Ich bin mit Lufthansa (erster Teil der Reise durchgeführt von Air Canada) von Toronto nach Hamburg geflogen, in Frankfurt beim Umladen ging mein Koffer offenbar verloren. Mir wurde dann in HAM am Schalter versprochen, dass der Koffer zu meinem Reiseziel nach Ostfriesland geliefert wird. Ich bin zwar deutscher Staatsbürger, allerdings wohne ich in Kanada und bin hier nur zu Besuch. Ich habe also keine Ersatzkleidung hier. Der Koffer ist natürlich nicht wie versprochen geliefert worden und ich habe inzwischen seit über 48 Stunden die selben Klamotten an. Auf Nachfrage sagte mir die Hotline, dass man den Koffer nach Bremen fliegen wollte und er mir von dort aus zugestellt werden soll, man aber grad nicht weiß, wo genau das Teil ist. In Bremen sei er jedenfalls nicht. Auch würde man mir nur 50% der anfallenden Kosten für Ersatzkleidung erstatten. Das finde ich ehrlich gesagt ziemlich dreist (vor allem vor Weihnachten, von den Geschenken im Koffer will ich gar nicht reden) und irritiert mich auch, da zumindest in dem Wikipedia-Auszug zum Montrealer Abkommen nichts davon steht, dass einem bei Gepäckverspätung oder -verlust nur 50% erstattet werden (sondern eine Obergrenze von ~1300 SZR). Was stimmt denn nun?
LH weiß genau, wo der Koffer ist, wenn bekannt ist, dass er es in FRA "nicht geschafft" hat. Der kommt noch! Das mit den 50% beruht bei LH darauf, dass du die Sachen hinterher behalten darfst. Finde ich in Ordnung.
Ich habe dazu einen Artikel bei Spiegel Online gefunden: http://www.spiegel.de/reise/aktuell/kof ... 78331.html Natürlich ist "Koffer verspätet" etwas anderes als "Koffer verloren", aber vielleicht hilft es ja trotzdem ein wenig weiter.
Koffer in Ostfriesland angekommen? Wie hat er's durch den deutschen Zoll geschafft? Gibt's so was schon in dieser Ecke der Republik?
Hallo, Kennt jemand die aktuelle Rechtsprechung bei verspäteter Anlieferung der Koffer? Bin von Frankfurt nach Santo Domingo in der dominikanischen Republik geflogen, und meine Koffer sind circa vier Tage später angeliefert worden. Habe mich jetzt versucht ein wenig im Internet schlau gelesen, und was ich lese es nicht so 100-prozentig eindeutig. Zum einen lese ich lese ich über das Montrealer Abkommen, bei denen bei verspäteter Anlieferung dem Passagier 1200 € zustehen, zum anderen lese ich von Kompensationen von 25 € beziehungsweise 50 $. Kennt jemand die aktuelle Rechtslage? Danke für eure Rückmeldung.
Die 1200Euro (in der Währung Sonderziehungsrechte) pro Person ist der Maximalbetrag, mit dem die Fluggesellschaft haftet. In Deinem Fall ist der Koffer ja nachgekommen. Dir wird der Schaden bis zum Maximalbetrag ersetzt. Welchen Schaden hast Du erlitten? Kannst du den Nachweis führen?
Danke für die schnelle Rückmeldung. Nun ja, schaden erlitten, bin zwei Tage länger in santo Domingo geblieben als gewollt, zum anderen habe ich mich kleidungstechnisch (badartikel, Unterwäsche & Klamotten) für ein paar hundert Euro eingedeckt. Muss die Fluggesellschaft alles zu 100% zahlen? Ich lese oft dass die sich nur prozentual beteiligen! Falls sie das zahlen müssen, kann ich auch den Höchstbetrag fordern? Meine reiseplannung ist schließlich komplett auf den Kopf gestellt worden! Belege habe ich natürlich!
Nehm die neuen Badeartikel, Unterwäsche und Klamotten. Steck sie zusammen mit den Kaufnachweissen in ein Paket und sende das Ganze zu der Airline Deines Vertrauens. Dann bekommst Du 100% der Kosten erstattet. Auf dem Schaden des 2 Tage längeren Aufenthalts wirst Du wohl sitzen bleiben. Oder wie ist der Zusammenhang? Wie hat Dich der fehlende Koffer an der Weiterreise gehindert? Airlines senden Dir den Koffer quasi "überall hin". Es ist ein häufiger Standardfall, dass ein verlorener Koffer dem Besitzer mit ein paar Tagen Verzögerung durch die Welt folgt...