KLM Flug umgeleitet, Ersatzverbindung, über 24h Verspätung, Rechte

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von OnePlanet, 8. September 2014.

  1. OnePlanet

    OnePlanet Newbie

    Beiträge:
    2
    Likes:
    0
    Hallo,
    mein KLM Flug am 23.8. von Amsterdam nach Harare wurde aufgrund eines technischen Defekts während des Fluges nach Entebbe umgeleitet. Ein Weiterflug mit dieser Maschine war nicht möglich, so dass ich auf eine Kenya Airways Verbindung am 24.8. gebucht wurde. Mein Ziel Harare habe ich damit erst am 25.8. gegen 10 Uhr (also ca. 37h Verspätung) erreicht. Ich muss sagen, dass KLM sich gut um Verpflegung und Übernachtung in Entebbe gekümmert hat (nur die Infos, wie und wann es weiter geht waren etwas spärlich).
    Dennoch sind mir einige "wertvolle" Urlaubstage entgangen und ich würde gern meinem Recht auf eine Ausgleichszahlung nachgehen. Nach Recherche im Netz sollten mir 600,- Euro zustehen, da ein technischer Defekt nicht als außergewöhnlicher Umstand gilt?! Weiterhin hatte ich Kosten aufgrund nicht mehr stornierbarer Hotels und eines Mietwagens in Harare, mehrere (teure) Telefonate sowie eine notwendige neue Hotelbuchung.
    Meine Frage ist im Prinzip nur, ob mir jemand eine geeignete Vorlage für eine Schreiben empfehlen kann, mit welchem ich nun meine Ansprüche KLM gegenüber geltend machen kann. Nach Recherche im Netz wird das wohl ein längerer Briefwechsel mit Anspruch geltend machen - Ablehung - Frist setzen ... werden ?!
    Oder würdet ihr mir empfehlen direkt einen kommerziellen Anbieter für solche Fälle zu nutzen?
    Viele Grüße
     
  2. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

    Beiträge:
    286
    Likes:
    33
    Richtig. - 'Immer wieder berufen sich Airlines auf 'technische Defekte' um so gegenüber dem Passagier einen vermeintlichen 'außergewöhnlichen Umstand' zu begründen. - 'Technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeugs gelegentlich auftreten können, begründen für sich gesehen keine außergewöhnlichen Umstände, die das Luftfahrtunternehmen von der Verpflichtung befreien können, die nach Art. 7 der Verordnung vorgesehene Ausgleichszahlung zu leisten. Dies gilt auch dann, wenn das Luftfahrtunternehmen alle vorgeschriebenen oder sonst bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt gebotenen Wartungsarbeiten frist- und ordnungsgemäß ausgeführt hat. Als außergewöhnlicher Umstand kann ein technisches Problem nach der Rechtsprechung des Europäischens Gerichtshofs (Rs. C 549/07 – Wallentin-Hermann gegen Alitalia, RRa 2009, 35) nur dann angesehen werden, wenn es seine Ursache in einem der in Erwägungsgrund 14 der Verordnung genannten Umstände hat, beispielsweise auf versteckten Fabrikationsfehlern, Sabotageakten oder terroristischen Angriffen beruht' (BGH, Urteil vom 18. Januar 2011 - X ZR 71/10).

    Ganz gleich ob geplatzte Reifen (AG Königs Wusterhausen, Urt. v. 31.05.2011, Az.: 20 C 84/11) oder eine defekte Benzinpumpe (AG Frankfurt/M. Urt. v. 27.6.2013, Az. 30 C 1055/13 – 25) - es gibt heute kaum mehr ein Flugzeugteil über welches nicht schon vor Gericht gestritten wurde und stets wurde zu Gunsten der Fluggäste entschieden.' Quelle: http://www.fluggastrecht.blogspot.de/2013/08/auergewohnliche-umstande.html

