Lufthansa-Flug / Verspätung plus falscher Zielflughafen

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von Joana119, 29. Dezember 2014.

  1. Joana119

    Joana119 Newbie

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    Hallo zusammen,
    ich möchte Entschädigungsansprüche gegenüber der Lufthansa geltend machen und mich noch einmal rückversichern, ob ich auch richtig liege.

    Hatte am 27. Dezember von Frankfurt nach Berlin-Tegel gebucht. Planmäßiger Abflug: 19.45 Uhr. Eine viertel Stunde nach planmäßigem Boarden wurde am Gate mitgeteilt, dass sich der Abflug auf 20.30 Uhr verschiebt, "da zwar das Flugzeug da wäre, die Crew aber noch in Hamburg."

    Gegen 20.15 Uhr wurde der Abflug wiederum auf 21.40 Uhr verschoben. Etwa gegen 21:30 wurde dann auch endlich geboardet, allerdings nur, um noch einmal 1,5 Stunden im Flugzeug zu warten. Tatsächlicher Abflug: 23 Uhr.

    Im Landeanflug auf Berlin (gelandet sind wir kurz nach Mitternacht) teilte der Kapitän dann plötzlich mit, dass wir gar nicht mehr Tegel (Nord-Berlin), sondern Schönefeld (Süd-Berlin) anfliegen. Das Bodenpersonal würde sich um uns kümmern.

    Tatsächlich war genau eine Lufthansa-Dame in zivilem Outfit am Ausgang, die nur durch Herumfragen zu finden war und eben nicht auf die Passagiere zuging. Als ich sie fragte, ob die Lufthansa mir nun das Taxi nach Hause bezahlen würde, meinte sie nur süffisant: "Sie können ja versuchen, die Quittung einzureichen."

    Meine Frage nun: Die Verspätung dauerte 3 Stunden 10 Minuten. Darauf steht laut EU-Verordnung 250 Euro Entschädigung. Oder liegt das noch im Karenz-Bereich?

    Die wichtigste Frage aber: Wenn mich die Lufthansa nicht zu dem gebuchten Zielflughafen befördert, muss sie wohl doch die Taxi-Kosten übernehmen?

    Wäre super, wenn sich da jemand auskennt,
    viele Grüße
    Joana
     
  2. A340

    A340 Guest

    Scharfes Schreiben / Forderung an die LH und du bekommst Klarheit.
     
  3. TXL-forever

    TXL-forever Bronze Member

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    LH schuldet aus Vertrag die Beförderung von Start zum Ziel. Gemeint ist damit der vereinbarte Flughafen, nicht aber lediglich der vereinbarte Ort, hier mal ein fast schon akademisch anmutendes Beispiel von Nichterfüllung. LH muss demnach einen Schaden ausgleichen, der dadurch entstanden ist, dass der Vertrag nicht wie vereinbart erfüllt wurde. Rein hypothetische Schadenspositionen bzw. finanzielle Aufwendungen, die in jedem Falle eintreten und nur durch das schädigende Ereignis formal anders ausgestaltet sind, fallen hingegen nicht unter eine ersatzpflichtige Schadenspositionen. Du kannst von Lh also den Transport zum Zielort (Txl) verlangen. Wenn dies nur durch Benutzung eines Taxis möglich ist, so ist Lh insofern ersatzpflichtig. Dies schließt aber nicht die Taxifahrt nach Hause ein. Dazu hatten andere und ich in einem anderen Fall mal ausführlich gepostet;dort war der Wohnort preiswerter, aber nur anders als ersatzmäßig angeboten zu erreichen. Schau mal dort. Es ging um eine Reise nach Oldenburg über Bremen, glaube ich mich zu erinnern. Grds. musst Du LH immer die Möglichkeit lassen nachzuerfüllen, also den Weitertransport zu organisieren. Erst bei Weigerung oder Unmöglichkeit kannst Du selbst tätig werden.
    LH wird Dir die Kosten wohl ersetzen jmüssen), es sei denn da stand ein gechartert Bus bereit.
    Zum Thema pauschaler SE findest Du alles notwendige mundgerecht in hunderten Posts.
    (Zielort beachten!)
     
  4. Joana119

    Joana119 Newbie

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    Erstmal vielen Dank für die Antwort, aber hmpf: Ich hätte also von Schönefeld durch die ganze Stadt an meiner Wohnung vorbei nach Tegel fahren sollen, um von dort abermals nach Hause zu fahren?! Dann wäre ich um 2 Uhr nachts noch nicht zu Hause gewesen. Und ehrlich gesagt kein normaler Gedanke, den man sich nach drei Stunden Verspätung stellt. :oops: Nein, ein Bus stand nicht bereit - zumindest nicht an unserem Ausgang und wie zuvor beschrieben, hat Fräulein Lufthansa Ihre Hilfe ja NICHT angeboten.

    Bin ein bisschen entsetzt darüber, was man alles mit sich machen lassen soll.
     
  5. Bozen

    Bozen Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Wenn die Kosten für eine Fahrt nach TXL höher gewesen wären als die Kosten zu Deiner Wohnung, solltest Du mit Deiner Pflicht gegenüber LH, den Schaden so gering wie möglich zu halten, argumentieren: "Selbstverständlich habe ich mich bemüht, die Kosten des Ersatztransports so gering wie möglich zu halten. Ich bin daher auch in Ihrem Interesse nicht mutwillig den teureren Weg nach TXL gefahren, sondern den günstigeren zu meiner Wohnung".

    Entscheidend dürfte aber sein, was TXL-forever oben schon sagte: Wenn LH einen Ersatztransport angeboten hatte, bspw. auch Sammeltaxis nach TXL, hättest Du diesen in Anspruch nehmen müssen.
     
  6. Bozen

    Bozen Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    gelöscht wg. Doppelpost
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. Dezember 2014
  7. A340

    A340 Guest

    Bozen, was ist los Doppelpost zum doppelten Verständnis ? ;)
     
  8. SEN Wolfgang

    SEN Wolfgang Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Ganz so einfach ist das alles nicht. Wir haben hier einen Rechtsexperten, der Dir hoffentlich noch antworten wird.
    In Kürze:

    falls die Crew aufgrund schlechten Wetters in HH festhing, habt ihr schlechte Karten. Dies gilt grundsätzlich bei allen Fällen von "höherer Gewalt". Allerdings liegt die Beweispflicht bei der Airline.
    Es steht Euch natürlich eine Beförderung vom Ankunftsflughafen zum tatsächlich gebuchten Airport zu. Die Airlines verweisen hier aber gerne auf günstigere Möglichkeiten der Beförderung als Taxi und erstatten lediglich den Betrag, den Ihr für Zug/Bus bezahlt hättet.

    Vermutlich werden Eure Forderungen, auch wenn sie berechtigt sind, zunächst komplett zurückgewiesen. Ihr solltet von Anfang an darauf hinweisen, dass LH Euch nachweisen muss, dass die VErspätung aufgrund höherer Gewalt zustande kam und, falls dies nicht möglich ist, ihr auf Auszahlung der 250 Euro p.P. besteht.

    Das Ganze kann sich in die Länge ziehen und erst nach dem Einschalten eines Anwaltes erfolgreich sein. Ohne PRV steht man dann blöd da. Falls Ihr kein Risiko eingehen wollt, könnt Ihr auch diverse Onlinedienste, die auf solche Fälle spezialisiert sind, nutzen. z.B. flightright.de.
     
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  9. kuno

    kuno Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Ein "Fräulein" Lufthansa wirst du auch in Zukunft nie in SXF antreffen. Sollte es so gewesen sein, was ich bezweifle, hättest du als Berlinerin doch Vernunft walten lassen können, zumal wenn man in der Mitte zweier Flughäfen wohnt.

    Egal, ab wieviel Beiträgen darf man Trollen? Juten Rutsch, Keule
     
  10. A340

    A340 Guest

    Ohne PRV geht es auch gleich scharf ran, auf die bla bla Antwort dann mit RA drohen und dann wird normal auf Kulanz gezahlt, so war es bei mir auch.
     
  11. Bozen

    Bozen Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Ob man sich - zumal als Frau - zumuten lassen muß, nachts um halb eins mit dem ÖPNV durch Berlin zu fahren (soweit alle Busse zu der Zeit noch fahren) ist wiederum eine nicht ganz einfache Frage.
    Auch die ohnehin bereits aufgebaute Verspätung von mehr als 3 Stunden auf einer Kurzstrecke lässt auf eine gewisse Kulanz hoffen.

    @ Joana119: hat man sich auf schlechtes Wetter als Ursache für das Ausbleiben der Crew, die weitere Standzeit in MUC und die Umleitung nach Schönefeld berufen?
     
  12. htb

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    Man kann in FRA aber von einer Fluggesellschaft mit Hauptdrehkreuz in Frankfurt schon erwarten, eine Ersatzcrew gestellt zu bekommen.

    HTB.
     
  13. A340

    A340 Guest

    Da hast Du vollkommen Recht, zumal immer Crews auf standby sind (die eigentlich Feierabend haben, aber für den Notfall noch bleiben müssen).
     
  14. HKG

    HKG Gold Member

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    Nicht um diese Uhrzeit und vor allem nicht bei der Wetterlage am 27. Da werden diese Crews bereits viel früher zur Abdeckung anderer Flüge genutzt.

    Zum Thema Erstattung in diesem speziellen Fall: es gibt exakt 0,00€, da ( anhand der Großwetterlage eindeutig belegbar ) die Wetterlage zu den Verspätungen geführt hat.
     
  15. SEN Wolfgang

    SEN Wolfgang Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Da gebe ich Dir Recht. Allerdings haben die persönlichen Erwartungen keinerlei juristische Relevanz.
     
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  16. A340

    A340 Guest

    Wie heißt es so schön, den letzten beißen die Schweine, aber für das Wetter kann wirklich niemand etwas.
     
  17. htb

    htb Platinum Member

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    Weil alle Crews gleichzeitig um 17 Uhr Dienschluss haben?

    Der Flug verschob sich, weil LH aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus keine Ersatzcrew für diesen Flug zur Verfügung gestellt hat. Um diese Diskussionen zu vermeiden wäre es sinnvoll, Fluglinien der Deutschen Bahn gleichzustellen und die Entschädigungsfplicht von der Schuldfrage loszulösen.

    Am einfachsten ist, die Forderung bei euclaim o.ä. einzureichen und sich nicht weiter darum zu kümmern. Spart Nerven im Erfolgsfall gibt's Taschengeld.

    HTB.
     
  18. HKG

    HKG Gold Member

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    Mit Dienstschluss haben die genannten Ersatz Besatzungen absolut nichts zu tun.

    Was deinen anderen Punkt angeht, ist dieser vom Ansatz her schon komplett unlogisch. Das Flugzeug nach SXF zu positionieren und im Anschluss nach TXL ist wesentlich teurer als eine Besatzung zu beschaffen. Hinzu kommt, dass die in SXF gestrandete, verspätete Crew auch am Folgetag erst verspätet fliegen darf um die gesetzliche Ruhezeit nicht zu unterschreiten. Wäre also für den Folgetag ebenso eine zusätzliche Besatzung notwendig.
     
  19. Joana119

    Joana119 Newbie

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    Hallo zusammen,

    danke für die zahlreichen Antworten. Zunächst einmal: Ja, die Crewverspätung aus Hamburg bezog sich auf das Wetter. Allerdings möchte ich hierzu sagen: Ich habe einen Flug von FRA nach TXL gebucht - da interessiert mich das Wetter in HH rein gar nicht und die organisatorischen Probleme der LH noch weniger. Air Berlin zum Beispiel ist den ganzen Tag in FRA gestartet und in TXL gelandet. Nach dem Boarding 21.30 Uhr (Abflug 23 Uhr) bezog sich die Verspätung außerdem nicht mehr auf das Wetter, sondern erneute organisatorische Probleme. Koffer, der Passagiere, die überbucht wurden, mussten wieder ausgeladen werden. Wenn man um 23 Uhr aus FRA dann schlussendlich mit einer Sondergenehmigung losfliegt, sollte man sich denken können, dass man in TXL nicht mehr landen kann. Hat die Crew bestimmt auch, die Passagiere wurden aber erst im Landanflug auf SXF informiert.

    Und tatsächlich gibt es einen Grund, warum ich TXL und nicht SXF buche. Die Verbindung nach Hause ist besser. Beispiel Taxikosten: TXL - 20 Euro, SXF - 40 Euro.

    So oder so, ich beschwere mich bei LH und buche die so schnell nicht wieder.
     
  20. SEN Wolfgang

    SEN Wolfgang Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Ich kann Deinen Unmut verstehen. Aber was Dich nicht interessiert, wird die Justiz um so mehr interessieren. Wenn LH nachweisen kann, dass die für diesen Flug geplante Crew aufgrund schlechten Wetters in HH festhing, hast Du schlicht und einfach Pech gehabt. LH hat pro Tag über 800 Start und Landungen in FRA (http://de.statista.com/statistik/da...ahl-der-fluege-der-lufthansa-nach-flughaefen/). Denkst Du etwa ernsthaft, dass LH für jeden Flug eine Ersatzcrew bereithalten kann? Das kann wohl nicht Dein Ernst sein.
    Air Berlin hat in Frankfurt auch kein Drehkreuz und muss nur deutlich unter 100 Flügen abwickeln. Und ist der Flieger mal in FRA gelandet, gibt es auch kein Problem mehr mit der Crew. Auch das sollte eigentlich nachvollziehbar sein.
    Kannst Du Dir vorstellen, was für ein logistischer Aufwand hinter einem Flug hängt? Das ist eine unglückliche Kettenreaktion gewesen.
    Hättest Du anders reagiert, wenn Du vor dem Abflug mitgeteilt bekommen hättest, dass SXF angeflogen wird? Was wäre der Unterschied gewesen, wenn Du es gewusst hättest?
    Nachvollziehbar. Darum steht Dir ja auch das Geld für das Taxi zu. Nicht mehr und nicht weniger.
    Kannst Du machen. Punkt 1 wird nix bringen. Punkt 2 wird LH egal sein. Ausserdem kann Dir so etwas mit jeder Airline passieren und einige hätten Dich vermutlich noch nicht mal nach SXF gebracht!
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Dezember 2014
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