keine Möglichkeit bei Umbuchung auf schlechteren Flug?

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Dschinni9, 26. Juni 2012.

  1. Dschinni9

    Dschinni9 Einsteiger

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    Hallo an Alle,

    ich habe gerade das Forum durchgestöbert, konnte aber leider kein passendes Thema finden.

    Kurz zu meinem Fall: Normalerweise buchen wir für unsere Urlaubsreisen immer den Flug und das Hotel seperat.
    Aufgrund eines verlockenden Pauschalangebotes sind wir aber diesmal leider abgewichen.
    Unser Problem ist jetzt der Rückflug. Wir wollten kurz vor unserem Urlaub nochmals die Flugzeiten abstimmen und
    haben mit erschrecken festgestellt, das es unserern ursprünglich ausgesuchten Direktflug von Rhodos nach München nicht mehr gibt. Daraufhin haben wir mit dem Reiseveranstalter telefoniert, der uns mitteilt, das Condor den Flug storniert hat. Wir wurden jetzt auf einen Flug am selben Tag über Leipzig umgebucht. Sprich unsere Reisezeit verlängert sich auf fast die doppelte Zeit auf 5,5 Stunden. Da ich schwanger bin, habe ich mich aber genau deswegen auf ein Ziel im Mittelmeer festgelegt, um längere Flugzeiten zu umgehen. Nach langen Telefonaten mit Neckermann und Condor, wird aber die schuld jeweils dem anderen in die Schuhe geschoben und ich habe leider überhaupt keine Möglichkeit zu reagiern. Condor, weil ich ja nicht bei denen direkt gebucht habe und Neckermann, weil es ja in den AGBs steht, das Flugzeitenänderungen auftreten können. Ich sag ja nix gegen Änderung der Flugzeit, sondern mir geht es um die Verdoppelung der Flugzeit. Aber anscheinend ist das kein Grund die Reise kostenlos zu stornieren. Sind die wirklich im Recht und ich kann gar nichts dagegen tun und muss jeden Ersatzflug akzeptieren oder wollen die mich nur abwimmeln? Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

    Lieben Dank
    Grüße Dschinni
     
  2. grischtu

    grischtu Bronze Member

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    Hi Dschinni9

    Das sehe ich eigentlich keine Möglickeit, der RV ist im Recht. Flugzeiten sind bei Buchung einer Pauschalreise immer vorausichtliche Zeiten. Du erwähnst ja selbst die AGB deines RV. Hier findest du neben dem Hinweis auf eine mögliche Flugzeitänderung auch den Hinweis bezügl. der möglichen Abänderung des Streckenverlaufs ( = ein Zwischenstop wird eingelegt). An- und Abreisetag sind auch immer Reisetage und nicht Urlaubstage.

    Du könntest allenfalls versuchen (wahrscheinlich gegen Aufpreis) eine andere zeitnähere Reise zu einem anderen Ziel (Hotel) beim gleichen Veranstalter zu buchen, wo die Flugzeiten und Strecken verlässlicher sind.

    Pauschal (Schnäppchen) und volle Flexibilität (Wunschkonzert) beisst sich eben.
     
  3. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Tröste dich (vielleicht) damit, dass selbst bei Anwendbarkeit der von den Airlines so wenig geliebten EU Richtlinie 261/2004 bei einer Annullierung des Fluges mindestens 2 Wochen vor Abflug außer Ersatzbeförderung (die Ihr ja bekommt) oder Flugpreiserstattung nichts passiert wäre. Also hätte Euch dann zB. auch ein separat gebuchter Linienflug nichts genützt.
     
  4. Jetplane83

    Jetplane83 Lotse

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    Ich befürchte auch, dass du da nur wenig Chancen hast...das ist eine von zahlreichen Gesetzeslücken, wo der Veranstalter noch ziemliche Narrenfreiheit hat.
     

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