Hilfe - Rechtslage unklar bei Flugärger

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von malismum, 27. April 2013.

  1. malismum

    malismum Newbie

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    Hallo zusammen,
    bei einer umfangreichen Recherche bin ich auf dieses sehr interessante Forum gestoßen und hoffe, mir kann jemand bei einer unklaren Situation helfen.
    Versuche mich kurz zu fassen und hoffe, das gelingt.
    Ich habe meinen Eltern einen Gabelflug in die USA gebucht, leider ging so ziemlich alles schief.
    1.Hinflug Flug Newark - Jacksonville (united airlines durchgeführt von Shuttle Amerika DBA United Express)
    Flug wurde annuliert, kein weiterer Flug an diesem Tag nach Jacksonville. Angebot, am nächsten Tag zu fliegen zur gleichen Zeit. Auf Nachfrage, ob denn ein Hotel am Flughafen oder in der Nähe übernommen werden würde, hieß es keinesfalls wäre das möglich.
    Alle Flüge nach Orlando (wenigstens nur 2 Stunden entfernt) waren schon ausgebucht.
    Daher Flug nach Tampa, 3 Stunden später genommen, Ankunft 20:00 Uhr. Auf eigene Kosten im Holiday Inn übernachtet, dann auf eigene Kosten Mietwagen genommen, um nach Jacksonville zu kommen. Insgesamt hat diese Aktion knapp 400 $ gekostet, da Avis auch noch eine fast 100$ teuere Versicherung aufgeschwätzt hat (klar, nicht Schuld der Airline, aber das sollte die hohe Summe erklären).

    2. Rückflug Jacksonville- Charlotte- Muc mit der Lufthansa (1. Teilstrecke durchgeführt von US Airways)
    2 Stunden Verspätung bei Abflug in Jacksonville. Trotz mehrmaligen Nachfragens, ob die LH-Maschine in Charlotte noch erreicht werden kann, keine wirkliche Auskunft. Meine Eltern hätten problemlos bei uns in Jacksonville bleiben können, um den Flug am nächsten Tag oder später zu erreichen. Aber man sagte nur "kann schon sein, dass sie es schaffen, sie müssen es halt versuchen."
    Natürlich in Charlotte den Flug verpasst (Maschine stand noch auf Rollfeld, aber meine Eltern konnten nicht mehr zusteigen).
    Angebot: Flug am nächsten Tag mit der Maschine um die gleiche Zeit. Jedoch keine Kompensation, kein Hotelzimmer, keine Taxikosten.
    Verständlicherweise entschieden sich meine Eltern dafür, einen anderen Flug zu nehmen. 2 Stunden später, nach FRA, dann umsteigen. Ankuft 5 Stunden später als geplant. Leider auch nicht mit der Lufthansa, sondern mit US Airways. Altes Flugzeug, kein Komfort, die schon seit Urzeiten gebuchten Gangplätze natürlich auch nicht mehr frei.

    Nun meine Fragen: Mir ist klar, dass bei dem ersten Flug durch die Flugnummer United kein Anspruch auf EU-Schadenersatz besteht. Hat jemand von euch eine Idee, ob man trotzdem zumindest eine Teilerstattung für die extrem hohen Ausgaben erhalten kann (alle Belege liegen natürlich vor)?

    Bei der zweiten Verbindung handelt es sich ja immerhin bei beiden Flügen um eine Lufthansa-Flugnummer. Greift hier das EU-Recht? Falls ja, wie man man es geltend?

    Vielen Dank für eure Hilfe!
     

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