicht BHX - FRA auf LH FRA - ORD auf UA und ORD - FRA auf UA FRA - BHX auf LH ? Wäre schön, wenn Du das klarstellst...
oups sorry hab mich vertippt: Richtig heißt es: BHX - FRA mit lh FRA - ORD - mit ua ORD - FRA mit ua FRA - BHX mit lh Ja es würde sich um eine Buchung (die je aus zwei hin und zwei rückflügen besteht) handeln (orbitz.com) Also ihr meint ich würde Schwierigkeiten wenn ich zum Hinflug erst in Frankfurt zusteige? (Ich denke beim Rückflug ist ja bestimt einfacher, da könnte ich einfach das Gepäck nicht durchchecken lassen, und dann in Frankfurt einfach mit der Sbahn nachhause fahren aber beim Hinflug hab ich eher bedenken, dass ich dann nicht mitfliegen darf)
Selbstverständlich. Du müsstest in FRA ein neues Ticket kaufen und das Ganze dann vor Gericht durchfechten, dort allerdings mit sehr guten Chancen auf Erfolg.
LH hat auch gerade wieder gesagt, dass sie es bis zu einem BGH-Urteil zu druchziehen: "Couponreihenfolge Die Erhebung der Flugentgelte auf Basis der tatsächlich geflogenen Strecken entspricht IATA-Standard, langjähriger internationaler Praxis und hat wirtschaftliche Gründe. Da bis dato nur einige Untergerichte diese Praxis für mit deutschem Recht unvereinbar erklärt haben, wird Lufthansa auf das vollständige Ausfliegen von Flugcoupons in der vertraglich vereinbarten Reihenfolge bestehen, bis diese Grundsatzfrage in einem anhängigen Musterprozess höchstrichterlich geklärt ist."
Nicht komisch, sondern verständlich, die wenigen Prozesse im Jahr sitzen die locker aus, interessanter wird es, wenn schon die erste Instanz mal ein LG ist.
Also will LH es ja gerade NICHT durchziehen, wäre ja auch nicht schön, wenn der BGH dann gegen sie entscheiden würde...
LH wird dir erklären, dass bei einem no-show der Strecke Birmingham-Frankfurt das ganze Ticket für ungültig erklärt und storniert wird. Du müsstest für deinen Weiterflug ein neues Ticket kaufen. Tatsächlich ist es aber so, dass LH bereits zwei Mal nach einer Klage eines Kunden bei so einem Fall vor dem AG Köln nicht Recht bekam und dem Kunden den Schaden ersetzen mussten. Der berühmte Punkt 3 der AGB's wurde von diesem Gericht als markteinschränkend und damit unwirksam erklärt. Leider gilt das immer nur für den Einzelfall, denn LH pocht auf ihre Tarifhoheit und ihr Recht Tarife jeweils nach Abflughäfen festlegen zu können. Du kannst dir also aussuchen, ob die in Ruhe nach ORD fliegen willst, dann würde ich das Ticket nicht kaufen. Oder du willst günstig nach ORD fliegen und bist bereit Geld vorzustrecken und das Ganze vor Gericht durchzufechten - dann kannst du das Ticket ex Birmingham kaufen. Die Chancen, dass du vor Gericht gegen LH obsiegst stehen jedenfalls sehr gut.
Vielen Dank für all eure Antworten! Ein Bekannter hat nochmal bei Lufthansa angerufen und die haben gemeint mann muss auf jeden fall die Reihenfolge fliegen. Irgendwie schon dreißt: 1- Ich als Konsument habe doch eigentlich die Wahlfreiheit ob ich ein Gut konsumiere (oder leben wir in einer Diktatur :roll: 2- Preisdiskriminierung - für das selbe Gut werden verschiedene Preise verlangt Ich werde dann wohl die teurere, aber entspanntere Variante wählen (müssen). Geld zum Vorstrecken habe ich leider keines. Wie schauts eigentlich mit dem Rückflug aus? Da werde ich doch einfach den Flughafen verlassen können...Oder kommt man da in einen speziell abgegrenzten "Weiterflugbereich"?
Jo, du kommst an einem Gate vermutlich im B-Bereich an - und kannst von dort aus dich dann frei im Flughafen bewegen - also auch zum Gepäckband - hoffentlich hat es dann auch mit dem Gepäck geklappt
Aussteigen ist easy - nur sicherstellen, dass dein Gepäck nur bis FRA gebucht wird. Ein günstiger Zubringer nach Birmingham könnte es immer noch unterm Strich billiger machen....
Da bekomm ich ja Aggressionen wenn ich da hin und her Fliege (FRA - BHX - FRA und dann weiter nach ORD) Werd dann am besten über London rüber fliegen... oder vielleicht Lufthansa nochmal drauf ansprechen ob doch nicht was machbar wäre... Danke nochmals für alle Antworten