Hallo liebe Community, ich habe schon eine ganze Weile passiv von diesem tollen Forum profitiert, als wir unseren USA Urlaub geplant haben. Dafür schon einmal Danke an alle. Nun haben wir ein konkretes "Problem", und zwar hatten wir bei unserem Hinflug von Genf via Rom und New York nach Philadelphia (gebucht als ein Ticket via alitalia.de) über 4 Stunden Verspätung beim Flug von New York nach Philadelphia. Da wären wir mit jedem Bus früher in Philly angekommen... Uns hat der Umgang der Delta-Mitarbeiter mit unserer Verspätung so geärgert (lediglich ein $6-Dollar Verzehrgutschein und keinerlei Informationen), dass wir gerne eine Erstattung wegen Verspätung verlangen würden. Wie sieht das in unserem Fall denn aus? Gilt die EU-Verordnung 261/2004/EG hier für den Anschlussflug New York nach Philadelphia? Genf und Rom liegen ja beide im Geltungsbereich der Verordnung. Und falls ja, hätten wir Anspruch auf 600 Euro (wegen der Gesamtstrecke) oder 250 Euro (NYC-Philadelphia)? An wen müssen wir uns wenden? Delta Airlines oder Alitalia? Danke!
Re: Genf-Rom-NYC-Philadelphia mit Verspätung NYC-Philadelphi Nach deutschem (!) Recht kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach der EU-Verordnung über Fluggastrechte (siehe hier: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =2&anz=191) Ob das die Richter in der Schweiz (hat die Verordnung als nationales Recht übernommen) und Italien genauso sehen, weiss ich nicht ...