Hinflug nein, Rueckflug ja (Rechtsfrage)

Dieses Thema im Forum "Swiss" wurde erstellt von mtu, 31. Oktober 2007.

  1. mtu

    mtu Einsteiger

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    Hallo!

    Ich habe folgendes Problem: Fuer Ende November habe ich bei der Swiss Zuerich nach Barcelona und zurueck gebucht. Der Tarif ist Economy Saver. Nun habe ich einen geschaefftlichen Termin der mich zwingt vorher in Paris zu sein. Von diesem Termin habe ich erst nach der Buchung des Swiss-Fluges erfahren. Das heisst ich muss jetzt nach von Zuerich nach Paris, von Paris nach Barcelona, von Barcelona nach Zuerich. Die ersten beiden Strecken sind nicht das Problem, die will ich ohne Swiss erledigen (Zug + Vueling). Fuer den Rueckflug von Barcelona nach Zuerich wuerde ich gerne mein schon gebuchtes Ticket nutzen.

    Bei der Swiss (Telefonauskunft) sagte man mir, der Rueckflug eines gebuchten Tickets verfalle, falls der Hinflug nicht angetreten wurde. Dies steht tatsaechlich so in ihren Befoerderungsbedingungen (habe ich im Nachhinein erfahren), allerdings gibt es da Urteile deutscher Amtsgerichte, die dem widersprechen, siehe z.B. http://www.test.de/themen/freizeit-reis ... 2/1435712/ :
    Hat jemand damit Erfahrung bzw. weiss, ob dies in der Schweiz anders sein koennte als in Deutschland?

    Bemerkung: Wichtig ist, dass ich den Rueckflug antreten will, den Hinflug aber nicht (andersrum ist es wohl kein Problem). Es geht mir auch nicht um die Rueckerstattung von irgendetwas, ich will nur nicht mehr zahlen.

    Vielen Dank fuer Eure Hilfe!
     
  2. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Du kannst es nur probieren - mit der Gefahr, daß Du zwar unter Umständen hinterher (nach endloser Zeit und einem langwierigen Schriftverkehr und womöglich auch noch einem Gerichtsverfahren) tatsächlich "Recht" bekommst, aber zunächst an dem betreffenden Termin entweder stehengelassen wirst oder ein sehr viel teureres Ticket zusätzlich dazukaufen mußt, um überhaupt weg- und zu Deinem nächsten Termin (bzw. zu Deiner nächsten Destination) zu kommen. Das ist keine wirkliche "Rechtsfrage" (und dies ist auch nicht wirklich eine "Rechtsauffassung" von mir - noch viel weniger eine "Rechtsauskunft" für Dich), sondern eine Frage, die man sich jeweils selbst ganz pragmatisch beantworten sollte: Was will ich wirklich?

    :mrgreen:
     
  3. UncleSamDavid

    UncleSamDavid Diamond Member

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    Ich sehe es wie map... SWISS wird Deinen Rückflug mit Sicherheit stornieren. Du könntest dann dagegen klagen und Schadenersatz einfordern, aber ob Du dann auch gewinnst ist trotz der AG-Urteile ganz und gar nicht sicher. Schliesslich gibt es meines Wissens nach noch kein höchstinstanzliches Urteil in dieser Sache, das die Fluggesellschaften zwingen würde, ihre AGBs entsprechend zu ändern.

    Ob Du das riskieren willst, musst Du selbst entscheiden. Auf jeden Fall gehst Du kostenmässig erstmal in Vorlage mit einem zweiten Ticket und - falls Du keine Rechtsschutzversicherung hast, die diesen Fall auch übernimmt - entsprechenden Anwalts- und Gerichtskosten.

    P.S.: Kleiner Trost: Für den nicht angetretenen Flug (Hin und Rück) erhältst Du wenigstens die Steuern und Gebühren zurück.
     
  4. kasi

    kasi Diamond Member

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    Ist denn der One-Way von BCN zurück überhaupt teurer als der Hin- und Rückflug? Hast Du das bereits geprüft? Und wenn ja, was hindert Dich daran, diese Kosten deinem Arbeitgeber in Rechnung zu stellen? Wenn ein geschäftlicher Termin dazu zwingt, dass Du eine private Reise umbuchen musst, sollte doch derjenige, der die Kosten verursacht, diese auch tragen.
     
  5. Guest

    Guest Guest


    Von jemandem, der üblicherweise gutes Geld für noch bessere Ratschläge bekommt, hier ein ganz einfacher, unentgeltlicher Tip: (der natürlich rein privat ist, niemand will und darf hier unentgeltliche Rechtsberatung anbieten) :wink:

    "Lass es!"
    Hol' Dir die Steuern und Gebühren wieder (das ist bei economy saver meist mehr als die halbe Miete) und versuche,
    entweder One-Way zu buchen oder den Zug zu nehmen. Das Thema ist, zumindest in Deutschland, inzwischen auch obergerichtlich (zum Nachteil des Reisenden) ausgefochten.
     
  6. mtu

    mtu Einsteiger

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    Vielen Dank für die Antworten. Mir ist das auch zu heiss es darauf ankommen zu lassen...zumal für nur 100 Franken. Desweiteren habe ich jetzt sogar eine Lösung gefunden die für mich billiger ist als würde mir Swiss den Rückflug erlauben: Clickair fliegt One-Way von BCN nach ZRH für weniger als die 100 Franken die ich bei der Stornierung wiederbekomme :)

    Max

    PS: wusstet ihr, dass man Swiss Online-Buchungen innerhalb von 24h telefonisch stornieren kann ohne irgendwelche Gebühren.
     
  7. saftschupser

    saftschupser Platinum Member

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    Ist bei LH auch so, daher wird das Ticket auch erst nach 24 Stunden ausgestellt.

    Ausnahme: kurzfristige Buchungen von weniger als 24 Stunden
     
  8. Eagle_Eye

    Eagle_Eye Platinum Member

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    ist bei lh teilweise auch so. hab ich schon gemacht.
     
  9. Guest

    Guest Guest

    Ich wusste doch, dass dieses Forum nützlich ist! :)
    Das kannte ich bisher nicht. Gilt das auch für Etix? Da muss ja niemend auf eine Ticket-Ausstellung warten?
     
  10. Eagle_Eye

    Eagle_Eye Platinum Member

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    gilt auch für etix - so weit ich es weiß. 8)
     
  11. Guest

    Guest Guest

    Danke für den Hinweis! :wink:

    Bisher hab' ich brav die Gebühren bezahlt, wenn sich kurz nach der Online-Buchung doch noch Veränderungen ergaben.
    Ich schätze, bei mir sind im Nachinein bei rd. 15% der Flüge die Buchungsdaten bei Erfassung noch nicht valide. Manchmal hab' ich daher teilweise wegen des Aufwandes und der Kosten darauf verzichtet, zu stornieren und neuzubuchen. Oder ich hab' halt artig (und wie von der Airline erwartet) die Umbuchungsgebühren gezahlt, wenn ich einen Sondertarif genutzt habe.
     

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