Klagen gegen Swiss wg verspäteter Ankunft nach Umbuchung

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von janina298, 24. Juni 2012.

  1. janina298

    janina298 Einsteiger

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    Hallo,

    mich würden sehr Empfehlungen und Einschätzungen interessieren zu unserer Swiss-Flug-Erfahrung (-Enttäuschung) interessieren.

    Wir hatten im April folgende Flugstrecke bei Swiss gebucht: Stuttgart-Zürich-Miami
    Zur geplanten Boardingtime kam die Durchsage, dass der Flug nach Zürich gestrichen sei wg technischem Defekt (der vorige Flug wurde übrigens ebenfalls gestrichen) und man sich an den Schalter der Star Alliance wenden sollte. Nach ca. 1,5h anstehen dort (mittlerweile war klar, dass wir den Anschlussflug in Zürich nach Miami auch nicht mehr erreichen wenn wir einen Mietwagen nehmen) wurde uns angeboten am Folgetag mit selbiger Flugverbindung umgebucht zu werden.

    Auf unsere Nachfrage, ob sie uns nicht auf andere Flüge umbuchen können, egal mit welcher Arline, wurde uns dann angeboten am selben Tag mit Lufthansa wie folgt zu fliegen: STR-MUC-EWR-MIA.

    Dies haben wir dann angenommen. Hier war dann klar, dass wir statt ca. 17 Uhr Ortszeit erst nach 23 Uhr Ortszeit in Miami landen werden.
    Auf die Frage beim Bodenpersonal nach einem "Beschwerdeformular" wurde uns lapidar eine Visitenkarte des Customer Services entgegen gehalten (Hintergrund: es war z.B. bereits klar, dass der vorausbezahlte Mietwagen nicht mehr voll in Anspruch genommen werden kann).
    Auch die Frage nach Verzehrgutscheinen wurde abgelehnt ("Sie fliegen ja demnächst nach München").

    Hin und Her, das ganze Prozedere und Umgang hat mir dann überhaupt nicht mehr gefallen, und auch die Laune war im Keller als man nachts todmüde und hungrig (schlechte Kombination) in Miami ankam.

    Ich hatte Swiss daher schriftlich im April aufgefordert folgende Entschädigungen zu begleichen, EUR 600,00 p.P. da Verspätung, Ersatz wegen Verpflegung und Telekommunikationsgebühr, anteilige Erstattung Mietwagengebühr.

    Nun 2 Monate später schreiben die Eidgenossen:
    1. Swiss erstattet uns gerne insges. 60 EUR für Verpflegung und Kommunikationsersatz für 2 Personen.
    2. Der technische Defekt sei ein außergewöhnlicher und unabwendbarer Umstand und daher keine Kompensation--> das hatte ich aber anders bei den Internetrecherche und Urteilen verstanden.
    3. Durch die Umbuchung seien sie Ihrer Verpflichtung nachgekommen, weitere indirekte Kosten können nicht übernommen werden.

    So nun ist es mir endgültig zu blöd. Werde mich nun nochmals einlesen in alles und soweit es nach meinem Rechtsverständnis dann passen sollte, umgehend Klage einreichen und parallel Luftfahrt-Bundesamt noch informieren.
    Wäre jedoch noch dankbar über Einschätzungen, Erfahrungen und Tips.
    Und hat jemand zufällig die Kontaktadresse für Swiss in Deutschland wegen Klageerhebung?
     
  2. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Deine Sogen möchte ich haben......Aber die Vorstellung wegen einer solche Lappalie, die nach meiner Einschätzung von Swiss auch gut gehandhabt wurde, zu klagen würde ich glücklicherweise nie kommen. Dazu ist mir meine Lebenszeit zu schade.
    s
     
  3. gautzsch

    gautzsch Gold Member

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    @ Janina: Hast du nix Besseres zu tun? :roll:
     
  4. metin_der_grosse

    metin_der_grosse Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Mir fehlen die Worte......! :shock:

    Viel Spaß beim Einlesen und ggf. beim Klagen. :lol:

    Einige Menschen haben entweder zuviel Zeit und/oder sind nur darauf aus aus Jedem Furz Kapital zu schlagen.
     
  5. janina298

    janina298 Einsteiger

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    Wow, was für freundliche Antworten. Ganz ehrlich, spart Euch das doch! Die Bitte war eindeutig nach Meinungen und Tipps und nicht nach selbstgefälligen Einschätzungen meiner Person oder Tuns.
    Aber so wie es in den Wald hineinschallt.. Nochmal für Euch:
    Es gibt Rechtsprechungen zu diesem Thema und diese gibt es nicht grundlos.
    Ärgerlicher ist wohl mehr, dass man erst eine Klage einreichen muss damit ein Unternehmen reagiert. Lieber den Mund halten und alles hinnehmen, so soll es bitte für Euch funktionieren. Aber dann haltet doch auch einfach still mit solchen Kommentaren :p
    Und wer bei den Entschädigungssätzen von Kapital spricht.... arme Socke.
     
  6. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Klagen gegen Swiss?

    Die hast Du doch bekommen. Daß Sie Dir nicht gefallen, mag ja sein;
    aber Du kannst doch nicht ernsthaft davon ausgehen, daß Dir nur die
    erhoffte Zustimmung entgegenschlägt. Noch ist es ein freies Forum. 8)

    Vielleicht findest Du hier auch noch "Mitstreiter/innen" mit ähnlichen
    Ansichten, mit denen Du Dich weiter ausführlich austauschen kannst. :idea:
     
  7. greenday

    greenday Bronze Member

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    Re: Klagen gegen Swiss?

    *prust*
     
  8. janina298

    janina298 Einsteiger

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    Na klar habe ich eher gehofft, dass ich Tipps bekomme oder Erfahrungsberichte, die mir gefallen :D
    Kommentare wie "Deine Sorgen will ich haben, Zeitverschwendung..." kann ich nichts abgewinnen, da kein sachlicher Bezug vorhanden ist. Aber jeder tickt anders.
    Deinen fand ich übrigens schon gut u musste lachen, weil es stimmt. Ja die Entschädigung bekomme ich, nur die Höhe gefällt mir nicht.
     
  9. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Vielleicht ist diese nicht so eindeutig, wie Du das gerne hättest. Und ich weiss immer noch nicht, was Du der Swiss vorwirfst. Sie hat doch vorbildlich reagiert.
    S
     
  10. yummi

    yummi Silver Member

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    Janina, du bekommst evtl. vernünftige Antworten, wenn du dich aus diesen sinnlosen Diskussionen mit den Forentrollen raushälst. Die versuche3n dich nur aus der Reserve zu locken um dann eine unsinnige Diskussion mit dir zu beginnen. Ich würde einfach ein paar Tage warten und dann wirswt du sicherlich eine verwertbare Antwort erhalten. Problematisch wird es nur, wenn sich die Forentrolle "hochschaukeln" und sich selber mit Unsinn "verdiskutieren".

    Zu deiner eigentlichen Frage kann ich leider nichts beitragen.
     
  11. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Was genau ist denn an unserem Rat falsch?
    S
     
  12. metin_der_grosse

    metin_der_grosse Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Blödsinn!!! Das hat überhaupt nix mit "Trollen" zu tun!
    Wie dfw-sen absolut korrekt bemerkt hat, war das Verhalten von Swiss vorbildlich! Von daher ist die Frage nach einer höheren Entschädigung nicht angebracht und dies wurde so auch kommuniziert.

    Dann frage ich mich, welche "Antworten" denn nun hilfreicher waren? :roll:
     
  13. janina298

    janina298 Einsteiger

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    Danke. Da muss man sich schon zurückhalten, nicht noch mehr einzusteigen auf die Kommentare. Wie Du geschrieben hast, vielleicht kommt noch was in ein paar Tagen.
     
  14. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Swiss hat den Flug nach ZRH gecancelt, der Anschlussflug "hing" am Zubringer, es wird also wie ein Flug behandelt.
    Trotz der anderweitig erfolgten Beförderung sind sie verpflichtet, nach Art. 5 Abs.1 c) iii) der EU Richtlinie Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro pP. zu zahlen, wenn sie nicht nachweisen können, dass die Annullierung auf "außergewöhnlichen Umständen" beruhte. Dies deshalb, weil ihr mehr als 2 Stunden später als geplant am Ziel angekommen seid.
    Technische Defekte sind im Regelfall keine außergewöhnlichen Umstände.
    Nicht einschüchtern lassen, diese Antwort ist leider "Standard".(Nicht meine, sondern die von LX).
     
  15. Schtingi

    Schtingi Bronze Member

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    Ich sehe das etwas anders (sorry). Swiss hat euch am nächsten Tag ein Angebot gemacht, da hättet Ihr auf die Ausgleichzahlung anspruch gehabt. Dann habt Ihr aber etwas anderes Vorgeschlagen und Swiss ist kulanter Weise darauf eingegangen! D. H. Ihr habt meiner Meinung nach kein Ansprüche mehr an Swiss.(Bin aber kein Experte) :!:

    Nach ca. 1,5h anstehen dort (mittlerweile war klar, dass wir den Anschlussflug in Zürich nach Miami auch nicht mehr erreichen wenn wir einen Mietwagen nehmen) wurde uns angeboten am Folgetag mit selbiger Flugverbindung umgebucht zu werden.Auf unsere Nachfrage, ob sie uns nicht auf andere Flüge umbuchen können, egal mit welcher Arline, wurde uns dann angeboten am selben Tag mit Lufthansa wie folgt zu fliegen: STR-MUC-EWR-MIA.

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004

    Artikel 8
    Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung
    (1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen
    a) — der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit
    — einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt,
    b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
    c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.

    ............
     
  16. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Der "frühestmögliche Flug" zum Ziel war offenbar nicht der am nächstenTag, sondern der des OP!
    Du musst auch Art.5 lesen.
    Art. 8 sagt ja nur etwas über die Erstattung des Flugpreises oder anderweitige Beförderung. Das ist hier nicht das Problem, sie wurden ja befördert (wenn auch LX erst auf Drängen des OP den frühesten Flug "gefunden" hat.
    Selbst die schnellstmögliche Verbindung (nämlich die Gewählte) war aber mehr als 2 Stunden nach der geplanten Zeit am Ziel.
    Die von LX vorgeschlagene sowieso. In beiden Fällen gibt es also einen Ausgleichsanspruch,wenn nicht außergewöhnliche Umstände" bewiesen werden.
     
  17. lubeckcars

    lubeckcars Einsteiger

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    Hallo Janina,

    ich klage gerade in einem fast identischen Fall gegen LH. (Also, ich bin der Kläger und kein Anwalt, der hier auf Mandantenfang geht. Nur der Vollständigketi halber.) Wir können das gerne direkt besprechen. Bei Interesse bitte E-Mail an sando97 at aol dot com

    Gruß,

    Christian
     

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