Germanwings: Luftverkehrssteuer

Dieses Thema im Forum "Low Cost Carrier" wurde erstellt von Hans1974, 1. September 2010.

  1. Hans1974

    Hans1974 Einsteiger

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    Hi!

    Ab dem 1.1.2011 wird die Luftverkehrssteuer erhoben. Dies wurde heute im Bundestag beschlossen. Ich habe schon im Mai die ersten Flüge für 2011 bei Germanwings gebucht. Da sprach noch niemand von der Steuer. Im August buchte ich einen weiteren GW-Flug für 2011 und erhielt dann erst nach der Buchung (!) den Hinweis, dass die GW bei Einführung der Steuer nachträglich (!) diese von mir einfordern würde.

    Nun lese ich aber heute auf der Tagesschau-Seite, dass die Steuer für ab heute gebuchte, in 2011 stattfindende Flüge erhoben wird. Dann dürfte die GW doch ncihts mehr von mir nachfordern, oder?

    Kann mir hierzu jemand etwas Verbindliches sagen? Ich frage mich auch, wie GW die Steuer nach Buchung von mir abkassieren will? Muss ich die dann noch beim Boarding zahlen?

    Gruß

    H.
     
  2. maex

    maex Bronze Member

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    Bei Einführung einer ähnlichen Steuer in UK war es tatsächlich so, dass alle mit einer "alten" Buchung beim Check-In nachzahlen durften. Grundsätzlich unmöglich ist es nicht und sicherlich auch bei den meisten Airlines in den ABB geregelt.
     
  3. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Für Flüge im Jahre 2011, die vor heute (1. September 2010) gebucht worden sind, bist Du auf alle Fälle aus dem Schneider. Ob für seit heute gebuchte Flüge ab Januar 2011 nachkassiert wird, wird wohl noch zu klären sein.

    Im Übrigen: Es gibt zur neuen Steuer ja bisher nur den Kabinettsbeschluss von heute. Ob ein entsprechendes Gesetz von Bundestag und Bundesrat mit Rückwirkung auf Buchungen seit dem 1. Septembe 2010 überhaupt verabschiedet (und vom Bundespräsidenten unterschrieben) wird, steht auf einem ganz anderen Blatt. Also ganz ruhig bleiben und gelassen abwarten, was irgendwann wirklich im Gesetzblatt steht.
     
  4. Hilfskraft

    Hilfskraft Bronze Member

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    Guten Tag,
    da müsste dann auch die MÖglichkeit bestehen, beim Einchecken bei Verlangen der Steuernachzahlung vom Kaufvertrag zurückzutreten. Im Einzelhandel kann der Verkäufer bei falsch-ausgezeichneter Ware auch an der Kasse einen anderen Betrag fordern, aber ich kann dann auch mich entschliessen, es nicht zu kaufen.
    Im Grunde ist doch der Kaufvertrag auf Grund irrtümlicher Preise entstanden
     
  5. Guest

    Guest Guest

    Es steht aber praktisch in allen AGBs drin, daß sich der Preis - zumindest bei einer langfristigen Buchung - noch ändern kann. Eben durch Steuern und Zuschläge (starke Kerosinpreiserhöhung) die vorher nicht abzusehen waren. Bei Germanwings lautet das folgendermaßen:

    4.1.2 Erhöhen sich die im Flugpreis enthaltenen Steuern, Gebühren und Kosten, die von der Regierung, anderen Befugten oder durch den Betreiber eines Flughafens erhoben werden, nach Abschluss des Luftbeförderungsvertrags, oder werden neue Steuern, Gebühren oder Kosten eingeführt, sind Sie verpflichtet, den Mehrbetrag zu zahlen. Das gilt nicht für Steuern, Gebühren oder Kosten auf diejenigen Flüge, die nicht später als vier Monate nach Abschluss des Luftbeförderungsvertrags stattfinden. Kommt es hingegen zu einer Senkung oder Aufhebung solcher im Flugpreis enthaltenen Steuern, Gebühren oder Kosten, können Sie die Rückerstattung des Mehrbetrages von uns verlangen.
     
  6. philtim

    philtim Gold Member

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    Kaufen kann man nur Sachen.
     
  7. Guest

    Guest Guest

    und? :?:

    btw... schonmal was von Dienstleistungen gehört?, kann man auch kaufen... :roll:
     

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