    Die entfernungsabhängige Ausgleichsleistung (in diesem Fall EUR 600,-) stellt einen pauschalen Schadenersatz dar, ohne daß der Kunde seinen konkreten Schaden beziffern muß.
    Sollte der individuelle Schaden höher als die Ausgleichsleistung liegen, so gilt: 'Hat man jedoch infolge der Verspätung einen weitergehenden Schaden (z. B.: Verdienstausfall, bezahltes/n aber nicht nutzbares/n Hotelzimmer/Mietwagen o. ä.), so muß man diesen Schaden gegenüber der Airline darlegen und konkret beziffern. Hierzu lautet Art. 12 Abs. 1 der VO (EG) 261/2004: Diese Verordnung gilt unbeschadet eines weitergehenden Schadenersatzanspruchs des Fluggastes. Die nach dieser Verordnung gewährte Auslgeichsleistung kann auf einen solchen Schadensersatzanspruch angerechnet werden.' Quelle: http://www.fluggastrecht.blogspot.de/2013/08/weitere-fluggastrechte.html

    Auf der Seite http://www.finanztip.de/flugverspaetung/ auf das Wort Rechner klicken, alles ausfüllen - und schon gibt's ein Musterschreiben!

    'Geschätzt 40.000 Urteile werden in Deutschland jährlich zum Thema Flugverspätung gesprochen. Da die Rechtslage klar ist, gewinnen fast immer die Passagiere!' Quelle: daserste. 'Beim Amtsgericht Rüsselsheim liegen allein gegen Condor 2400 Klagen vor. Richter sind genervt ob der Klagen-Plage, die die systematischen Flugverspätungen des Ferienfliegers nach sich ziehen. „Im Normalfall verlieren wir solche Verfahren nicht“, so Rechtsanwalt Hopperdietzel.' Quelle: Wirtschaftswoche

    Zunächst sollte man die Airline direkt anschreiben und seine Ansprüche dort geltend machen. Erst, wenn die Airline nicht oder ablehnend reagiert, gilt:

    Die kostengünstigste Variante ist, daß man sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wendet. Die Vorteile dieses Verfahrens sind hier aufgeführt: http://fluggastrecht.blogspot.de/2014/02/schlichtungsstelle-fur-den-offentlichen.html
    Voraussetzung für das Schlichtungsverfahren ist, daß die Airline Mitglied im Trägerverein der Schlichtungsstelle ist. Ob sie das ist, kann man hier nachlesen: https://soep-online.de/assets/files/Schlichtungsstelle-Traegerverein/soep-Vereinsmitglieder.pdf (Bei KLM ist dies der Fall!)
    'Hat der streitgegenständliche Flug
    -nach dem 01. November 2013 stattgefunden und
    -sind beide Parteien mit einem Schlichtungsverfahren einverstanden,
    so kann man dort das Schlichtungsverfahren beantragen.
    Vorteile des Schlichtungsverfahrens:
    -das Schlichtungsverfahren ist verjährungshemmend,
    -es entstehen nur die eigenen Kosten (Porto, Telefon usw.) und
    -keine der Parteien ist später verpflichtet, sich an einen Schlichtungsspruch zu halten.' Quelle: http://fluggastrecht.blogspot.de/2014/02/schlichtungsstelle-fur-den-offentlichen.html

    Sollte man dennoch ein späteres evtentuelles gerichtliches Prozeßrisiko scheuen (weil man bspw. das Schlichtungsverfahren verloren hat), so kann man sich dann an einen profissionellen Anbieter wie 'flightricht', 'euroclaim' oder 'fairplane' wenden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. September 2014
    gospodar gefällt das.
  3. OnePlanet

    OnePlanet Newbie

    Beiträge:
    2
    Likes:
    0
    Etwas verspätet, vielen Dank für die ausführliche Antwort. Wir haben KLM erstmal selbst direkt angeschrieben. Nach einigen Wochen ohne Reaktion kam dann ein Brief, in welchem uns die Wahl zwischen 600,- Euro oder einem 800,- Euro KLM/Air France Gutschein gelassen wurde (je p.P.). Haben uns für das Geld entschieden und letzte Woche schließlich erhalten. Alles in Allem muss ich sagen, bin ich überrascht, wie problemlos das ging.
    Frohe Weihnachten!
     

Diese Seite empfehlen