Bin heute auf meinem Flug von HAM nach MUC unsanft aus meinem Schlummer gerissen worden, als die FA den Abfallwagen mit Schmackes gegen meine Kniescheibe gedonnert hatte. Eine knappe Entschuldigung und sie war weg, kam aber nach ein paar Minuten wieder mit Pralinen als Wiedergutmachung. Sie war noch relativ jung, so ließ ich die Sache auf sich beruhen. Jetzt die Frage: Wie ist denn die Haftungsfrage geregelt wenn man an Bord durch eine FA verletzt wird? Gibt es da Richtlinien oder ist das Gutdünken der Airline? Oder kriegt man gesagt: Hättest halt dein Knie vom Gang weghalten sollen? Nicht dass ich jetzt groß klagen will, interesiert mich nur.
Bist du denn verletzt? :shock: Gibt es ein ärztliches Attest? :?: Was hat das alles mit dem Alter der FA zu tun? :?
Nein, die hätten den OP wegen Terrorismus abführen lassen, das Knie im Gang gilt dort als versuchter Anschlag.
die hätten auch fragen müssen, denn sie wären da gar nicht durchgekommen, denn die sind oft etwa kräftiger. :lol:
Bei DL ziehen die FBs den Wagen hinter sich her? :shock: Bei den Airlines, die ich kenne, wird der geschoben...
Vielleicht hast Du ja doch eine Prellung oder die Kniescheibe ist gesplittert (Hammer im Baumarkt kaufen).... :wink: Kannst ja vielleicht den Trolley-Hersteller verklagen ......
Is gut, oder? Manchmal ist das hier eher ein Vielsabbelforum denn ein Vielfliegerforum. :evil: Zur Frage an sich: Bei Marginalien auf den guten Willen der CR bei Beschwerde hoffen, bei ernsthaften Verletzungen per Anwalt gegen die Airline vorgehen, es gibt da einige europäische Gesetze, die dann helfen.
Na du kleiner Schlaumeier... warum ist das ne bescheuerte Frage? Wenn das unter deinem Niveau liegt schreib halt einfach nix. Das scheint hier ein generelles Problem zu sein, dass manche Leute ihren geistigen Durchfall nicht unter Kontrolle haben. Gibt es sowas wie ein Imodium fürs Internet? Weil wir doch gerade bei Gesundheitsfragen sind.
Danke testero. Hab mir schon sowas gedacht. In den USA würde ich wahrscheinlich 10 Mio einklagen können.
18 Minuten nach dem du deine Frage gestellt hast, kam die richtige Antwort. Von mir. Schneller geht nun wirklich nicht.
Interessante Sache: § 45 Haftung für Personenschäden (1) Wird ein Fluggast durch einen Unfall an Bord eines Luftfahrzeugs oder beim Ein- oder Aussteigen getötet, körperlich verletzt oder gesundheitlich geschädigt, ist der Luftfrachtführer verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (2) 1In den Fällen des Absatzes 1 haftet der Luftfrachtführer für jeden Fluggast nur bis zu einem Betrag von 100.000 Rechnungseinheiten, wenn 1. der Schaden nicht durch sein rechtswidriges und schuldhaftes Handeln oder Unterlassen oder das rechtswidrige und schuldhafte Handeln oder Unterlassen seiner Leute verursacht wurde oder 2. der Schaden ausschließlich durch das rechtswidrige und schuldhafte Handeln oder Unterlassen eines Dritten verursacht wurde. 2Der Höchstbetrag nach Satz 1 gilt auch für den Kapitalwert einer als Schadensersatz zu leistenden Rente. (3) Übersteigen in den Fällen des Absatzes 1 die Entschädigungen, die mehreren Ersatzberechtigten wegen der Tötung, Körperverletzung oder Gesundheitsbeschädigung eines Fluggastes zu leisten sind, insgesamt den Betrag von 100.000 Rechnungseinheiten und ist eine weitergehende Haftung des Luftfrachtführers nach Absatz 2 ausgeschlossen, so verringern sich die einzelnen Entschädigungen in dem Verhältnis, in welchem ihr Gesamtbetrag zu diesem Betrag steht.
Wie wäre es, wenn du mal liest, bevor du pauschal alles runtermachst? :cry: Dann unterstelle ich mal, das meine 1. Gegenfrage vermutlich mit Ja zu beantworten ist. Ansonsten wäre es besch..rt, kleinkariert, Zeitvergeudung und realitätsfern darüber überhaupt zu diskutieren. Komme wir also zu Frage 2: Gibt es nun ein ärztliches Attest? :?: